WERDVERLAG
Verschlüsselt
Der Fall Hans Bühler
P R ! S 0 N E R
/
/
Res Strehle
Digitized by the Internet Archive
in 2018
https://archive.org/details/verschlusseltderOOstre
Res Strehle
Verschlüsselt
Der Fall Hans Bühler
WERDVERLAG
Alle Rechte Vorbehalten,
einschliesslich derjenigen des auszugsweisen Abdrucks und der photomechanischen Wiedergabe
© 1994 Werd Verlag, Zürich
Lektorat: Christina Sieg Gestaltung: Albin Koller, Berikon
Printed in Switzerland
ISBN 3 85932 141 2
Inhalt
|
Kapitel |
Seite |
|
I |
5 |
|
II |
9 |
|
III |
18 |
|
IV |
26 |
|
V |
38 |
|
VI |
49 |
|
VII |
59 |
|
VIII |
70 |
|
IX |
79 |
|
X |
88 |
|
XI |
98 |
|
XII |
108 |
|
XIII |
114 |
|
Dokumentarischer Anhang |
|
|
Die Person |
125 |
|
Die Technik |
135 |
|
Die Firma |
143 |
|
Die Gefangenschaft |
149 |
|
Die Rückkehr |
171 |
Nachwort von Hans Bühler
195
CrypticLabs
Accelerator for secure blockchain
Whitfield Diffie
Co-founder and chief scientist tel. 1.650.714.8669 whitfield_diffie@crypticlabs.org
www.crypticlabs.org
I
Was wollten die von ihm? Einer hatte befohlen, den Stuhl zur Wand zu drehen. Dann war ihm eine grüne Augenbinde aufgesetzt worden. Fortan konnte er nur noch die Schuhe seiner Befrager sehen und einen Streifen Boden, vielleicht fünfzig Zentimeter. Ob er einen Dienstpass habe? Ein gutes Zeichen, die waren auf korrekten Umgang bedacht. Überhaupt schienen das Profis in Verhaftungsaktionen, keine Spur von Nervosität bei diesem Dutzend jüngerer Männer; nicht einer hatte die Hand an der Pistole.
War das zivile Polizei, Militärpolizei, oder waren es die Sepah Pas- daran, die «Revolutionswächter»? Kein Entführungskommando je¬ denfalls, vermutete B., sonst hätten sie keinerlei Rücksicht auf diplo¬ matische Gepflogenheiten genommen. Hätte er einen Dienstpass oder gar Diplomatenpass vorzeigen können, er wäre vermutlich gleich wie¬ der freigekommen, damit keine aussenpolitischen Scherereien entstan¬ den. Vielleicht wäre er einen Tag später abgeschoben worden, weil ge¬ genwärtig Spannungen zwischen den beiden Ländern bestanden. Aber B. hatte bloss seinen gewöhnlichen Schweizerpass. Einer blätterte in B.s Dokument und fragte nach den Personalien. B. gab bereitwillig Auskunft, sein Aufenthaltsvisum war gültig, er hatte nichts zu verber¬ gen: Bühler, Hans, born 1941, nationality Swiss, in Teheran since 6th of March 1992, employee of Crypto AG, Steinhausen /Switzerland.
«Born, Mister Hans!» sagte einer, es war die Aufforderung zu gehen.
B. verstand die Alltagssprache, seit er Kurse in Farsi besucht hatte. Das war von den iranischen Kunden als besonderes Interesse für ihr Land und ihre Kultur geschätzt worden. B. hatte während seiner zahl¬ reichen Auslandaufenthalte gelernt, sich fremden Kulturen anzupas¬ sen. Um so unverständlicher war es für ihn, dass er jetzt offenbar angeeckt war. Womöglich handelte es sich nur um eine routinemässige Kontrolle. Warum wurden ihm dann Handschellen angelegt? War er der einzige, der abgeführt wurde, oder wurden auch die andern mitgenommen? Wenn er sich in Teheran irgendwo sicher gefühlt hatte, dann hier in Anwesenheit der beiden Offiziere, die zur Klärung von
5
technischen Fragen um ein Treffen ersucht hatten. Das Geschäft stand kurz vor dem Abschluss. Es war ein Routinetreffen, wie B. in den drei¬ zehn Jahren seiner Tätigkeit für die Chiffrierfirma schon vielen bei¬ gewohnt hatte. Man hatte sich in der Wohnung des Bruders des Tehe- raner Firmenvertreters getroffen. Erst hatte man geplaudert, Kaffee und Cola getrunken und sich nach dem Wohlergehen der Familie erkundigt. Man kannte sich, die beiden Offiziere waren auch schon zur Ausbildung und Evaluation in der Schweiz. Danach waren Details
der Verkaufsverhandlungen besprochen worden. Seine Firma war
• •
weltweit eine der versiertesten, was die Übermittlung sensitiver Mel¬ dungen via Funk, Telefon, Telex, Telefax oder Computer betraf. Die¬ selben Geräte waren schon an verschiedene Ministerien verkauft wor¬ den, damit heikle Meldungen abhörsicher übermittelt werden konn¬ ten.
B. wurde hinausgeführt. Es war ein mühsames Gehen, weil er nur knapp vor die eigenen Füsse sah. Bis zur Strasse waren es vielleicht fünfzig Schritte. Sein Begleiter schien unruhig, mied das Licht und war offenkundig darauf bedacht, dass sie von Anwohnern nicht gesehen wurden. B. musste in einen Transportwagen einsteigen, einen umge¬ bauten Kleinbus mit Sitzbank, vermutlich ein Gefangenentransporten Der Fahrer startete den Motor. B. war im fensterlosen Laderaum allein mit einem Begleiter, noch immer in den Handschellen und mit Augen¬ binde. Zunächst schienen sie durchs Zentrum zu fahren, immer wieder gab es kurze Zwischenhalte vor Lichtampeln. Danach hatte der Fahrer auf einer längeren Strecke Gas geben können, jetzt ging es wohl aus dem Zentrum hinaus.
Die Fahrt dauerte mindestens eine halbe Stunde, vielleicht auch eine ganze. B. war unfähig zu einer zeitlichen Einschätzung, zuviel ging ihm durch den Kopf. Das war ihm völlig unverständlich, was hier ge¬ schah! Gleich würden sie irgendwo ankommen, seine Personalien überprüfen, und dann musste sich alles klären. In 28 Stunden ging sein Flug zurück nach Zürich, dann war B. wieder bei seiner Familie im Zürcher Vorort Oerlikon und nächste Woche schon wieder am Hock des Funkamateurvereins. Da würde er etwas zu erzählen haben nach dieser nächtlichen Verhaftungsaktion! Womöglich war dies anderen auch schon passiert, irgendwo aus heiterhellem Himmel aufgegriffen und abgeführt, bis sich der Irrtum herausstellt. B. beschloss, nach sei¬ ner Rückkehr Stillschweigen über diesen Vorfall zu bewahren. Mit sol-
6
chen Räubergeschichten würde er nur seine Familie im Hinblick auf weitere Reisen beunruhigen.
Und wenn diese Sache länger dauern würde? Warum waren die mit ihm aus der Stadt hinausgefahren? Seine Personalien hätten sich auch in Teheran überprüfen lassen.
«How long will it take?» fragte er den Begleiter auf der Sitzbank.
«No talk», antwortete der Begleiter.
Dann hielt der Bus. B. wurde hinausgeführt. Hier war es auffallend ruhig und auch kälter als im Zentrum von Teheran. B. fröstelte. Er wurde in einen Vorraum geführt und musste alle Gegenstände abge¬ ben. Wieder fiel ihm auf, wie korrekt alles ablief. Geld, Taschentuch, Zigaretten, das rote Feuerzeug mit dem Aufdruck des Restaurants «Frohsinn» - jeder Gegenstand, den sie ihm abnahmen, wurde exakt bezeichnet und in einem Inventar aufgelistet. Wenn sich der Irrtum über diesen Vorfall erst geklärt hatte, würde er sich nicht beklagen kön¬ nen. Jeder tat ihm gegenüber einfach seine Arbeit. Dann musste sich B. auskleiden, auch die Brille wurde ihm abgenommen. Die Krawatte fehlte, sie war offenbar neben der leeren Coladose in der Wohnung des Gastgebers liegengeblieben. B. erhielt andere Kleider, eine lange Hose aus grauer Baumwolle, eine Jacke, bis oben zuknöpfbar, ein paar San¬ dalen. Auffällig das Stoffmuster auf Hose und Jacke mit Hunderten von kleinen Waagen, Symbolen der Gerechtigkeit, aber darüber nicht die Justitia mit den verbundenen Augen - sondern eine Maschinenpi¬ stole!
B. wurde die Sache zunehmend ungemütlicher. Es musste jetzt gegen Mitternacht sein, vermutlich würde er hier übernachten müssen. Mit verbundenen Augen und wieder in Handschellen wurde er über einen Hof in einen andern Trakt geführt. Dort brachten ihn die Betreuer in einen kleinen Raum. Einen Moment lang stand er verloren da.
«Do you know where you are?» fragte ein Betreuer.
«It looks like a prison», sagte B.
«It is a prison!» sagte der Betreuer im Hinausgehen, und B. ver¬ meinte kurz, ein Lachen gehört zu haben.
Als B. allein war, nahm er die Augenbinde ab und schaute sich um. Die Zelle mass vielleicht zwei auf drei Meter, war vier Meter hoch und auf der Höhe von drei Metern auf zwei Seiten offen, wenn auch mit Eisenstäben versperrt. Von der Gangseite kam schwaches Licht herein, von aussen kühle Luft. Auf dem Steinboden war ein dünner Filz aus-
7
gelegt, darauf lagen zwei Wolldecken, ein Kopfkissen, ein Kartonstrei¬ fen, vielleicht dreissig Zentimeter lang, ein kleines Frottiertuch. Zwei Plastikkübel standen da, einer gefüllt mit Wasser, der andere offenbar für die Notdurft, und ein Trinkbecher. An der Wand war die Gefäng¬ nisordnung angeheftet, dreisprachig, in Farsi, Arabisch und Englisch. B. versuchte, im schwachen Licht den englischen Text zu entziffern: «The accused» - das bedeutete wohl «Angeklagter», vielleicht auch nur «Beschuldigter» - war verpflichtet, in der Zelle absolute Stille zu bewahren. Die Zelle war sauberzuhalten, es durfte nicht auf die Wände geschrieben werden, die Wolldecken waren wöchentlich zu reinigen. Der Beschuldigte musste sich ausserdem regelmässig waschen. Wenn er etwas brauchte, hatte er den Kartonstreifen unter der Gefängnistüre durchzuschieben. Jedes Klopfen oder Rufen war strikte untersagt. Wurde vom Gefängnispersonal das Guckloch in der Zellentüre geöff¬ net, so hatte der Beschuldigte aufzustehen, die Augenbinde anzulegen und auf Anweisungen zu warten. Damit sollte wohl verhindert wer¬ den, dass das Gefängnispersonal erkannt und später allenfalls ein Opfer von Rache wurde. Aber B. hatte keine Rachegefühle, bis jetzt war man korrekt mit ihm verfahren.
B. versuchte sich hinzulegen. Sollte er die Wolldecken als Unterlage nehmen und so die Härte des Bodens mildern oder sich zudecken, damit ihn nicht fröstelte? Wie lange würden sie ihn hier festhalten? Für eine Nacht war das auszuhalten, aber länger? B. versuchte zu ruhen, aber zu viele Gedanken gingen ihm durch den Kopf. Jetzt musste es noch rund 24 Stunden dauern bis zu seinem Rückflug nach Zürich. Das hatte er nicht erwartet, für die zweitletzte Nacht in Teheran das Hotel¬ bett mit einem Steinboden zu tauschen! Langsam bohrten sich ihm die Knochen in den Leib, er wechselte die Seite, stand auf, ging ein paar Schritte und legte sich wieder hin. Es wollte nicht klappen mit Schla¬ fen, aber das war nicht weiter schlimm, er würde sich im Flugzeug auf der Rückreise ausruhen und sich nach der Ankunft in Zürich von den Strapazen nichts anmerken lassen. Was die zu Hause in der Schweiz jetzt machten? Ob die wussten, wie schön das war, in einem Bett zu lie- gen?
8
II
B. wurde von lautem Gebetsgesang aus dem Schlaf geschreckt. Er musste gegen Morgen doch eingenickt sein, vielleicht aus Erschöp¬ fung, nachdem er immer wieder aufgestanden war und die drei Meter Länge seiner Zelle abgeschritten hatte, wenn ihn die klärte des Bodens zu sehr geplagt hatte. Aber jetzt war die Nacht vorbei, durch die Zel¬ lenöffnung schimmerte fahles Tageslicht. B. war gewohnt, früh aufzu¬ stehen, das störte ihn nicht. Die Koransuren dröhnten aus dem Laut¬ sprecher, aber auch das machte ihm nichts aus. Er war Fremder hier und hatte die Gebräuche dieser Kultur zu akzeptieren.
Wie gerädert machte B. ein paar Dehn- und Streckübungen, legte die Wolldecken zusammen und wartete. Die Zelle war wieder exakt so, wie er sie betreten hatte. Bald würden sie an seine Türe klopfen, B. hatte die Augenbinde schon bereitgelegt. Er würde möglichst rasch das Missverständnis zu klären suchen, notfalls auch darauf bestehen, dass die schweizerische Botschaft eingeschaltet würde, damit die An¬ gehörigen kontaktiert werden konnten. Alle würden sie das morgige Rückflugdatum bestätigen können. Die Firma würde auf ihre jahrelan¬ gen Geschäftsbeziehungen mit dem Iran und die Kontakte mit höch¬ sten Regierungs- und Armeestellen verweisen können.
Nun wurde das Guckloch geöffnet. B. sah eine Hand, die ihm Brot und ein Stück Käse hereinreichte. Kurz danach ging das Guckloch wie¬ der auf. «Tschai», hörte B. unter der Augenbinde, das musste Tee sein. B. hielt den Trinkbecher hin. Draussen herrschte seit Ende der Gebete eine gespenstische Stille, nur hin und wieder waren Schritte über den Gang zu hören. Eine Türe wurde geöffnet, ging wieder zu, danach wie¬ der Schritte, das musste Gefängnispersonal sein. Nach vielleicht einer Stunde ging das Guckloch erneut auf. Kaum hatte B. die Augenbinde wieder hoch, wurde er hinausgeführt. Über den Hof ging es zurück in die Richtung, wo er gestern seine Kleider und persönlichen Gegen¬ stände abgegeben hatte. Womöglich hatte sich alles schon geklärt, und sie würden ihm gleich die Sachen zurückgeben. Sein Betreuer war uni¬ formiert, den braunen Hosen und Schuhen nach zu schliessen, viel-
9
leicht Militärpolizei. Als B. den Kopf allzu stark hob, um unter der Augenbinde hervorzusehen, drückte ihm der Begleiter kräftig den Kopf nach unten. Er wollte auf keinen Fall erkannt werden, das wäre ja auch über Besonderheiten an Hosen und Schuhen möglich gewesen.
B. wurde in ein anderes Gebäude geführt und dort in einem Verhör¬ raum auf einen zur Wand gekehrten Stuhl gesetzt. Seitlich am Stuhl war eine Schreibunterlage befestigt, ähnlich wie sie Studierende in Hör sälen haben. Eine Stimme begrüsste ihn in einwandfreiem Eng¬ lisch, den Formulierungen nach in den USA erlernt. Sie stellte sich als «Investigator» vor. Was sollte das bedeuten: Polizeiverhörer? Ermitt¬ ler? Untersuchungsrichter?
«How are you?» fragte die Stimme.
«Thank you for asking me», antwortete B. freundlich und unver¬ bindlich.
Dann wurde B.s Lesebrille gebracht, die erst im Depot hatte geholt werden müssen. B. durfte unter der Augenbinde die Brille auf setzen und direkt nach unten auf die Schreibunterlage sehen. Vor ihm lag ein Schriftstück. Was B. las, traf ihn wie ein Schlag: «Strafrechtliche Tatbe¬ stände: Spionage, Bestechung, Teilnahme an einem illegalen Treffen und Alkoholkonsum.»
«Wir wissen. Sie sind ein Spion der Schweizer Polizei. Was haben Sie dazu zu sagen?» fragte die Stimme.
B. sackte zusammen, diesen Vorwurf hatte er nicht erwartet! Gut fünfzig Jahre seines Lebens rasten im Schnellgang an ihm vorbei, wie ein auf Hochtouren zurückgespulter Film. Die dreizehn Jahre bei der Firma in Steinhausen, die zahllosen Reisen mit den zähen Verhandlun¬ gen in Europa, Lateinamerika, Afrika und Mittelost, die Berichterstat¬ tungen und technischen Erklärungen in Hotelzimmern und auf Flug¬ reisen, die Missionen fürs Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Nigeria und Jemen, die Arbeit als Fernmeldetechniker in Kuwait, Papua-Neuguinea und Senegal, die Jahre als Funker auf Hochseeschif¬ fen, als Fleet Manager in der Hochseefischerei im südchinesischen Meer, die Managementschule und technische Ausbildung in England, die Lehre als Fernmeldebeamter bei den PTT, die Handelsschule in Neuenburg, die ersten Funkerlebnisse mit zwölf Jahren, die Kindheit in Uster. Alle tauchten sie kurz auf und verschwanden wieder, die ihm Eindruck gemacht hatten: der deutsche Kaufmann, der ihn auf der Luxusjacht als Schiffsfunker angestellt hatte, sein Chef bei den PTT, die
10
Frau mit der kleinen Tochter, die er vor dreizehn Jahren kennengelernt hatte, das Mädchen, das ihn Vater nannte und für ihn wie eine eigene Tochter war, die Geschwister mit ihren Familien, die Mutter, die schon über achtzig war und den Lieblingssohn behütete wie einen kleinen Jungen, wenn er jeweils in die Schweiz zurückkehrte, und immer ge¬ sagt hatte, er solle auf sich schauen, wenn er auf Reisen ging. Und jetzt war der Film aufgerollt, die Leinwand flimmerte unter B.s Augenbinde wie am Ende einer Vorführung.
«Nein», sagte B. abrupt in die eingetretene Stille, «das ist eine Ver¬ wechslung. Ich bin Verkaufsingenieur!»
«Was geschieht, wenn die Schweizer Grenzpolizei Pässe von Einrei¬ senden auf eine Glasscheibe legt?» fragte der Verhörer unbeirrt.
«Ich weiss nicht, womöglich werden die Pässe kopiert.»
Was sollte diese Frage? Wollten die Befrager von ihm erkunden, wie man mit gefälschten Papieren in die Schweiz einreisen konnte? Warum ausgerechnet von ihm? Oder wollten sie testen, was er über solche De¬ tails wusste?
«Welche Grenzübergänge in die Schweiz werden am besten be¬ wacht?»
«Ich kann das nicht beurteilen», antwortete B., «vielleicht Genf oder die Südschweiz.»
«Als Polizist müssen Sie das wissen!»
«Ich bin nicht Polizist!»
«Sie lügen!»
«Hören Sie!» antwortete B. erregt, «ich bin Verkaufsingenieur, tech- nical salesman. Seit dreizehn Jahren besuche ich den Iran. Selbst während des Kriegs mit dem Irak, als der Teheraner Flughafen zeit¬ weilig geschlossen war, bin ich unter schwierigsten Umständen ins Land eingereist. Ich habe Kontakte in die höchsten Amtsstellen des Aussenministeriums, zu Militär, Polizei und Gendarmerie. Noch vor meiner letzten Abreise in den Iran war ich anlässlich der Jubiläums¬ feier zum Jahrestag der Revolution von der iranischen Botschaft in Bern eingeladen, habe dort mit dem Botschafter und dem Militär¬ attache gesprochen. Einige Tage später kam der Attache in unsere Firma. Der Direktor und ich haben ihn betreut. Es gibt an meiner Tätig¬ keit nichts, das den Vertretern des iranischen Staates hätte verborgen sein können. Ich bin am 6. März zusammen mit einem Kollegen und rund 250 Kilogramm technischem Material, verschiedenen Modellen
11
von Chiffriergeräten samt Zubehör, in Teheran angekommen. Wir sind am Flugplatz durch einen Kunden abgeholt worden. Seither haben wir verschiedene Kunden besucht, unter anderem die Einkaufsstelle der Armee. Konkrete Aufträge wurden bearbeitet und Bestellungen lagen vor, waren aber auf Anweisung des Parlaments pendent zu halten, solange Spannungen zwischen der Schweiz und dem Iran bestanden. Diese Vertragsabschlüsse sind für Ihr Land von grösster Bedeutung!»
«Schreiben Sie alle Kontakte auf, die Sie je zu Iranern gehabt haben», befahl der Verhören
Gehorsam schrieb B. auf dem ihm gereichten Papier alle Kontakte zu Iranern auf, an die er sich in den dreizehn Jahren seiner Geschäfts¬ tätigkeit erinnerte. Es lag in seinem Interesse, möglichst lückenlos über seine Kontakte Bericht zu erstatten! Wenn er keinen Namen ver¬ schwieg, würden sie merken, dass er aufrichtig war. Gleichzeitig wür¬ den Sie erkennen, wie wichtig seine Tätigkeit für das Land war. Armee, Innenministerium, Aussenministerium und selbst parastaatliche Or¬ ganisationen wie die Revolutionswächter waren auf die Geräte der Firma angewiesen. Die abhörsichere Übermittlung sensitiver Meldun¬ gen war von höchstem Interesse für die verschiedensten Amtsstellen. B. beschrieb unter der Augenbinde Seite um Seite auf dem Schreibbrett am Stuhl, der Randabstand links nahm gegen unten zu, weil er sonst zu nahe am Körper hätte schreiben müssen.
Am Mittag wurde er in die Zelle zurückgeführt. Ein Mann mit freundlicher Stimme und einem Suchempfangsgerät besuchte ihn, das musste der Gefängnisdirektor sein. Dem Mann schien daran gelegen, dass sich B. wohl fühlte. B. eröffnete ihm, dass sein Flug für die kom¬ mende Nacht, Abflugzeit 02 Uhr, gebucht sei und dass er dieses Flug¬ zeug unbedingt erwischen müsse. Der Gefängnisdirektor schien davon Kenntnis zu haben und sah keinerlei Problem.
«Machen Sie sich keine Sorgen, das geht schon in Ordnung!»
Am Nachmittag aber stellte sich rasch heraus, dass es mit dem ge¬ planten Rückflug nichts werden würde. B. sprach die Verhörer gar nicht mehr darauf an, es wäre zwecklos gewesen. Das Verhör war gleich zu Beginn härter geworden. Der Chefverhörer hatte einen Zacken zugelegt, einzig sein Assistent, ein der Stimme nach jüngerer Ermittlungsbeamter, war freundlich geblieben. Der Assistent sprach ein sehr gepflegtes Englisch, brauchte nicht die saloppen Wendungen «sure» oder «come on» aus dem Amerikanischen wie der Verhörer,
12
dafür hatte er B. aufgefordert, alles «very succinctly» niederzuschrei¬ ben - das hiess sinngemäss «aufs Tüpfchen genau» und zeugte von einem Aufenthalt an einer englischen Sprachschule.
Vielleicht war der Ältere auch schlecht gelaunt, weil sie ihn am ira¬ nischen Neujahr, einem hohen Feiertag im islamischen Kalender, ver¬ hören mussten. Oder hatten sie ganz einfach ihre Rollen gemäss pro¬ fessioneller Verhör technik verteilt? Der Jüngere, kollegial, verständnis¬ voll und lieb, sollte von B. ins Vertrauen geschlossen werden, der Ältere, väterlich streng, notfalls auch drohend, sollte Autorität markie¬ ren? «Mister Hans» nannte ihn kollegial und freundschaftlich der Jün¬ gere, «Mister Buhler» streng der Ältere.
«Mister Buhler», hatte der Verhörer den Nachmittag eröffnet, «wir wissen, dass Sie am Morgen gelogen haben. Jetzt werden Sie uns die Wahrheit erzählen. Wem haben Sie Geld zwecks Bestechung gegeben? Und was erhofften Sie sich von den Bestechungen? Vergessen Sie nicht, dass wir Sie behalten können, so lange, wie wir wollen.»
Weniger diese Drohung hatte B. erschreckt als eine andere Bemer¬ kung, die der Verhörer kurz danach machte, wonach sie «many me- thods» hätten, um die Wahrheit herauszufinden. Aber B. hatte nichts zu verbergen, er hatte nichts Krummes getan. Wenn er Iranern Geld gegeben hatte, dann war dies stets legal erfolgt. Seitenweise schrieb er auf, wem er während Ausbildungskursen am Firmensitz in Steinhau¬ sen Taggelder zu 30 Dollar ausbezahlt hatte. Würde er nur einen Namen oder einen Kontakt verschweigen, so konnte dahinter eine Ab¬ sicht vermutet werden. Das Verschwiegene würde ihm später vorge¬ halten werden und seine Haft auf unabsehbare Zeit verlängern.
«Und Nuri, wieviel haben Sie ihm ausbezahlt?» forschte der Verhö¬ rer.
Nuri, wer war das? Nuri hiess der iranische Innenminister, dann gab es im Innenministerium einen Einkaufschef dieses Namens, aber beide waren nach B.s Erinnerung nie in Steinhausen gewesen.
«Welchem Nuri?» fragte B.
«Nuri», sagte der Verhörer streng, «Sie kennen ihn ganz genau! Er war bei Ihnen zu Hause. Wieviel Geld haben Sie ihm gegeben?»
Jetzt erinnerte sich B., dass er einst an einem Samstag einen Kurs¬ teilnehmer dieses Namens zusammen mit dem Delegationsleiter bei sich zu Hause eingeladen hatte. Während der Woche waren die beiden bei der Firma in Steinhausen in der Bedienung der bestellten Chiffrier-
13
geräte angeleitet worden. Eingabe und Wechsel der Chiffrierschlüssel waren so lange geübt worden, bis die Iraner die Geräte im Griff hatten. Am Wochenende war B. beauftragt worden, den Gästen ein Unterhal¬ tungsprogramm zu bieten. Weil die beiden Iraner am Satellitenfunk interessiert waren, hatte B. von seinem Haus in Oerlikon aus Satelliten in mehreren tausend Kilometer Höhe angepeilt und auf Ultrakurz¬ welle weltweit Funkverbindungen hergestellt. Mit einer Sendeleistung von einem Watt, der Stärke einer Taschenlampenbirne, hatte er die Satelliten als Relais benutzt. Nuri war beeindruckt gewesen. Was tech¬ nisch alles möglich war! Danach waren sie in eine Apotheke gefahren und hatten ein paar Medikamente eingekauft, die im Iran nicht erhält¬ lich sind.
«Nichts, ich habe ihm ein paar Medikamente in einer Zürcher Apo¬ theke gekauft.»
War dieser Nuri schon verhaftet worden und hatte ihn belastet? B. musste sich noch exakter an alle Namen zu erinnern versuchen. Jedes unabsichtliche Verschweigen konnte ihm zum Verhängnis werden!
Die folgende Nacht lag B. wach. Zwanzig unbeschriebene Blätter waren ihm in die Zelle mitgegeben worden, damit er Vergessenes un¬ verzüglich nachtragen konnte, wenn es ihm einfiel. B. benutzte die Sandalen als Schreibunterlage und füllte Seite um Seite. Er berichtete von seiner ersten Reise nach Teheran als Tourist 1972, von der Stadt¬ tour in Teheran, dem Besuch im Museum. Acht Jahre später war er erstmals als Verkaufsingenieur für die Firma im Iran, hielt die ersten Vorträge und präsentierte Geräte. Wie in seinen ersten Schulaufsätzen reihte er Episode an Episode und überliess die Gewichtung dem Beur¬ teiler. Er war vom Verhörer angewiesen worden, nur Grossbuchstaben zu verwenden.
«ICH HABE SEHR VIELE LEUTE GETROFFEN. ICH KANN MICH NICHT MEHR AN ALLE NAMEN ERINNERN. DOCH, DIE HAUPTVER¬ ANTWORTLICHEN INGENIEURE UND REGIERUNGSBEAMTEN, DE¬ REN NAMEN KENNE ICH. WIR HABEN UNS ÜBER DIE JAHRE SO OFT GESEHEN. VIELE WAREN JA AUCH BEI DER FIRMA ZU BESUCH. AM WOCHENENDE WAREN WIR ZUSAMMEN AUF DEM IUNGFRAUJOCH, AUF DER STERNWARTE IN ZÜRICH ODER IM VERKEHRSHAUS IN LU¬ ZERN, WENN ES REGNETE. WIR KANNTEN UNS GUT, ES WURDEN MIR IHRE FAMILIEN VORGESTELLT. DER ADMIRAL HAT MICH IN SEINE WOHNUNG EINGELADEN, WIR WAREN ZUSAMMEN AUF VERSCHIE-
14
DENEN KRIEGSSCHIFFEN FÜR UNSERE GERÄTE. ICH SCHLOSS CHIF¬ FRIERGERÄTE AN TELEFONAPPARATE IM GEBÄUDE DES VERTEIDI¬ GUNGSMINISTERIUMS AN. ICH WURDE IN EINEN EINSATZRAUM DER STREITKRÄFTE TIEF UNTER DER ERDE GEFÜHRT, WO ICH DAS GLEI¬ CHE TAT. ICH SOWIE WEITERE MITARBEITER DER FIRMA ABSOLVIER¬ TEN MEHRERE HELIKOPTERFLÜGE, UM DAS GUTE FUNKTIONIEREN UNSERER GERÄTE ZU ZEIGEN. AUCH HATTEN WIR INSTALLATIO¬ NEN IN ANDEREN FLUGZEUGTYPEN VORZUNEHMEN. DIE IRANI¬ SCHEN FERNMELDESPEZIALISTEN WAREN SEHR DARAUF BEDACHT, ALLE MÖGLICHEN ANWENDUNGEN VOR EINEM KAUF VON GERĬ TEN GESEHEN UND ERPROBT ZU HABEN. NEIN, ICH HABE NICHT SPIONIERT, WIE VIELE HELIKOPTER DIE IRANISCHE ARMEE HATTE, SONDERN HABE IM LAUF UNSERER GESPRÄCHE GEFRAGT, WIE VIELE GERÄTE FÜR DIE VERSCHIEDENEN FLUGZEUGTYPEN DENN IN FRAGE KÄMEN. DIE VERANTWORTLICHEN OFFIZIERE FÜR FERN¬ MELDE- UND CHIFFRIERFRAGEN WAREN BEGEISTERT VON DEN GUTEN RESULTATEN. SIE SAHEN, DASS ES MIT UNSEREN GERÄTEN NUN MÖGLICH WAR, DASS DIE PILOTEN DER LUFTWAFFE UNTER SICH UND MIT BODENSTATIONEN FUNKVERKEHR ABWICKELN KONNTEN, OHNE DASS SIE VOM FEIND ABGEHÖRT WERDEN KONN¬ TEN. DIE FIRMA HATTE DEN AUFTRAG GEWONNEN GEGEN ALLE KONKURRENTEN VON ANDERN EUROPÄISCHEN LÄNDERN. «SWISS QUALITY», DIES GAB ARBEIT IN DER FABRIK IN STEINHAUSEN-ZUG.»
Diese Geschichte würde endlos! Kein Zweifel, seine Firma musste so rasch wie möglich orientiert werden. Ende März stand schon die nächste Verkaufsreise nach Mexiko bevor. Die detaillierte Reisepla¬ nung war zu machen, das Nötige vorzukehren, dass die Swiss Quality an der Ausstellung «America's Telecom 92» ihrem Ruf gerecht wurde. Es musste dringend dafür gesorgt werden, dass ein anderer Frontver¬ käufer diese Aufgabe an die Hand nahm.
B. verfasste auf den leer gebliebenen Seiten ein Schreiben an die Firma. Er musste so rasch wie möglich über die Vorwürfe orientieren, die ihm hier gemacht wurden. Das würde sie genauso unerwartet tref¬ fen, wie es ihn getroffen hatte! Auch den Verkaufskollegen und den Mitarbeitern im Innendienst wollte sich B. erklären. Was ihm passiert war, konnte jedem passieren. Er schilderte detailliert, wie er aus völlig unerfindlichen Gründen in Teheran verhaftet worden war. Dass ihm illegale Kontakte zu Militärpersonen, Bestechung, Konsum von Alko-
15
hol und Spionage vorgeworfen würden. Dabei seien seine Kontakte durchaus im üblichen Rahmen der Verkaufsverhandlungen der Firma gelaufen. Dass man sich abends in einer Privatwohnung getroffen habe, sei angesichts des Zeitdrucks auf einer solchen Reise nicht aus- sergewöhnlich. Auch der Vertriebschef sei übrigens schon in dieser Wohnung gewesen. Im Cola müsse ein Schuss selbstgebrauter Wodka drin gewesen sein, aber auch das sei nicht aussergewöhnlich. Iranische Gastgeber böten ihren Gästen stets vom Besten an, was sie haben - da werde sich der Vertriebschef zweifellos daran erinnern. B. habe aus¬ serdem nicht danach gefragt, sondern nur, ob er einen «Drink» haben könne, was im Englischen irgendein Getränk bedeute.
Bestochen habe er niemanden. Die beiden kleinen Geldbeträge, die er iranischen Bekannten gegeben habe, einmal 200000 Rial (umge¬ rechnet vielleicht 200 Franken) für einen Medikamentenkauf kurz vor dem iranischen Neujahr zur Behandlung eines erkrankten Kindes, ein zweites Mal 20 000 Rial (20 Franken) für eine Taxifahrt nach einer un¬ erwartet langen Sitzung, könnten angesichts der Dimension dieser Geschäftsabschlüsse doch nicht ernstlich als Bestechungsversuche ge¬ wertet werden. Und die Taggelder, die er iranischen Teilnehmern an Trainingskursen in der Schweiz ausgehändigt habe, seien im Rahmen der Kundenbetreuung üblich und auch ganz normal über das Buch¬ haltungskonto der Firma abgerechnet worden. Spionage schliesslich sei als Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen.
B. zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Dinge in den nächsten Tagen klären würden, er definitiv in die Schweiz zurückkehren und die Arbeit wieder aufnehmen könne. Ob die Firma trotzdem seine Frau und Tochter informieren könnte?
Sie mussten sich Sorgen machen, denn in den dreizehn Jahren ihrer Lebensgemeinschaft war er wohl hin und wieder verspätet nach Hause gekommen, aber nie, ohne zu telefonieren. Er hatte seiner Tochter zu¬ gesagt, dass er am Samstag, dem Besuchstag der Kantonsschule, auf jeden Fall da sein werde, und sie hatte in der Englischstunde wohl Zei¬ chen gemacht in Richtung der Mutter: Wo bleibt er bloss? Jetzt ist er wieder nicht da, kein einziges Mal im Jahr kommt er, obwohl er doch immer wieder sagt, dass ihn meine Schule interessiere und dass Fremdsprachen wichtig seien! Und wer würde den Rasen mähen am Wochenende, wenn er nicht da war? Wenn es nur nicht die Tochter sel¬ ber versuchen würde!
16
In diesen Gedanken und Befürchtungen war B. eingenickt. Noch im Traum sah er den Fuss der Tochter eingeklemmt zwischen den Mes¬ sern des Rasenmähers. Vom Schrei der Tochter und den Koransuren geweckt, schreckte er hoch. Sein Zellenguckloch war schon geöffnet, eine Hand reichte Brot herein.
Beim folgenden Verhör gab B. die zwanzig beschriebenen Seiten ab. Noch während der Verhörer die Seiten überflog, bat B., unverzüglich in die Schweiz telefonieren zu dürfen. Firma und Familie würden sich grosse Sorgen machen, wenn er nicht auf dem gebuchten Flug sei. Falls ein Telefon in die Schweiz unmöglich sei, müsse jedenfalls das Schrei¬ ben an die Firma unverzüglich weitergeleitet werden.
Der Verhörer schwieg und las B.s Zellenaufzeichnungen zu Ende. Dann beschied er, dass ein solches Schreiben unmöglich an die Firma weitergeleitet werden könne. B. bat darum, wenigstens die Schweizer Botschaft in Teheran in einem kurzen Brief anzuweisen, seine Hotel¬ rechnung zu begleichen. Der Betrag würde nach seiner Freilassung umgehend zurückerstattet. So war die Botschaft immerhin auch über seine Verhaftung orientiert, ohne dass sich B. gleich auf sein Recht auf einen Botschaftsbesuch berufen hatte, was ihm die iranischen Behör¬ den nachteilig hätten auslegen können. Auch den Anspruch auf einen Verteidiger wollte B. vorderhand nicht stellen. Die iranischen Behör¬ den wären ohnehin nicht darauf eingegangen und hätten ihn danach womöglich als abgebrühten Professionellen behandelt, der nichts ohne Anwalt macht. Es war ja noch immer denkbar, dass B. von einem Tag auf den andern freikam, wenn die Befrager alles wussten.
17
III
In aller Herrgottsfrühe wurde an B.s Zellentüre gehebelt.
«Birun», sagte der Gefängniswärter schroff - es war die Aufforde¬ rung herauszukommen. B. musste den Toilettenkübel leeren und Was¬ ser nachfüllen. Er hatte in der ersten Woche seiner Gefangenschaft ge¬ lernt, dass das Farsi-Wort für «Heraus» völlig unterschiedlich gesagt wurde, je nach Wärter und auch Stimmung. Hiess es freundlich und melodiös «Biiiirun», so erhoffte sich B. einen Fortschritt seines Falles, womöglich hatte sich seine Unschuld inzwischen herausgestellt. Ein barsches «Birun!» verdarb ihm den ganzen Tag, schien neue Härten im Verhör und eine Verschärfung der Haftbedingungen anzukündigen.
B. ging hinaus und tastete sich mit Kübel, Krug und Frottiertuch Richtung Waschraum. Am besten konnte er sich orientieren, wenn er der Wand entlang ging. Bei Richtungswechseln zupfte ihn der Beglei¬ ter am Ärmel, bis sie am Ziel waren. Würde er genügend Zeit für seine Notdurft haben? Nach kurzer Zeit schon polterte der Wärter an die WC-Türe. B. erbat sich noch eine Minute, aber dann wurde schon wie¬ der geklopft, und er brach ab. Verärgern wollte er die Wärter nicht, sonst wäre es wohl vorbei gewesen mit den freundlichen «Biiiirun» auf alle Zeiten.
Am Abend wurde B. unprogrammgemäss von ein paar Soldaten aus der Zelle geführt. Die Soldaten hatten Henkersmützen mit kleinen Sehschlitzen an, um nicht erkannt zu werden. B. erschrak - wo wollten sie hin mit ihm? Sie führten ihn in den Waschraum. B. wurde auf ge¬ fordert zu duschen. Während er duschte, vergnügten sich die Soldaten auf besondere Art: Einer signalisierte mit einfacher Handbewegung, dass B.s Kopf abgeschnitten würde, und dann begannen sie mit dem Kopf Fussball zu spielen - imaginär, einer jonglierte B.s Kopf ein paar¬ mal gekonnt in der Luft und dann passte er ihn einem Kollegen zu, wie Jungen eben Fussball spielen.
Waren die Soldaten in den Henkersmützen übermütig? B. erschrak, einer hatte eine Rasierklinge in der Hand. Er reichte sie B. und forderte ihn auf, alle Körperhaare wegzurasieren. Wozu das? Hygiene oder
18
Schikane? Hassten sie ihn, weil er Schweizer war? Ein paar Tage vor B.s Verhaftung war in der iranischen Presse gegen die Schweiz Stimmung gemacht worden. Die Schweiz habe einen unbescholtenen iranischen Staatsbürger verhaftet und beabsichtige, ihn nach Frankreich zu de¬ portieren, wo seine Verwicklung in die Ermordung des Oppositionel¬ len Schapur Bachtiar behauptet wurde. Vergeltungsmassnahmen gegen Schweizer waren angedroht worden. Womöglich hatte diese Scharfmacherei bei den Soldaten ihre Wirkung hinterlassen.
War B. ein weiteres Opfer der angedrohten Vergeltungsmassnah¬ men? Bereits war die Bewegungsfreiheit der schweizerischen Diplo¬ maten in Teheran eingeschränkt und eine Schweizer Delegation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz des Landes verwiesen worden. B. beeilte sich unter der Dusche, um möglichst rasch wieder in der Zelle zurück zu sein. War er gar Geisel, um die Auslieferung Sar- hadis zu verhindern? Dann hätten sie ihn doch einfach aufs Eis legen können und nicht so auszuquetschen brauchen, wie sie das in den Ver¬ hören taten. B. war inzwischen klar, dass es in den kommenden Tagen und womöglich Wochen physisch und psychisch ums Überleben ging. Für ihn persönlich war der Ernstfall eingetreten.
Jetzt war soldatische Haltung gefragt, wie sie B. in der Bülacher Rekrutenschule bei der Übermittlungstruppe gelernt hatte. B. begann seinen Überlebenskampf straff zu organisieren. Morgens um drei Uhr wurde er geweckt. Danach erdröhnten die Koransuren. Kehrte Stille ein, so kniete sich B. zu seinen Gebeten nieder: ein Vaterunser für seine Frau, eines für die Tochter, eines für die Mutter, je eines für Bruder und Schwester, deren Partner und Kinder. B. kam so jeden Morgen auf zehn Vaterunser. Die erste Viertelstunde des Tages war vorbei. Er war als Bub Ministrant gewesen, seither aber kaum mehr in der Kirche. B. erbat sich nichts Spezielles in den Gebeten, sondern wollte einfach die Verbindung zu den Angehörigen aufrechterhalten. Dann musste alles richtig kommen.
Um sechs Uhr wurde Brot und Käse durchs Guckloch gereicht, ein- oder zweimal war Konfitüre im Brot. Noch bevor sich B. erlaubte zu frühstücken, absolvierte er sein Turnprogramm. Er plagte sich zunächst mit Liegestützen, ging langsam nach unten, blieb unten, bis es weh tat, und kam erst dann wieder langsam hoch, viermal minde¬ stens. Dann horchte er, ob nicht Gefängnispersonal im Gang unterwegs war, und Hess den Körper aus ordentlicher Distanz gegen die Wand
19
kippen, so dass er sich verletzt hätte, wenn er nicht im letzten Moment die Arme zum Abstützen nach vorne gerissen hätte. Das wiederholte er zehnmal, um die Reflexe wachzuhalten. Danach ging B. zehnmal tief in die Hocke, bis die Gelenke knackten, blieb einen Moment unten und kam wieder hoch. Zum Schluss trabte er an Ort, zunächst langsam, dann schneller und immer schneller, bis zur totalen Erschöpfung nach vielleicht fünfzig Malen. Nach diesem Programm hatte B. richtig Hun¬ ger und freute sich auf das Frühstück.
Um sieben Uhr legte sich B. kurz hin. Das war seine schönste Stunde, nochmals kurz zu dösen, bis er um neun oder halb zehn Uhr zu den Verhören ab geholt wurde.
«Funkoffizier, arrangieren Sie, dass 007 heute abend an Bord kommt!»
Der Wunsch des deutschen Luxusjachtbesitzers war für B. Befehl. Das Schiff befand sich kurz vor dem Einlaufen in den Hafen von Mar- bella. Ein Gast auf der Jacht war Golflehrer und hatte dem Schauspie¬ ler Sean Connery einst Golfspielen beibringen müssen, damit er als James Bond auf dem Golfplatz neben Gert Fröbe keine schlechte Figur machte. Der Golflehrer hatte den Vorschlag gemacht, Connery zum Aperitif auf die Jacht einzuladen, und B. hatte diesen Auftrag über¬ nehmen müssen. Das war ihm recht, denn B. war fasziniert von James Bond, seit er zu Beginn der sechziger Jahre «Liebesgrüsse aus Moskau» im Kino gesehen hatte. Aus der russischen Gesandtschaft in Istanbul wird eine Dechiffriermaschine vom Typ «Lektor» entwendet - inzwi¬ schen war dieses Filmszenario für B. Realität. Geheimdienste interes¬ sieren sich mit Vorliebe für Chiffriergeräte, dort sind die Schlüssel zum Abhören von Nachrichten. B. hatte Erfolg, Connery kam zum Aperitif pünktlich um acht Uhr, unterhielt sich angeregt mit Schiffspassagieren und Besatzung und wurde zwei Stunden später höflich hinauskom¬ plementiert, denn für 22.00 Uhr hatte der Schiffseigner Nachtruhe und Lichterlöschen in den Gemeinschaftsräumen verordnet. Die Passagiere hatten sich auf ihre Kabinen zurückzuziehen und zu schlafen.
«Birun!» - B. wurde aus dem Traum aufgeschreckt und zu neuen Verhören gerufen. Was hätte er dafür gegeben, in der marineblauen Schiffsfunkeruniform auf zu wachen !
Auf dem Weg ins Verhörzimmer musste B. zusammen mit dem Ge¬ fängniswärter zwei Kontrollschleusen passieren und dabei jedesmal seine Gefängnisnummer nennen: «Zifer, yek, do, do, hascht - yek»
20
(01228-1). Daraufhin wurden ihm Handschellen angelegt, und es ging über den Hof Richtung Verwaltungsgebäude. Dort musste B. zusam¬ men mit anderen Gefangenen in einem Raum warten, bis ihn sein Ver- hörer abholte. Sprechen war auch hier strengstens verboten, oft muss¬ ten die Arme über dem Kopf an die Wand gehalten werden. Das ging jeweils zehn Minuten ganz gut, wurde dann aber zu einer harten Be¬ währungsprobe, so dass die Ankunft des Verhörers geradezu wie eine Erlösung empfunden wurde.
Trotzdem schien B. in den Augen seiner Befrager seine Lage noch immer nicht richtig begriffen zu haben. In der zweiten Woche der Verhöre wurde ihm vom Assistenten ein Blatt über die Schulter ge¬ reicht. B. wurde angewiesen, den handschriftlich geschriebenen Text genauestens zu lesen.
«Im Namen Gottes. Mister Hans, wir wollen, dass Sie realisieren: Sie sind in einem iranischen Gefängnis. Wir können Sie behalten, solange wir wollen. Die 52 US-Geiseln waren 1979/80 während 444 Tagen un¬ sere Gefangenen. Sie waren Diplomaten. Sie, Mister Hans, sind kein Diplomat. Es hat keinen Sinn, weiter zu lügen.»
B. las die Sätze zweimal. Hatte er noch immer etwas verschwiegen? Wieder begann er zu einzelnen Anklagepunkten Stellung zu nehmen, schrieb eine Viertelstunde, ohne sich unterbrechen zu lassen. Die Be¬ frager wurden ungeduldig, schauten ihm über die Schultern und wiesen ihn an, sich kürzer zu fassen, speziell, wenn sie feststellten, dass er dieselben Ereignisse schilderte wie in früheren Protokollen. Inzwischen hatte B. während der Verhöre und in der Zelle mehr als hundert Seiten beschrieben. Auffällig war, dass alle auf die Seite 1 fol¬ genden Protokollbogen oben links mit der Seitenzahl 2 markiert waren. Sollte es damit möglich werden, einzelne Seiten aus den Akten zu entfernen?
Um die Gebetszeit am Mittag wurden die Verhöre jeweils unterbro¬ chen. B. wurde in die Zelle zurückgebracht. Auf einem Tablett bekam er meist Reis, gedämpft mit irgendeiner Beilage, jeden Tag. B. ass viel¬ leicht die Hälfte, je nach Stimmung tadelte ihn das Gefängnispersonal oder erkundigte sich nach seinem Befinden. Häufig brachte er keinen Bissen herunter, nicht weil das Essen eintönig war, sondern weil sein Magen nicht aufnahmebereit war. Die Angst sitzt im Magen - das wusste B. seit den ersten Tagen seiner Haft. Je grösser seine Besorgnis, um so grösser der Klumpen im Magen, der für nichts anderes mehr
21
Platz liess. B. krümmte sich, turnte, tigerte in der Zelle auf und ab. Der Klumpen blieb.
Am Nachmittag gingen die Verhöre in der Regel weiter, ausser am Wochenende, nach dem islamischen Kalender Donnerstag und Freitag. B. hatte sich eine Strategie zurechtgelegt, um die Woche zu verkürzen. War das letzte Verhör am Mittwochnachmittag gut, so folgte am Don¬ nerstag kein weiteres mehr. Dann war Wochenende. Am Samstag gin¬ gen die Verhöre wieder los, aber jetzt war Wochenende in der Schweiz. War Montag, so war schon bald wieder Mittwoch, und damit stand er¬ neut das islamische Wochenende vor der Tür. Leider waren die Tage ohne Verhöre nicht einfacher durchzustehen als jene mit Verhören. Ein Morgen ohne Verhör bedeutete einen ganzen Morgen in der Zelle - die Stunden kamen B. vor wie eine ganze Woche. Am islamischen Sonntag hatten die Gefangenen ein Recht auf Unterhaltung, aus dem Lautspre¬ cher im Gefängnisgang schepperte eine Komödie.
«Frau, wo bist du?»
«Ich komm' ja schon, ihr Männer seid alle gleich!»
Es waren harmlose Szenen aus dem iranischen Alltag, aber fremdes Lachen verängstigte B. inzwischen genauso wie die Drohungen des Verhörers - vielleicht eine Folge des ersten Lachens seines Betreuers beim Verlassen der Zelle: «It is a prison!»
Zeitweilig gelang es B., seine eigene Unterhaltung zu organisieren. Vorab die Zeit als Schiffsfunker gab viel her.
«Funkoffizier, arrangieren Sie, dass Friseur Schmitz aus Wien am Dienstag nachmittag an Bord kommt!»
Der Friseur musste für den deutschen Schiffseigner generalstabs- mässig nach Cannes geholt werden. Er wurde eingeflogen und hatte sich im Hotel bereitzuhalten. Auf exakte Anweisung des Schiffseigners war er um 14.55 Uhr abzuholen, auf direktem Weg zum Schiff zu brin¬ gen und hatte für 15.15 Uhr zum Haarschnitt bereit zu sein. Zehn Minuten später war der Spuk vorbei.
Mehr als zehn Minuten trug auch die Erinnerung nicht. An den Nachmittagen durfte B. meist eine Viertelstunde «Luft essen». Das hiess, im Innenhof zehn Meter mit Augenbinde auf- und abgehen, neben anderen, die ebenfalls Augenbinden aufgesetzt hatten. B. stellte sich den rundum von Gebäuden umrahmten Innenhof ähnlich vor wie jenen im Stockalperpalast von Brig, den er einst als Tourist besichtigt hatte. Um den geraden Weg zu halten und den anderen nicht in die
22
Quere zu kommen, musste er sich an den Rillen im Boden orientieren. Ausserdem diente ein Drahtzaun, der den Innenhof in zwei Teile teilte, zur Orientierung. So war es möglich, dass mehrere Gefangene gleich¬ zeitig «Luft assen».
Abends gab es meist wieder Reis und Suppe, hin und wieder wurde auch eine gekochte Kartoffel und ein hartgesottenes Ei durchs Guck¬ loch gereicht. B. hatte Zahnschmerzen, weil sein Zahnarzt in Zürich eine Wurzelbehandlung kurz vor der Abreise nur provisorisch ab- schliessen konnte und das Provisorium nun hätte ersetzt werden müs¬ sen. Ausserdem hatte er Rückenschmerzen, hervorgerufen durch die harte Unterlage, schlief nachts kaum mehr und verlor innerhalb des ersten Monats nach und nach dreissig Kilo seines Körpergewichts. Der Klumpen im Magen war so gross geworden, dass er zeitweilig keinen Bissen mehr herunterbrachte. War das Zeitvertreib, dass er in der Zelle schon versuchte, Käfer zu jagen, oder hätte er die grosse schwarze Ka- kerlake wirklich gegessen, wenn er sie mit der Sandale erwischt hätte? B. wusste es nicht und war froh, dass sie es geschafft hatte, sich in der Wandritze in Deckung zu retten.
B. beneidete die Kakerlake dafür, dass sie sich verkriechen konnte. Was hätte er dafür gegeben, sich in ein Loch verkriechen zu können! Die Wolldecken schützten ihn zwar vor Blicken durch den Spion, wenn er sie über den Kopf zog und heulte wie ein kleines Kind, aber sie boten keinen Schutz vor dem «Birun!» B. versuchte sich unter den Woll¬ decken klein zu machen, krümmte sich wie ein Embryo in der Gebär¬ mutter.
«Birun!» - hinaus ging es zu neuen Verhören.
Auf das stereotype «How are you?» des Verhörers antwortete B. in¬ zwischen ebenfalls stereotyp und abwesend mit «Thank you». Als die Verhörer seine wachsende Nervosität feststellten, das ununterbro¬ chene Fusswippen, und seinen Zusammenbruch befürchten mussten, führten sie ihn in die «Klinik» in einem Trakt im ersten Stock des Ge¬ fängnisses. B. erhielt auf einem Krankenbett eine Infusion mit einer weisslichen Flüssigkeit.
«Was wird mir gegeben?»
«Etwas, was dir gut tut», antwortete der Verhörer.
B. fragte nicht weiter, es war allein schon ein herrliches Gefühl, auf einem Bett zu liegen. Er versuchte Zeit zu schinden, solange es ging, verwickelte den Klinikarzt in ein Gespräch, fragte, ob er eine Familie
23
habe und wie viele Kinder - ein Lieblingsthema, das Gespräche endlos ausdehnen konnte. Eine Weile unterhielten sie sich, aber dann war der Arztbesuch zu Ende. B. musste auf stehen und wurde hinausgeführt. Während fünf Tagen musste er nun morgens und abends in Anwesen¬ heit eines Gefängniswärters Beruhigungs- und Schmerztabletten schlucken.
Nun konnte B. wenigstens wieder ein paar Stunden schlafen. Kein Zweifel, die Befrager wollten ihn bei Sinnen halten. Je länger die Ver¬ höre dauerten, um so mehr rückte der Vorwurf der Spionage ins Zen¬ trum des Befragerinteresses. Nachdem der Terminkalender, den er im Hotel liegen gelassen hatte, ausgewertet worden war, hielten sie B. der Reihe nach vor, Spion für Ägypten, China, die BRD und - als Krönung gewissermassen - für die USA zu sein.
«Ich bin kein Spion!» antwortete B. auf alle Vorhaltungen und schrieb stereotyp unter jede Aufzeichnung in diesem Zusammenhang: «I AM NO SPY!»
«Und was bezweckten die Telefonate mit Mexiko?»
B. hatte kurz vor seiner Verhaftung vom Hotel in Teheran aus nach Mexiko telefoniert, um sich zu vergewissern, dass das Ausstellungs¬ material für «America's Telecom 92» rechtzeitig in Acapulco eintraf. Ausserdem hatte er im Dezember von Mexiko aus nach Teheran tele¬ foniert, um sich bei der iranischen Vertretung der Firma nach Angebo¬ ten der Konkurrenz zu erkundigen. Das schweizerische Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) war entgegen seiner langjährigen Praxis nur noch bereit, Ausfuhrbewilligungen für die Geräte seiner Firma zu er¬ teilen, wenn der Iran dieses Material auch aus anderen Ländern be¬ kommen konnte. Chiffriergeräte galten zwar nicht als Kriegsmaterial, doch als strategisch wichtige Exporte unterlagen sie in Nato-Staaten und assoziierten Ländern wie der Schweiz strengen Ausfuhrbestim¬ mungen. Der iranische Vertreter hatte B. am Telefon keine Auskunft geben wollen, weil solche Informationen von militärischer Bedeutung seien. Rechnete er damit, dass sein Telefon abgehört wurde?
«Sie haben militärisch geheime Informationen beschaffen wollen! Warum?»
B. versuchte den Verhörern die Änderung der schweizerischen Aus¬ fuhrbestimmungen begreiflich zu erklären. Diese Information war Voraussetzung, dass die Firma überhaupt in den Iran liefern durfte!
«Warum wollten Sie wissen, wie viele militärische Fahrzeuge der
24
verschiedenen Typen die iranische Armee hat? Das hat nichts mit den schweizerischen Ausfuhrbestimmungen zu tun!»
Solche Fragen hatte B. den iranischen Kaufinteressenten stellen müssen, wenn er Garantie leisten wollte, dass die Chiffriergeräte in den Fahrzeugen befestigt werden konnten. Die Firma musste die exak¬ ten Masse kennen, um zusätzliche mechanische Befestigungen anzu¬ bringen.
«Ich musste mich vergewissern, dass die Geräte nach der Lieferung montierbar waren. Andernfalls hätten sie die iranischen Kunden mit Schnüren anbinden müssen!»
B. konnte in solchen Phasen der Verhöre seine Wut nur schlecht ver¬ bergen. Der bedingungslose Einsatz für die Kunden und letztlich für die Sicherheit des Landes wurde ihm als Spionage ausgelegt! Er durfte sich keine Ungeduld anmerken lassen, wenn seinen Beteuerungen nicht geglaubt wurde.
«Haben Sie gewusst, dass der Vertreter Ihrer Firma in Teheran im Besitz einer Pistole war?»
«Ja, er hat sie mir einmal gezeigt. Es war alles korrekt, er hatte einen Waffentragschein und deponierte die Waffe bei Besuchen in Regie¬ rungsstellen stets bei der Sicherheitskontrolle am Gebäudeeingang.»
B. war froh, sich so ausführlich erklären zu können, das würde sei¬ ner Sache dienlich sein. Jedesmal, wenn B. in den Raum geführt wurde, wo er beim Gefängniseintritt seine Sachen hatte abgeben müssen, hegte er die Vermutung, dass seine Freilassung unmittelbar bevor¬ stand. Jetzt werden sie dir gleich alles zurückgeben, dachte B., viel¬ leicht steht schon der Gefängnisdirektor da und wünscht gute Heim¬ kehr. Aber das eine Mal wurden ihm Fingerabdrücke genommen, ein zweites Mal hatte er in einen Stuhl zu sitzen und die Füsse an einen be- zeichneten Ort zu stellen, damit ein Fotograf mit Henkersmütze und Sehschlitzen ein Bild schiessen konnte. Ein drittes Mal musste er seine exakte Adresse in der Schweiz aufschreiben und ein kleines Plänchen zeichnen, wie sie die Firma in der Schweiz finden konnten.
Wollten sie seine Kleider in die Schweiz zurückschicken? Oder gar seine Leiche?
25
IV
«B. in schlechtem Zustand. Er ist stark abgemagert, hat Zahnweh und weiss nicht, warum er festgehalten wird. Die Dauer der Haft hänge von seiner Kooperationsbereitschaft ab, sagt er.»
Die Notiz, die der Diplomat der Schweizer Botschaft Mitte Mai dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern übermittelte, war kurz. Er hatte B. nach zwei Monaten Gefan¬ genschaft im Gebäude der Militärjustiz in Teheran während vier Mi¬ nuten sehen dürfen. Sie hatten sich auf englisch unterhalten müssen und kein Wort zum Fall sprechen dürfen. B. war überzeugt, dass der iranische «Übersetzer», der diesem Treffen beiwohnte, mehr war als bloss Übersetzer. Er war auch überzeugt, dass das Gespräch mit dem Diplomaten der Schweizer Botschaft im Nebenzimmer mitgehört wer¬ den konnte, weil eine Öffnung in der Wand nur notdürftig mit einem Holzbrett abgedeckt war.
B. war vor dem Treffen von einem Soldaten rasiert worden, auch die Haare waren ihm geschnitten worden. Er hatte dabei um einen Blick in den Spiegel gebeten. Der Soldat hatte mürrisch eingewilligt, den Raum verlassen und B. eine Minute Zeit gegeben, sich im Spiegel zu betrach¬ ten. B. war schlimm erschrocken über das, was er im Spiegel sah. Das war nicht er selber, der ihm aus dem Spiegel entgegenblickte. Das war einer, der starr geradeaus schaute. Die Eindrücke aus den beiden Augen ergänzten sich nicht zu einem dreidimensionalen Bild, die Blicke trafen sich in einer Distanz von vielleicht zwei Metern hinter dem Spiegel. Das musste die Folge der Konzentrationsanstrengung in den bis zu fünf Stunden täglich dauernden Verhören mit der Augen¬ binde sein. War er irre geworden?
Als B. dem Diplomaten gegenübersass, gab er sich alle Mühe, sich nichts anmerken zu lassen und dem Diplomaten das Gefühl zu geben, er würde ihn anschauen. Zweifellos würde dieser seine Eindrücke in die Schweiz vermitteln, und die Angehörigen wären wohl zusätzlich beunruhigt. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut, sagte B. Er habe einzig schwer auszuhaltende Zahnschmerzen und bitte den
26
Zahnarzt in Zürich, ihm ein bewährtes Schmerzmittel zu verschreiben.
Der Diplomat überbrachte Briefe aus der Schweiz, die vom irani¬ schen «Übersetzer» mit der Zusicherung entgegengenommen wurden, dass sie B. ausgehändigt würden, wenn darin keine unzulässigen Mit¬ teilungen stünden. Ausserdem brachte der Diplomat eine Schachtel mit Schokolade, B.s Nachspeise für den nächsten Monat. B. entnahm seinem Blick, dass der Diplomat die schlimmsten Befürchtungen in bezug auf seine Haftsituation hegte - bis zur Folter. Er fragte allerdings nicht, vermutlich war ihm dies verboten worden, und überdies hätte er B. mit einer solchen Frage in eine heikle Situation bringen können.
Schon vor dem ersten Treffen mit einem Angehörigen der Schwei¬ zer Botschaft nach einem Monat Haft war B. von den Verhörern gesagt worden, dass ungehörige Äusserungen seine Haftsituation verschlech¬ terten. Der Botschaftsbesuch war ausserdem von B.s Kooperationsbe¬ reitschaft bei der Produktion eines Videos abhängig gemacht worden. Dieses Videoband war wohl für übergeordnete Verantwortliche be¬ stimmt, die den Gang ins Gefängnis scheuten oder für zu beschwerlich hielten. B. hatte vorgängig ein Drehbuch verfassen müssen, in dem er zu den Anschuldigungen Stellung nahm. Das Drehbuch war nach mehreren Streichungen von den Befragern genehmigt worden. Gestri¬ chen werden musste, dass B. am Morgen seiner Verhaftung eine irani¬ sche Fabrik besucht hatte, welche inskünftig für die Endmontage der Firmengeräte in Frage kam. Das sei im Zusammenhang mit seinem Verfahren nicht von Bedeutung, sagten die Zensoren.
Die Aufnahme musste viermal wiederholt werden, weil den Verhö¬ rern daran gelegen war, dass B. nicht gequält wirkte. Mit der fünften Version von B.s Rezitat gaben sich die Verhörer schliesslich zufrieden, obwohl ihnen lieber gewesen wäre, B. hätte nicht vom Blatt abgelesen, sondern frei gesprochen. Dazu fühlte er sich angesichts der Ver¬ schlechterung seines Gesundheitszustands allerdings nicht fähig.
Waren die Verhörer über B.s Verhalten vor und nach dem ersten Be¬ such aus der Schweizer Botschaft befriedigt? Zunächst schien es so. B. wurde im zweiten Monat seiner Haft in eine grössere Zelle verlegt, nachdem seine erste Zelle hatte geräumt werden müssen, weil sie neu gestrichen wurde. Die zweite Zelle war ebenfalls ebenerdig gelegen, unangenehm war indessen, dass sie unmittelbar an den Toilettenraum grenzte, wo eine schwere Eisentüre immer wieder laut ins Schloss fiel. B. versuchte, früh zu schlafen, damit die Nächte rascher vorbeigingen.
27
Obwohl Gewohnheitsraucher, wartete er die allabendlich durchs Guckloch gereichte Zigarette nicht ab, sondern legte sich nach dem Nachtessen erschöpft schlafen. Er hätte gemäss Gefängnisordnung Anspruch auf zwei Zigaretten pro Tag gehabt, jeweils eine nach dem Mittag- und Abendessen.
Der Diplomat hatte beim ersten Treffen gefragt, wie lange B. noch in Haft bleiben müsse; der «Übersetzer» hatte nicht geantwortet. Warum war er überhaupt noch hier? Warum hatten sie ihn in eine andere Zelle verlegt? Und warum wurde ihm dort das Kopfkissen vorenthalten? War es einfach vergessen worden? B. mochte nicht daran glauben, weil die Betreuer mit ihm sonst sehr pflichtbewusst umgingen und er schon mehrfach auf das fehlende Kopfkissen hingewiesen hatte. Zahnpasta und Zahnbürste hatten nach einer ersten Bitte fein säuberlich in einem Kästchen beim Zelleneingang gelegen, sein Löffel lag auch stets vor der Zellentüre und wurde mit den Mahlzeiten hereingereicht.
Warum also kein Kopfkissen? B. schlief ohne Kopf unterläge nachts kaum mehr. Wolldecken konnte er nicht entbehren, und der Plastikkü¬ bel war zu hoch. Er versuchte, mit dem Rücken an die Wand gelehnt zu schlafen, fürchtete aber, vom Gefängnispersonal auf den halbstündi¬ gen Kontrollgängen beobachtet und zurechtgewiesen zu werden. Er fühlte sich elend, geschunden von den Demütigungen, heulte ganze Nächte hindurch, obwohl vor seinem inneren Auge ein Satz wie eine Warntafel stand: DO NOT DESPAIR! NICHT VERZWEIFELN!
Während seiner Verkaufstrainings war B. in «positivem Denken» ausgebildet worden, er hatte gelernt, aus jeder Situation das Beste zu machen. Er rechnete sich aus, wie lange sie ihn maximal im Gefängnis behalten konnten. Ein Engländer war unter Spionageverdacht im Iran fünf Jahre lang festgehalten worden. Also musste sich auch B. auf eine fünfjährige Haftzeit einstellen! Das war zwar lang, doch wenigstens war ein Ende absehbar. Inzwischen waren bereits zwei Monate vorbei, bald war es ein Vierteljahr, dann ein halbes, dann ein Jahr, und mit der Gewöhnung an die Haft würde die Zeit schneller Vorbeigehen.
Bis zum Ende des zweiten Monats wurde B. in der Haft physisch nicht gefoltert, auch wenn ihm verschiedentlich «körperliche Bestra¬ fung» angedroht worden war. B. hatte nicht protestiert, er war um jeden Preis auf das Wohlwollen des Verhörers angewiesen. Wenn der Verhörer vom Verlauf der Befragungen nicht befriedigt war, obwohl B. längst alles gesagt und mehrfach aufgeschrieben hatte, was er wusste.
28
musste er versuchen, sich noch exakter zu erinnern und die Ereignisse, die interessierten, noch detaillierter wiederzugeben.
«HABE ICH AUSSERHALB DES IRAN JEMANDEM GELD GEGEBEN? JA. VOR EINIGEN JAHREN KAM EIN HOHER TECHNISCHER FERNMEL¬ DEOFFIZIER ALLEIN FÜR EINEN MONAT ZU EINEM SPEZIAL-IN¬ STRUKTIONSKURS ZUR FIRMA. ER BEKAM DAS NORMALE TAGGELD, DAS IN VIELEN VERTRÄGEN IM PREIS MITEINGESCHLOSSEN WAR UND ZU LASTEN DER FIRMA GING, TOTAL ETWA 1 500 FRANKEN. ER NUTZ¬ TE DIE ZEIT AUCH, UM EINIGE MALE ABENDS AM UNIVERSITÄTSSPI¬ TAL SEINEN ARM DURCH EINEN SPEZIALARZT UNTERSUCHEN ZU LASSEN, FÜR EINE MÖGLICHE WEITERE BEHANDLUNG. DIE FIRMA HATTE WOHL EINE VERSICHERUNG, ABER DIE DECKTE NICHT ALLES. ER BRAUCHTE MEHR GELD. JA, WIEVIEL GELD WAR DIES? ICH ERIN¬ NERE MICH NUN GENAU, 4 000 DOLLAR. DIE VERTRETUNG IN TEHE¬ RAN GAB MIR DIE ANWEISUNG, VON IHREM REGULÄREN PROVI¬ SIONSKONTO BEI DER FIRMA DEM MANN AUSZUHELFEN. DIE VER¬ TRETUNG BEKOMMT FÜR JEDEN VERKAUF EINE PROVISION. FÜR WAS SIE DIESES GELD BRAUCHT, IST IHRE SACHE. ZUERST MUSS EINE SOL¬ CHE FIRMA EINMAL IHRE KOSTEN DECKEN FÜR PERSONAL, BÜRO...»
«Don't make it too long!» wurde B. jetzt immer wieder unterbro¬ chen, wenn er zu lange am Schreiben war. Der Verhörer war in diesen Tagen zunehmend ungeduldig geworden, verliess den Raum häufiger als früher, teilweise mitten im Verhör. B. musste während der Abwe¬ senheit der Befrager aufstehen und die Hände hinter dem Kopf hoch¬ nehmen. Das war Demütigung und Peinigung, fast schon Tortur, wenn die Abwesenheit eine halbe Stunde dauerte, B.s Arme langsam runter¬ sackten und der Verhörer plötzlich wieder im Raum stand und ihn an¬ herrschte, die Hände hochzunehmen.
B. tat alles, um den verbliebenen Rest des Wohlwollens beim Verhö¬ rer nicht aufs Spiel zu setzen. Er durfte diesen Mann nicht hassen! B. spürte andererseits auch keinen Hass in der Stimme des Verhörers, im Unterschied zu einem Vorgesetzten, der den Gang der Verhöre offen¬ bar überwachte. Diesem Chefverhörer war B. vereinzelt in den Gängen des Verwaltungsgebäudes begegnet und war über den zynischen Un¬ terton in dessen Stimme jedesmal erschrocken.
«Wir wissen alles über Sie! Sie sind ein Spion. Wir wissen, dass Sie lügen! Sie werden jetzt reden. Sonst werden wir Ihnen die Augen aus¬ brennen, und Sie werden singen wie ein Vogel!»
29
Die Drohung mit dem Blenden traf ins Schwarze. Seit Wochen war B. die Augenbinde aufgesetzt, nur wenn er in der Zelle allein war, durfte er sie abnehmen. Nachts waren ihm Fasern der Wolldecke ins Auge geraten, er hatte Mühe, das eine Auge überhaupt zu öffnen. Sah er noch richtig? Worauf war der mit der zynischen Stimme aus? War seine Drohung ernst gemeint? Zwar hatte ihm auch sein Verhörer ver¬ schiedentlich gedroht, dass sie ihn «umbringen» könnten, hatte die Drohung aber stets zurückgenommen, wenn er merkte, dass B. er¬ schrak.
«Alles nur Spass!»
Der Verhörer hatte Phasen, in denen er eine Panik von B. befürchten musste, stets mit einem herzlichen Lachen entspannt und wiederholt betont, dass er es gut meinte. Als er die Briefe aus der Schweiz aus¬ händigte, stellte er es als sein besonderes Verdienst dar, dass sie die Ge¬ fängniszensur passiert hatten. Durch die Lebenszeichen der Verwand¬ ten sollte B.s Erinnerung an die Schweiz wachgehalten werden und damit auch der Wunsch, in die Schweiz zurückzukehren. Wenn B. end¬ lich die Wahrheit sage, werde er umgehend an den Flughafen gebracht und gegen einen iranischen Staatsbürger ausgetauscht, der in den USA inhaftiert sei. Es hänge einzig von ihm ab, ob er schon am nächsten Tag bei Frau und Tochter sei.
Seine Frau hatte geschrieben, sie würden ihn sehr vermissen. Um nicht den ganzen Tag verzweifelt auf ein Telefon zu warten, hätten sie begonnen, die Räume im Ffaus neu zu streichen. Christina versuche den Vater zu ersetzen, würde in seinem Bett schlafen und samstags den Rasen mähen. Den achtzigsten Geburtstag der Mutter hätten sie in sei¬ ner Abwesenheit bei seinem Bruder zu feiern versucht, um nicht ein¬ fach zu Hause zu sitzen und zu warten. Die Mutter sei jetzt täglich bei ihnen, und sie versuchten sie zu beruhigen, so gut es eben ging.
«Mein lieber Sohn Hans», hatte seine Mutter geschrieben, «ich mache mir Sorgen um Dich. Hast du das Nötigste? Hoffe ja. In Gedan¬ ken bin ich immer bei Dir.»
«Kämpfe weiter, Vater!» stand im Brief der Tochter.
Göttikind Fränzi schickte Zeichnungen und berichtete vom jungen Elefanten und den kleinen tolpatschigen Braunbären im Basler Zoo. Ausserdem sei sie eben aus dem Blauringlager zurückgekehrt: «Es war sehr lustig, wir machten eine Yetijagd im Schnee.»
Die Schwester schrieb, dass in der Schweiz inzwischen die ersten
30
richtig warmen Tage gekommen seien. Der Schwager habe eben seine erste Frühlingspfeife auf der Terrasse geraucht. Der kleine Matthias sitze ununterbrochen im Sandkasten.
In seinen Gedanken schweifte B. während der Verhöre immer öfter in die Schweiz zurück. Die Ungeduld des Verhörers wuchs. Die Wen¬ dung, wonach sie «viele Methoden» hätten, um die Wahrheit herauszu¬ finden, tauchte während des dritten Verhörmonats häufig auf - genau¬ so wie jene, wonach ihm nun «körperliche Bestrafung» bevorstünde.
Eines Tages wurde B. im langen Gang mit den Verhörzimmern bis zur zweitletzten Türschwelle geführt. War dahinter der Folterraum? B. wurde geheissen einzutreten und versuchte unter der Augenbinde durchzusehen. Dieser Verhörraum unterschied sich in der Einrichtung nicht von den früheren, bloss durch die Geräusche. B. hörte Schläge und immer wieder eine winselnde Stimme. Worte konnte er nicht ver¬ stehen, doch dem Tonfall nach schien einer seine Verhörer anzuflehen, ihn nicht weiter zu quälen, er werde alles sagen. B. befand sich offen¬ bar im Raum neben der Folterkammer, die nur durch eine dünne Zwi¬ schenwand von ihm getrennt war.
«Morgen bist du an der Reihe», sagte der Verhörer, «du wirst kör¬ perliche Bestrafung erhalten.»
B. wurde in seine Zelle zurückgeführt. Diese Nacht quälte er sich mehr als in den früheren Nächten. Körperliche Bestrafung? Würde er nach islamischem Recht eine Anzahl Peitschenhiebe erhalten gemäss der Schwere seines Vergehens? Für unerlaubten Alkoholkonsum wür¬ den sie ihm vielleicht vierzig Peitschenhiebe geben, mehr nicht. B. hatte nach zwei Monaten Haft ein Buch über islamische Morallehre er¬ halten. Die Regeln hatten ihm durchaus eingeleuchtet. Ehebruch streng zu ahnden in einer ländlichen Siedlungsstruktur, wo die Höfe weit auseinanderliegen und die Männer während der Arbeit oft wo¬ chenlang fort sind, schien ihm richtig. So stand es schliesslich auch im Alten Testament. Und Alkoholkonsum war hier nun einmal verboten. Er war zwar nicht Moslem, aber wenn er die Sitte des Landes übertre¬ ten hatte, musste er dafür die entsprechende Anzahl Peitschenhiebe hinnehmen.
Und wenn sie ihn foltern würden? B. war unschuldig, das konnte ihn davor bewahren, etwas zu gestehen, was er nicht getan hatte. Aber würde unter der Folter nicht jeder sagen, was die Peiniger hören wol¬ len? Würde nicht auch er notfalls etwas erfinden, damit sie aufhörten?
31
Wenn sie ihm tatsächlich die Augen ausbrennen würden? Die Augen¬ binde hatte ihn schon nahezu blind gemacht, würden sie vor dem nächsten Schritt zurückschrecken? Was, wenn die Soldaten im Dusch¬ raum mit ihrem makabren Fussballspiel nicht bloss übermütig waren, sondern ihm angedeutet hatten, was die logische Konsequenz eines ausbleibenden Geständnisses sein würde? B. hatte noch ein zweites Buch in der Zelle erhalten: «The Voice of Justice» - eine heilige Kriegs¬ geschichte aus der Zeit der frühen Ausbreitung des Islams gegen alle Widerstände, voller Martyrien, Mord und Totschlag. Sollte ihm diese Stimme der Gerechtigkeit einen versteckten Hinweis darauf geben, was ihm bevorstand, wenn er sich den Interessen des islamischen Staa¬ tes nicht beugen würde?
Am andern Tag wurde B. wieder in den gewohnten Verhörraum ge¬ führt. Die Befragungen gingen im bisherigen Stil weiter. Es sollte sich wohl erst zeigen, ob die Drohung mit körperlicher Bestrafung genügt hatte, um B. zu einem Geständnis zu bewegen. B. versuchte die Fragen, die ihm der Verhörer wieder und wieder gestellt hatte, mit neuen For¬ mulierungen zu beantworten. Vielleicht war es ihm bis anhin einfach nicht gelungen, sich exakt verständlich zu machen? Aber ein Geständ¬ nis konnte und wollte er nicht ablegen; er war kein Spion, da hätten sie ihm tausendmal mit körperlicher Bestrafung drohen können!
«Okay», sagte der Verhörer, «wie du willst. Du kannst in deine Zelle gehen und mittagessen. Am Nachmittag wird es körperliche Bestra¬ fung geben.»
B. ass an diesem Mittag noch weniger als sonst, vielleicht ein Viertel des Reises. Zunge und Mund waren trocken, und er war kaum in der Lage, die Reiskörner herunterzuschlucken. Hatten sie ihn am Morgen nur deshalb nicht gefoltert, weil der Raum belegt war? Erhielt dort erst ein anderer körperliche Bestrafung? Vielleicht derjenige, den er gestern gehört hatte? Konnte eine solche Tortur mehrere Tage dauern?
Am Nachmittag brachten sie ihn erneut in die Verhörzelle. Wieder und noch eindringlicher wurden B. dieselben Fragen gestellt. Für wel¬ ches Land er nachrichtendienstlich tätig war? Welche Informationen er sich mit Bestechung erkauft habe? Etwa gar Codes? An wen er solche Informationen weitergegeben habe? Wieder begann B. zu schreiben.
«ALLE GERÄTE WERDEN VON DER FIRMA NEUTRAL, ALSO UN- PROGRAMMIERT AN DEN KUNDEN GELIEFERT. DIESER GIBT EINEN VON IHM SELBST ERZEUGTEN CODE EIN, DIESEN KENNT DER FABRI-
32
KANT ALSO AUCH NICHT. JETZT ERST IST DAS GERÄT «SCHARF» UND WIRD GEHEIM. MAN KANN DIESE ELEKTRONISCHE SCHLÜSSELIN¬ FORMATION INNERT SEKUNDEN MIT EINEM KNOPFDRUCK WIEDER LÖSCHEN. WENN BEI GEWISSEN GERÄTEN JEMAND VERSUCHEN SOLLTE, DAS GERÄT AUF IRGENDEINE ART ZU ÖFFNEN UND ELEK¬ TRONISCH AUS DEN ELEKTRONISCHEN GEDÄCHTNISSPEICHER¬ CHIPS DIE GEHEIMEN CODES HERAUSZULESEN, SO WIRD DIESER CODE SOFORT AUTOMATISCH GELÖSCHT. WENN EIN MODERNES GERÄT MIT GELÖSCHTEN SCHLÜSSELN IN UNBEFUGTE HÄNDE FÄLLT, DANN IST ES FÜR DIESEN WERTLOS GEWORDEN. WENN EIN GERÄT MIT NOCH INTAKTEN SCHLÜSSELN IN UNBEFUGTE HÄNDE FÄLLT, SO WEISS DIES SEIN EHEMALIGER BESITZER JA DOCH MEI¬ STENS! ER WIRD SICH DAMIT ABSICHERN, DASS ER IN REGELMÄSSI¬ GEN ODER UNREGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN NEUE SCHLÜSSEL PROGRAMMIERT. DAMIT AUCH NOCH EIN VERRAT DURCH DEN BENUTZER SELBER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT ES GERÄTSCHAFTEN, WELCHE Z. B. MIT EINER SCHLÜSSELPISTOLE PRO¬ GRAMMIERT WERDEN KÖNNEN, VON DEREN INHALT AUCH DER BENUTZER KEINE KENNTNIS HAT. DAS PROGRAMMIERGERÄT FÜR EINEN SOLCHEN SCHLÜSSELLADEZUSATZ ERZEUGT AUCH VER¬ STECKT DIE ZUFÄLLIG ERZEUGTEN CODES. DAMIT IST ALSO AUCH EIN VERRAT AUSGESCHLOSSEN ODER GESTÄNDNISSE UNTER FOL¬ TER. NIEMAND KENNT NICHTS.»
Nach kurzer Zeit wurde B. in die Zelle zurückgebracht. Er war an diesem Tag nicht in den Folterraum geführt worden. Wollten sie es doch nicht darauf ankommen lassen, ihn direkt physisch zu peinigen? Fürchteten sie die körperlichen Spuren? In zwei Wochen war wieder ein Treffen mit einem Schweizer Diplomaten fällig. Sie hätten es aus- f allen lassen können, aber bis jetzt hatte ihm die iranische Militär justiz den monatlichen Besuchstermin zugestanden. Würde B., wenn er aus dem Gefängnis herauskam und in die Schweiz zurückkehrte, nicht über eine allfällige Folter berichten? War das ein Schutz für ihn, oder hiess es im Gegenteil, dass sie ihn nicht mehr hinauslassen würden, wenn sie ihn erst einmal gefoltert hatten?
Am nächsten Tag wurde B. in den Raum am Ende des Ganges ge¬ führt, aus dem er die Schläge und das Winseln des anderen gehört hatte. Dieser Raum hatte dieselbe Eisentüre wie die Verhörräume, den¬ selben Hebel zum Öffnen, aber davor hing ein schweres Hängeschloss.
33
B. versuchte angestrengt, unter der Augenbinde hervorzusehen, was sich in diesem Raum befand, und wurde von seinen Begleitern für ein¬ mal auch nicht daran gehindert. Er sah, dass der Raum halbdunkel war, sah die Beine eines schweren Holzstuhles mit Lederriemen, um Arme und Beine festzubinden. War das ein elektrischer Stuhl? B. suchte nach Stromkabeln, sah aber nichts. Neben dem Stuhl war eine Bettstatt aus Brettern.
«You lay here», herrschte ihn der Verhörer an.
Bedeutete «lay» liegen oder hiess es «lie» für lügen oder bewusst beides? Im Slang des Verhörers war dies schwer auszumachen.
«For what?!» schrie B.
«Lay here!»
Diesmal hiess es klar, B. solle sich auf die Bettstatt legen, vor die er geführt worden war. B. legte sich auf den Bauch. Der Verhörer fesselte ihm Hände und Füsse und band die Stricke an der Bettstatt fest.
«Du musst keine Sorge haben, ein Geistlicher ist anwesend», sagte der Verhörer.
B. hatte vermutet, dass sich neben dem Assistenten noch ein weite¬ rer Mann im Raum befand, im Hintergrund meinte er, eine leise Be¬ merkung vernommen zu haben. Der Hinweis, dass es sich um einen Geistlichen handelte, schien B. allerdings wenig Grund zur Beruhi¬ gung, denn seine Anwesenheit hier konnte auch bedeuten, dass er ihn notfalls in den Tod zu begleiten hatte. Der Verhörer hielt B. Auszüge aus den Verhörprotokollen seitlich hin.
«Lies vor, was du geschrieben hast: Du hast Iranern während Trai¬ ningskursen in der Schweiz Geld gegeben, Taggelder' nennst du sie - dies ist Bestechung! Sie haben dir dafür Codes von verschlüsselten Übermittlungen verkauft. Wem hast du die Schlüssel weitergegeben? Du hast ein Agentennetz im Iran auf gebaut - wir wissen es!»
B. erwiderte ruhig, dass dies nicht wahr sei. Er habe keine Codes er¬ halten und sei auch nie von einem Nachrichtendienst oder von Dritt¬ personen in solcher Absicht kontaktiert worden.
«Du lügst!» schrie der Verhörer, «wir wissen, dass du mit den USA und Deutschland zusammenarbeitest, ausserdem mit Ägypten und China. Deine Firma ist ein Spionagezentrum und verkauft Informatio¬ nen weiter.»
Die Stimme des Verhörers wurde drohend und überschlug sich.
«Was ist der Zusammenhang zwischen deiner Firma und Siemens?»
34
B. kam das Grauen. Darauf wollte der Verhörer also hinaus! Man vermutete, dass seine Firma zur Siemens-Gruppe gehörte und mit deren Verbindungen zum deutschen Bundesnachrichtendienst Teil des westlichen Spionagenetzes sei - mit vollem Wissen und aktiver Mitar¬ beit von ihm selber. Vermutlich hatten die iranischen Behörden Kennt¬ nis erhalten, dass seine Firma in deutschem Besitz war und im Beirat zwei Siemens-Leute sassen, darunter einer aus dem Bereich «Siche¬ rungstechnik».
B. versuchte ruhig zu bleiben, wies sachlich darauf hin, dass die Firma von Siemens Fernschreiber und Fernmeldecomputer bezöge. Es sei wichtig, hochwertiges Material einzukaufen, damit sichergestellt sei, dass die Informationen nicht von der Tastatur oder vom Bildschirm abstrahlen würden wie bei normalen Geräten und so mit Hilfe von Funkempfängern «mitgelesen» werden könnten. Damit wäre jede Chiffrierung wertlos.
«Sie ist auch wertlos, wenn die Schlüssel verraten werden!» schrie der Verhörer.
«Als technischer Verkäufer kenne ich die Schlüssel verkaufter Chif¬ friergeräte nicht!»
«Verstell dich nicht. Du hast die Chiffrierschlüssel von Libyen an die USA verraten.»
Auch das wollten sie ihm anhängen! Nach der Bombardierung der libyschen Hauptstadt Tripolis durch die US-Luftwaffe im April 1986 war eine Kontroverse um seine Firma entstanden. Die deutsche Presse hatte damals gemeldet, dass ein Funkspruch von Tripolis an das liby¬ sche Volksbüro in Ost-Berlin zum Bombenanschlag auf die GI-Disko- thek «La Belle» von einer Anlage «im Herzen der Bundesrepublik» ab¬ gehört worden sei. Der deutsche Bundesnachrichtendienst habe den libyschen Geheimcode knacken können und dem US-Nachrichten- dienst National Security Agency (NSA) die nachträgliche Entschlüsse¬ lung der Ankündigung des Anschlags ermöglicht. Der damalige US- Präsident Ronald Reagan bezeichnete daraufhin die Beweise für Moamar al-Kathafis Urheberschaft des Attentats als «unwiderlegbar». In der «Financial Times» hiess es danach, dass Libyen Geräte von B.s Firma zur Verschlüsselung brauche. Eine deutsche Konkurrenzfirma hatte die Anschuldigung genüsslich ausgeschlachtet und ihren Kun¬ den in einem Rundbrief bekanntgegeben. Hatten auch iranische Stellen dieses Schreiben erhalten? B.s Firma hatte danach umgehend demen-
35
tiert. Sie hatte zwar Libyen beliefert, doch die fraglichen Geräte des Aussenministeriums waren bei der Konkurrenz geordert worden.
«Mit dieser Sache habe ich nicht das Geringste zu tun», antwortete B., «was ich weiss, weiss ich aus der Presse.»
Es folgten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Bach- tiar. Ein französisches Nachrichtenmagazin hatte Ende des vergange¬ nen Jahres berichtet, dass die Anfrage des iranischen Geheimdienstes VEVAK am 7. August 1991 an die Botschaft in Paris, ob «Bachtiar tot sei», ebenfalls entschlüsselt worden war. Der ehemalige iranische Mi¬ nisterpräsident Schapur Bachtiar, eine prominente Schlüsselfigur der iranischen Opposition im Exil, war einen Tag zuvor in Paris ermordet worden, die Polizei hatte Bachtiars Tod aber noch nicht gemeldet. Wegen Verdachts auf Beteiligung an dieser Tat wurde der iranische Staatsbürger Zeynol Abedin Sarhadi am 23. Dezember 1991 nach Ver¬ lassen der iranischen Botschaft in Bern verhaftet. Frankreich verlangte seine Auslieferung. B.s Fall schien demnach indirekt mit dem von Sar¬ hadi zu tun zu haben. Wenn er direkt Geisel gewesen wäre, um die Auslieferung Sarhadis zu verhindern, hätten sie ihn nicht an die Bett¬ statt fesseln brauchen!
«Auch damit habe ich nicht das Geringste zu tun», antwortete B. noch immer ruhig.
«Wir wissen, dass du jahrelang spioniert hast. Sogar während des Kriegs mit dem Irak bist du in den Iran gekommen, um Nachrichten zu beschaffen. Ein einfacher Verkäufer hätte das nicht gemacht!»
Tatsächlich war B., als Teheran während des Krieges mit dem Irak zeitweilig nicht mehr angeflogen werden konnte, im Mai 1986 über Abu Dhabi geflogen, von dort nach Bandar- Abbas und Shiraz und dann rund 1 000 Kilometer mit dem Auto gefahren, um die iranischen Kunden während der Bombardierung Teherans nicht im Stich zu las¬ sen. Das war damals von zahlreichen Regierungsstellen besonders geschätzt worden.
Der anwesende Geistliche war die ganze Zeit über ruhig geblieben und hatte sich nur ein- oder zweimal flüsternd mit dem Verhörer aus¬ getauscht. War er einverstanden mit dieser Tortur? Konnte B. nicht wenigstens von ihm Verständnis erwarten? B. hatte schliesslich gute Beziehungen zur iranischen Geistlichkeit, seit 1987 ein Ayatollah die Firma in Steinhausen besucht hatte. Der frühere Stadtpräsident von Zug, inzwischen Verwaltungsratspräsident der Firma, hatte im fami-
36
lieneigenen Hotel ein spezielles Mittagessen nach iranischen Essge¬ pflogenheiten servieren lassen. B. hatte dem Ayatollah medizinische Betreuung vermittelt und dafür ein iranisches Goldstück geschenkt be¬ kommen. Womöglich würde sich der Geistliche für ihn verwenden, wenn er auf diese Ehrung hinwies?
«Weisst du, was das ist?» fragte der Verhörer unvermittelt und zeigte in B.s seitlichem Blickfeld unter der Augenbinde einen auf ge¬ rollten Strick.
«Das ist eine Geissei», sagte B.
«Ja», sagte der Verhörer, «du wirst jetzt bestraft.»
Der Verhörer schob B.s Gefängnisjacke hoch, so dass der Rücken frei wurde. Dann holte er aus und knallte den Strick mit fürchterlicher Wucht - auf die Bettstatt, gleich neben B.s Füsse.
«So, jetzt weisst du, was auf dich zukommt», sagte der Verhörer und band B. los, «next time it will be real.»
37
V
Je länger die Untersuchung dauerte, um so mehr versuchte B., sich in den Verhörer einzufühlen. Was hatte er für ein Leben gehabt, bevor er als Verhörer in der Militärjustiz tätig wurde? Hatte er Ambitionen auf¬ zusteigen? Es musste wenig befriedigend sein, täglich in öden Ver¬ hörräumen Leute ausquetschen zu müssen. Vielleicht hatte er eine Fa¬ milie zu Hause und musste seinen Job besonders gut machen, um alle Kinder durchzubringen? Zweifellos hatte er Befehl von oben, B.s Schuldgeständnis «ICH BIN EIN SPION» schwarz auf weiss auf dem Tisch zu haben. Denn oben waren sie offensichtlich zum Schluss ge¬ kommen, dass B. nachrichtendienstlich tätig war, und hatten beschlos¬ sen, ihn bis zu einem Schuldgeständnis in Haft zu behalten. Würde der Verhörer nicht ausreichend belastendes Material Zusammentragen und sich später herausstellen, dass er etwas nicht aus B. herausgebracht hatte, so war sein eigener Kopf in Gefahr. Vermutlich ging es auch für ihn um Leben und Tod. B. und der Verhörer - sie waren eine Schick¬ salsgemeinschaft!
In den folgenden Wochen begann B., Verhörer und Assistent in seine Gebete miteinzuschliessen. Er erbat sich nichts von ihnen, sondern woll¬ te mit zwei zusätzlichen Vaterunsern jeweils morgens und abends ein¬ fach dafür besorgt sein, dass die Verhörer ihre Arbeit korrekt machten. Wohl hatte ihm der Verhörer seit den ersten Tagen der Haft verschie¬ dentlich mit lebenslänglicher Haft und sogar mit dem Tode gedroht, aber er hatte dies stets wieder zurückgenommen und zwischenzeitlich auch in Aussicht gestellt, dass B. bald freikäme, wenn er alles gesagt habe.
Womöglich war die Folterdrohung doch nicht so ernst zu nehmen? Jedenfalls war der Verhörer am Tag nach dem Aufenthalt im Folter¬ raum nicht mehr darauf zurückgekommen. Er schien sich mehr und mehr persönlich um B. zu kümmern, bot eine Zigarette an, wenn B. vor Nervosität wieder einmal viel zu schnell sprach.
«Langsam, langsam», sagte der Verhörer, «machen wir erst eine Pause und rauchen zusammen eine Zigarette.»
38
Wenn der Verhörer neue Post aus der Schweiz überbrachte, unter¬ brach er die Verhöre und gab B. Zeit zu lesen. Wieder waren Briefe von seiner Frau und Tochter dabei. Sie schrieben, wie er vermisst würde, täglich riefen Verwandte und Freunde an, ob es eine neue Nachricht gäbe. Ausserdem berichteten sie von Alltagsereignissen in der Schweiz, offenbar wollten sie ihn aufmuntern und ihm Kraft geben durchzuhalten. Während der Malerei im Oerlikoner Haus habe sich im Gang ohne ihre Schuld die Decke gelöst, sie hätten für die Reparatur jetzt einen Maler kommen lassen. Die Katzen seien viel zu Hause, rund um das Haus hätten die Revierkämpfe an Härte zugenommen. Und Papagei Robby habe noch immer keine Federn. Wenn Flaum nach¬ wachse, sei er gleich wieder weg.
B. sorgte sich, dass den Tieren etwas passieren könnte. Frau und Tochter hingen mit grosser Zuneigung an diesen Haustieren. War das Ausrupfen der Federn beim Papagei Zeichen einer Krankheit? Und die Katze? B. hatte eigens ein Katzentürchen mit Magnetfeld in die Eingangstüre gebaut und an den Katzenhalsbändern Magnete befes¬ tigt, damit sie sich vor übermächtigen Gegnern ins Haus retten konn¬ ten.
Auch die Nachbarsfamilie von vis-ä-vis hatte einen Brief mitgege¬ ben. Sie hätten Pläne für ein Fest, wenn B. erst dem iranischen «Him¬ mel» entronnen sei, sie würden bangen und hoffen, wüten und fluchen, aber darüber dürften sie nicht schreiben. B. könne sicher zwischen den Zeilen lesen. Ein Schreiben der Firma war nicht in der Post.
Der Verhörer überbrachte ihm auch persönlich die Esspakete aus der Schweiz. Als er B. eine Schachtel mit Schokolade aushändigte, fragte er, ob er auch eine Praline versuchen könne? Also schien er nicht anzunehmen, dass die Schokolade vergiftet war und sich B. allenfalls so umbringen und die Wahrheit mit ins Grab nehmen könnte. Oder hatte der Verhörer soviel Vertrauen, dass er erwartete, B. würde ihn in diesem Fall nicht von der Schokolade essen lassen?
Das Vertrauen zwischen B. und dem Verhörer war in diesen Wochen gewachsen. Mit der Zeit entstand fast so etwas wie Telepathie zwi¬ schen den beiden. Einmal musste B. über Nacht in der Zelle auflisten, wen er im Iran in all den Jahren zu Hause besucht hatte. Unter den rund zehn Namen, die B. aufschrieb, war derjenige eines ehemaligen Helikopterfluginstruktors. Wie B. dessen Namen notierte, wusste er, welches die erste Frage am nächsten Verhörtag sein würde.
39
«Warum hast du den Helikopterfluginstruktor besucht?» fragte der Verhörer am nächsten Morgen.
Beide wussten, was sie voneinander zu erwarten hatten. Als sie zu¬ sammen Schokolade assen, machte der Verhörer erneut deutlich, dass er auf B.s Seite stand. Konspirativ offerierte er B. einen neuen Ausweg: B. könne pro forma ein Schuldgeständnis unterzeichnen, Spion zu sein, damit vergäbe er sich nichts. Die Unterzeichnung sei vielmehr Voraus¬ setzung, dass es zu einem Prozess komme. Er würde danach unver¬ züglich freigelassen, abgeschoben, und ein iranischer Anwalt könne das Geständnis widerrufen. Andernfalls würde er lebenslang im Iran in Untersuchungshaft behalten, damit sei niemandem geholfen. Der Verhörer legte B. ein Blatt Papier zur Unterschrift hin.
«Nein», sagte B., «das wäre nicht die Wahrheit.»
«Überlege es dir in Ruhe, du kannst mich für diese Sache jederzeit kommen lassen. Dafür habe ich immer für dich Zeit. Schiebe den Kar¬ tonstreifen unter der Zellentüre durch, wenn du mich holen lassen willst.»
Der Verhörer führte B. behutsam in die Zelle zurück. B. beneidete den Verhörer, der an diesem Wochenende etwas vorzuhaben schien, dem Parfüm und den sauber gebügelten blauen Hosen nach zu schlies- sen.
«Gefallen dir blonde oder dunkelhaarige Frauen besser?» fragte der Verhörer unvermittelt.
Was sollte diese Frage? B. wollte den Verhörer nicht kränken, indem er die Frage einfach überhörte, war aber mit der Augenbinde auch nicht zu einem Stammtischgeplauder bereit. Er entschloss sich zu einer unverfänglichen Antwort.
«Meine Frau ist dunkelhaarig, meine Tochter blond.»
B. war überzeugt, dass der Verhörer seine Diplomatie erkannte. Schliesslich war er ein Gentleman. Als er in einem früheren Verhör über den Nachtklubbesuch einer iranischen Delegation in der Schweiz ausgefragt wurde, hatte der Verhörer jedenfalls nicht insistiert. B. hatte sich beim besten Willen nicht mehr erinnern können, ob einer Alkohol getrunken und ob es dort «Chambres separees» gegeben habe.
«Du musst immer an deine Frau denken, immer», sagte der Verhö¬ rer abschliessend, «auch an deine Tochter. Vergiss sie nie! Und vergiss diese Sache mit deiner Unterschrift nicht, lass mich rufen.»
Dann war B. in der Zelle zurück. Diesmal würde ihm nicht nur ein
40
langes Wochenende bevorstehen, sondern weitere endlose Tage, wenn er den Kartonstreifen nicht unter der Zellentüre durchschob. Wenig¬ stens hatte er die Briefe in die Zelle mitnehmen dürfen. B. las sie, wie¬ der und wieder, auch zwischen den Zeilen, wie es die Nachbarn ge¬ schrieben hatten. Selbstverständlich wusste er, was sie meinten, aber er konnte sich nicht erlauben, den iranischen «Himmel» zu hassen, weil er von dessen Gnade abhängig war. In diesen Himmel stiegen schliess¬ lich auch jene Flugzeuge auf, die in fünf Stunden zurück in der Schweiz waren.
War diese Unterschrift wirklich nur Formsache und würde ihm die Entlassung und den Rückflug in die Schweiz bringen? Würde ein all¬ fälliger Prozess in diesem Fall ohne seine Anwesenheit stattfinden? Könnte ein Anwalt B.s Geständnis später wegen psychischen Drucks widerrufen? Der Schweizer Diplomat hatte ihm schon beim dritten Be¬ such im Juni einen Verteidiger in Aussicht gestellt. Jetzt waren weitere Wochen vergangen, und B. hatte noch keinen Verteidiger gesehen. Die Bestellung und Zulassung eines Verteidigers würde hier seine Zeit brauchen, bis alle zuständigen Stellen konsultiert und gebührend ho¬ noriert worden waren.
Wenigstens war B. inzwischen in eine grössere Zelle verlegt worden. Der Verhörer betrachtete dies als sein persönliches Verdienst, er hatte B. vor dem dritten Botschaftsbesuch eine «Suite» in Aussicht gestellt. B. hatte die neue Zelle mit Bett kurz besichtigen können, hatte sich pro¬ behalber sofort aufs Bett gelegt, war aber gleich wieder hinausgerufen worden zum Botschaftsbesuch.
«Erzähle, was du bekommen hast. Du wirst auch einen Kühlschrank erhalten», hatte ihm der Verhörer vor dem Diplomatenbesuch einge¬ schärft.
B. hatte pflichtgemäss berichtet, bekam nach diesem dritten Besuch aber neue Schwierigkeiten. Der Botschaftsangestellte hatte es beson¬ ders gut mit B. gemeint und ihm zum Abschied Mut zugesprochen.
«Courage, Mister Bühler, courage!» und danach zum Zeichen, dass es tatsächlich gelten sollte, dasselbe auf Schweizerdeutsch: «Muet, Herr B., Muet!»
Der «Übersetzer» war sofort eingeschritten, und am nächsten Tag hatte der Verhörer B. in die Zange genommen.
«Was sollten die verschlüsselten Worte deines Kumpans bedeuten, wofür stand der Code?»
41
B. war schliesslich vom Fach, er wusste, dass zwei Worte und sein Name in bestimmter Reihenfolge eine Mitteilung hätten verschlüsseln können. Doch der Diplomat hatte mit seinem Abschiedswort in der heimatlichen Wendung bloss seine Verbundenheit ausdrücken wollen. Er hatte es gut gemeint, aber B. hätte es um ein Haar die Hafterleichte¬ rungen gekostet. Der nächste Botschaftsbesuch jedenfalls wurde straf¬ weise vertagt.
Dann wollte man von B., dass er mit Hilfe eines Computers chif¬ frierte Meldungen dekryptiere. Aber so einfach war das nicht, wie es sich der Verhörer vorstellte! Geduldig führte B. den Verhörer in die Grundlagen der Chiffriertechnik ein, trennte Dichtung und Wahrheit. Wohl versuchten viele Länder mit Hilfe von Grosscomputern, geheime Meldungen anderer Länder zu entschlüsseln, aber der Aufwand dazu war mit der modernen Technologie immer grösser geworden. Der Code «Cäsar», wo einzelne Buchstaben simpel durch andere ersetzt werden, war seinerzeit noch in Pfadfinderübungen zu brechen. Mel¬ dungen, die in Digitaltechnik umgewandelt und danach mit elektro¬ nischen Chiffriergeräten verschlüsselt werden, konnten selbst hoch- qualifizierte Experten inzwischen kaum mehr knacken, wenn die Chiffrierschlüssel korrekt verwaltet wurden. Mit Hilfe der Computer¬ technik waren die mathematischen Rechenverfahren zur Verschlüsse¬ lung dermassen komplex geworden, dass eine Dekryptierung von aus¬ sen unendlich schwierig geworden war. Das Beste vom Besten waren «One-time pads» zur Übermittlung von Meldungen der höchsten Si¬ cherheitsstufe mit Schlüsseln, welche zufällig erzeugt wurden, und einer Chiffrierschlüssellänge, die exakt so lange war wie die zu chif¬ frierende Klartextmeldung.
«Schon recht», sagte der Verhörer, nachdem er eine Weile interes¬ siert zugehört hatte, «und wie habt ihr solche Meldungen trotzdem ge¬ knackt?»
Nichts half. B. übergab nun nur noch leere Verhörpapiere. Er war am Ende, völlig ausgepumpt. Sein Gesundheitszustand hatte sich erneut verschlechtert. Wohl waren die Nächte erträglicher auf der Matratze, der Rücken schmerzte weniger, aber die Tage wollten nicht mehr enden. Und B. war in dieser Endlosigkeit noch immer allein mit seiner Angst. Wieder wurde er zur Untersuchung in die Gefängnisklinik ge¬ führt. Erneut wurde ihm intravenös Serum gespritzt, und er hatte mor¬ gens und abends Tabletten zu schlucken.
42
Sollte ihm das Tigerbild auf der Wolldecke den Alltag in der Zelle verschönern? Oder war es nicht eher Drohung, wie der Tiger lauerte, sprungbereit und mit aufgerissenem Maul? B. überlegte, ob die Ge¬ fängnisordnung es zuliess, die Wolldecke umzudrehen. War gar er sel¬ ber dieser Tiger, gefangen in einem Käfig, vier auf sechs Meter, und sollte bald einem fremden Publikum vorgeführt werden? Sollte er bald zeigen müssen, was ihm der Dompteur in den Monaten der gemeinsa¬ men Arbeit beigebracht hatte? War dies die Bedeutung des Papiers? Musste B. mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er für die Auf¬ führung bereit war, bereit, die Spielregeln zu akzeptieren?
Der Verhörer kontrollierte nun auch persönlich, welche Nahrung B. zu sich nahm. Als er feststellte, dass B. mit dem Traubenzucker und der Schokolade aus den Schweizer Esspaketen nicht zu Kräften kam, schlug er ihm vor, sich im Gefängnis ein- oder zweimal in der Woche besseres Essen zu kaufen. Das sei nicht ganz billig, lohne sich aber. Eine gute Mahlzeit mit feinem Reis, einer Tomate und etwas Fleisch koste 2 000 Rial.
«Hast du Geld?»
B. hatte Geld im Hotel zurückgelassen, aber er wollte sein eigenes Geld nicht anbieten, weil ihm dies erneut als Bestechungsversuch hätte ausgelegt werden können. So etwas musste offiziell laufen, dann war er abgesichert. Man solle die Schweizer Botschaft anfragen, sicher würde ihm dort Essensgeld vorgeschossen, schlug B. deshalb vor.
«Wir sind doch keine Bettler!» antwortete der Verhörer, «ich werde dir das bessere Essen aus meinem eigenen Sack bezahlen.»
Mit der Vorzugsbehandlung in der «Suite» und dem angekündigten Fleisch zweimal pro Woche war B. nun noch stärker vom Wohlwollen des Verhörers abhängig. War dieser mit B.s Aussagen nicht zufrieden, drohte er mit der Rückverlegung in die alte Zelle und mit der Strei¬ chung des Sonderessens.
«So geht das nicht! Wenn du weiterhin Dinge verschweigst, wirst du wieder am Boden schlafen.»
«Nein!» flehte B., «bitte nicht! Ich bin nicht mehr so robust wie ein junger Soldat, bitte lassen Sie mir das Bett!»
«Das hängt allein von deinem Verhalten ab.»
B. wurde in der Folge von iranischen Fernmeldespezialisten ver¬ hört. Es wurde geprüft, ob er in den Grundlagen der Elektrizität, der Elektronik, des Fernmeldewesens und der Chiffriertechnik sattelfest
43
war. Danach musste er Schaltschemata zeichnen und Chiffriergeräte anderer Hersteller beurteilen. B. fachsimpelte mit den technischen Ver- hörern, zeigte technisches Detailwissen, das ein Spion kaum haben konnte, und bestand wenigstens diese Echtheitsprüfung.
«Okay», sagte der Verhörer, «die hast du überzeugt, aber das hilft dir nichts. Du gehörst mir.»
Dann wurde B. in Kreuzverhören mit belasteten Iranern einver¬ nommen. An den geringsten Widersprüchen biss sich der Verhörer fest. Ein Techniker einer iranischen Regierungseinkaufsstelle hatte B. einst um Geld zur Bezahlung einer Hotelrechnung in London gebeten. Sein Aufenthalt war unvorhergesehen verlängert worden, weitere Reise-Instruktionen seiner Regierungsstelle waren noch nicht erfolgt, und der Techniker sass in London fest. B. hatte ihm nach Absprache mit der iranischen Vertretung der Firma 400 Pfund vorgeschossen, und diesen Betrag listete er nun in den Verhörprotokollen auf. Der Techni¬ ker hatte den Erhalt dieses Geldes offenbar in Dollar angegeben, durch den Umrechnungskurs ergaben sich Differenzen. Andere Wider¬ sprüche zu iranischen Beschuldigten entstanden, weil diese zu falschen Aussagen gezwungen worden waren. B. blieb bei seinen Aus¬ sagen.
«Schau, es ist offensichtlich», sagte der Verhörer, «du hast gelogen!»
B. blieb standhaft. Das Bett durfte er behalten, die Tomate und das Stück Fleisch bekam er während dreier Wochen nicht mehr. Vielleicht hatte er bis anhin zuwenig Reue gezeigt? Er wiederholte jetzt ver¬ mehrt, dass es ihm leid tue, wenn er die Sitten und Bräuche des Landes verletzt habe. Wenn er etwas getrunken habe, was nach Wodka schmeckte, dann entschuldige er sich dafür. Und es tue ihm leid, dass er dem Techniker im Londoner Hotel ausgeholfen habe, einem andern den Medikamenteneinkauf bezahlt habe und einem dritten die Taxi¬ fahrt nach einer nächtlichen Verhandlung.
B. ging noch einen Schritt weiter und verfasste eine Art Handbuch, wie der iranische Staat inskünftig jeder Versuchung zur Honorierung von Einkäufern einen Riegel schieben könnte. Statt einer Vielzahl von Einkäufern in Armee, Ministerien und parastaatlichen Organisationen, deren Bezahlung für geleistete Arbeit im Rahmen von Vertragsab¬ schlüssen Teil ihres Einkommens sei, schlug er die Zentralisierung der Beschaffung bei einer einzigen staatlichen Einkaufsstelle vor. So sei jeder Vertragsabschluss gänzlich überschaubar. Das heutige Einkaufs-
44
System zwinge dazu, die verschiedensten Abteilungen und Leute in Vertragsverhandlungen miteinzubeziehen. Seine Firma habe keine Be¬ stechungsgelder bezahlt, sie habe einzig entsprechend den vertragli¬ chen Verpflichtungen Provisionen für Vertragsabschlüsse an ihre Ver¬ tretung im Iran bezahlt. Die Vertretung sei in der Verwendung dieser Gelder frei.
B. schob den Kartonstreifen unter der Zellentüre durch. Das war es doch, was den Verhörer interessieren musste! Sein Vorschlag war kon¬ struktiv.
«Nonsense», sagte der Verhörer, nachdem er B.s Vorschlag gelesen hatte, «schreib nicht solchen Unsinn!»
Das interessierte den Befrager also nicht. Statt dessen erkundigte er sich nach dem Papier, das er B. in die Zelle mitgegeben hatte.
«Hast du diese Sache vergessen?»
B. wiederholte, dass er nichts unterschreiben könne, was nicht wahr sei, auch nicht bloss formhalber. Er wurde wieder in die Zelle zurück¬ gebracht. In den folgenden Tagen schritt er stundenlang seine Zelle ab, vier Schritte in der Breite, sechs in der Länge, vier in der Breite, endlos. Ein paarmal ertappte er sich dabei, wie er schematisch am selben Ort mit derselben Bewegung wendete - wie ein Raubtier im Zoo! Vier Schritte, sechs Schritte, vier Schritte, sechs Schritte, Wende, sechs Schritte, vier Schritte, sechs Schritte, vier Schritte, Wende, endlos. Die Sandalen mochte er in der Zelle nicht mehr tragen, auch wenn die Socken durchgescheuert waren. Und wieder las er die Briefe durch.
«Bitte, lieber Hans, harre aus, bleibe gesund und psychisch auf der Höhe», hatte die Mutter geschrieben. Sie bete für ihn mit dem Frauen¬ verein in der St. Josefskirche.
Wieder wurde B. zu Verhören aus der Zelle geführt. Der Verhörer kündigte ihm an, dass er für einige Monate ins Ausland verreisen müsse. Ein anderer Verhörer werde den Fall übernehmen. Er sei be¬ kannt für seine unzimperlichen Methoden. Zu seinen speziellen Me¬ thoden gehöre, dass er nicht geständigen Angeklagten Messer in den Bauch steche.
B. erschrak. Nicht die Sache mit den Messern versetzte ihn in Panik, an solcherlei Drohungen hatte er sich inzwischen gewöhnt. Aber die Ankündigung, dass ein neuer Verhörer seinen Fall übernehmen werde, liess erwarten, dass die gesamte Untersuchung neu begann. Er würde alle Ereignisse aus den vergangenen zehn Jahren neu erklären müssen!
45
Medikamentenkäufe, Taxifahrten, Hotelrechnungen, Taggelder zu den verschiedensten Umrechnungskursen, jeden geschäftlichen Kontakt, jeden privaten Besuch auf zwölf Jahre zurück in allen Details, und die Antwort des neuen Befragers würde schon feststehen: Lügen, nichts als Lügen!
«Nein», schrie B., «das können Sie nicht tun! Bitte bleiben Sie, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.»
«Das hängt allein von deinem Verhalten ab», sagte der Verhörer er¬ neut, und wieder kam B. in die Zelle zurück.
B. versuchte nun in den Briefen an seine Angehörigen versteckte Hinweise an die Adresse des Verhörers zu geben. Er wusste, dass der Verhörer entschied, ob die Briefe weitergeleitet würden, und dass er deshalb alles sorgfältig las.
«Ich habe Zweifel an der materialistischen Lebensweise», schrieb B. an seine Frau.
«Du hast gut geschrieben», lobte der Verhörer anderntags. Womög¬ lich waren Zweifel aus seiner Sicht immer gut, Zweifel am Materialis¬ mus mussten einem Gläubigen zusätzlich gefallen, vielleicht fasste er diesen Hinweis auch als Vorankündigung eines Geständnisses auf. Aber war auch gut für ihn, was gut für den Verhörer war? B. war unsi¬ cher. Ein Lob des Verhörers war ihm genauso wenig geheuer wie der frühere Tadel. Wenigstens war nun nicht mehr von der Abreise des Verhörers ins Ausland die Rede.
Seltener als früher, offenbar nur noch in exakt abgesprochenen Fäl¬ len, wandte sich auch der Assistent an B., mit betont höflicher Formu¬ lierung:
«Sir, hätten Sie etwas dagegen einzuwenden, wenn wir bei den künftigen Verhören einen Lügendetektor einsetzen?»
B. erschrak erneut, das konnte nichts Gutes bedeuten. Wenn sie ihn an einen Lügendetektor anschliessen wollten, hiess das, dass sie ihm noch immer nicht glaubten und ihn mit «naturwissenschaftlichen Mes¬ sungen» zusätzlich unter Druck setzen wollten. Jede Erregung würde danach als Indiz für eine Lüge gewertet. Aber ablehnen wollte B. die¬ ses Ansinnen nicht. Das hätte bedeutet, dass er etwas zu verbergen hatte.
«Wie Sie wollen», sagte B.
Der Assistent hatte sich in den vergangenen Wochen nur noch in die Verhöre eingeschaltet, wenn besonders gewählte Formulierungen
46
nötig waren. So hatte er B. auch das Angebot unterbreitet, inskünftig nachrichtendienstlich für den Iran tätig zu sein.
«Sir, es könnte sich eine Türe öffnen, wenn Sie bereit sind, für uns im Ausland zu arbeiten.»
B. hatte diesen Hinweis weniger als ernsthaftes Angebot verstanden denn als neuen Trick, ihn zu überführen. Wenn er seine Bereitschaft zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit für den Iran angedeutet hätte, hätte das bedeutet, dass er zu dieser Art von Arbeit grundsätzlich bereit war. Es wäre zweifellos als Indiz gegen ihn verwendet worden.
«Ich bin nie für solche Tätigkeiten angefragt worden und auch nie und nimmer dazu bereit», hatte B. geantwortet.
In den folgenden Tagen war weder von diesem Angebot noch vom Lügendetektor noch von der bevorstehenden Auslandreise des Verhö- rers mehr die Rede. Überraschend wurde B. angekündigt, dass die Un¬ tersuchungsphase bald beendet sei. Der Verhörer legte B. ein neues Formular zur Unterschrift vor. Darauf hatte B. zu bestätigen, dass er vom Abschluss der viermonatigen Untersuchungsphase in Kenntnis gesetzt worden sei, gleichzeitig aber den Verhörer ermächtige, weitere Verhöre durchzuführen. Der Verhörer drängte zur Unterschrift unter den iranischen Text. B. führte auf englisch an, wie ihm dieser Text über¬ setzt worden war. Er sei nicht einverstanden mit einer Verlängerung der Verhöre, aber jederzeit bereit, weitere Fragen zu beantworten.
Inzwischen hatte B. im Gebäude der Militärjustiz während dreier Minuten einen iranischen Strafverteidiger mit der Auflage sehen dür¬ fen, nicht über seinen Fall zu reden. Immerhin hatte er dort eine Voll¬ macht unterzeichnen können und seither die Gewissheit, dass sich neben der Botschaft noch jemand in Teheran um seinen Fall kümmerte. Das war in jedem Fall gut, die Sache schien vorwärtszugehen. Der Ver¬ teidiger hatte ihm einen guten Eindruck gemacht. Er hatte drei Büch¬ sen Ananas mitgebracht und Mitgefühl gezeigt.
Beim nächsten Treffen fragte der Verteidiger, ob es zutreffe, dass B. in eine Verlängerung der Verhöre eingewilligt habe? B. verneinte. Er habe sich einzig bereit erklärt, künftig auftauchende Fragen zu beant¬ worten. Eine Weigerung wäre gegen ihn gedeutet worden. Der Vertei¬ diger sicherte ihm zu, gegen die Verlängerung der Verhöre beim Mi¬ litärgericht Einsprache zu erheben.
Überraschend kündigte der Verhörer einige Tage später das Ende der Untersuchung an. Unter der Augenbinde sah B., wie ihm der Ver-
47
hörer gar die Hand zum Abschied reichte. B. ergriff sie und fasste mit seiner Linken den Arm des Verhörers - ein Zeichen der Verbundenheit nach den gemeinsam verbrachten vier Monaten.
«Wollen Sie mich zum Abschluss sehen?» fragte der Verhörer.
«Das überlasse ich Ihrer Entscheidung», antwortete B.
Hätte er ja gesagt, hätte er den Verhörer vielleicht später irgendwo wiedererkannt und sich von neuem gefährdet. Ein Nein hätte den Ver¬ hörer womöglich beleidigt.
«Sie werden in rund zehn Tagen freikommen», sagte der Verhörer.
B. traute seinen Ohren nicht.
«Ich werde freikommen?»
«Sure», sagte der Verhörer.
«Das Gefängnis verlassen können?»
«Sure.»
«Das Land verlassen können?» fragte B.
«Sure.»
«In mein Land zurückreisen können?»
«Sure.»
«Zu meiner Familie?»
«Sure!»
Das klang dermassen überzeugend und abschliessend, dass B. keine weitere Frage mehr zu stellen wagte. Er wollte den Verhörer nicht ner¬ ven und am Ende gar noch von seinem Entscheid abbringen.
48
VI
Ferienstimmung! Eine Luxusjacht im Hafen von Cannes, drei Propel¬ ler, 7 500 Pferdestärken, siebzig Meter lang, die Türgriffe vergoldet, die Silhouette der «Queen Elizabeth II.» nachgebildet! Nur das Beste vom Besten! Kostenpunkt damals 17 Millionen D-Mark, für den deutschen Kaufmann, der sein kleines Handelsimperium inzwischen verkauft hatte, ein Trinkgeld. Wenn er und seine Gattin für eine Kreuzfahrt an Bord kamen, hatte die Besatzung am Fallreep Spalier zu stehen.
B. hatte die Ehre, während der Sommerferien auf dieser Motorjacht als Funkoffizier dienen zu dürfen, in der marineblauen Uniform, den Hut in Griffnähe aufgehängt und via Kopfhörer in stetem Kontakt mit den Küstenfunkstellen. Um 07.00 Uhr hatte er den Funk in Betrieb zu nehmen und danach bis 22.00 Uhr zu überwachen. Aber B. war in die¬ sen Wochen mehr als Funkoffizier, er war persönlicher Sekretär und nächster Mitarbeiter des Schiffsbesitzers. Er bewunderte den Milliar¬ där, der als Hemdenverkäufer angefangen und es aus eigener Kraft zu diesem unermesslichen Reichtum gebracht hatte - eine klassische Tel¬ lerwäscherkarriere, wie sie im Kleinen auch B. selber hinter sich hatte.
B. war als Bub im Zürcher Industriequartier aufgewachsen, der Vater war beim Fischen im Greifensee ertrunken, als B. einjährig war. Die Mutter hatte daraufhin in einer Textilfabrik in Uster Arbeit gefun¬ den und später B.s Stiefvater geheiratet, der als Arbeiter bei der Bahn tätig war. Sie hatten jeden Franken umgedreht, bevor sie ihn ausgaben, besonders als später noch zwei Geschwister dazukamen. Nun, mit gut vierzig Jahren, war B. ein angesehener Verkaufsingenieur, der sich in aller Welt auf nobelstem Parkett bewegte.
B. teilte auch die Sorgen der noblen Welt. Wenn sich der Schiffsbe¬ sitzer und seine Gattin um Uschi und Pietro sorgten, weil diese wenig Appetit zeigten, so war auch B. beunruhigt. Anfänglich hatte er die bei¬ den für Kinder oder Enkel des Schiffsbesitzers gehalten, inzwischen wusste er, dass es zwei Hunde in der privaten Residenz waren. Sie hat¬ ten Paten wie Kinder, und um sie drehten sich die Sorgen der Herr¬ schaften. Wenn eine Schlange im Garten der Residenz erlegt worden
49
war, so atmete auch B. auf, dass den Hunden damit eine Gefahr weni¬ ger drohte, und mochte dem Gärtner die fünfzig Franken Extraprovi¬ sion von Herzen gönnen.
Um sieben Uhr hatte B. in der Funkstation die Nachrichten der «Deutschen Welle» aufzunehmen, die um 07.10 Uhr von der Stewar¬ dess abgeholt wurden und exakt um 07.15 Uhr, bei Frühstücksbeginn, abzuspielen waren. Zehn Minuten dauerten die Nachrichten, das war exakt auch die Dauer des Frühstücks. Störungen während des Emp¬ fangs wären ein Kündigungsgrund gewesen, also hörte B. die «Deut¬ sche Welle» parallel auf drei Frequenzen, um bei einer Störung jeder¬ zeit umstellen zu können. Um acht Uhr kam der Schiffsbesitzer in den Funkraum, erkundigte sich nach dem Wetterbericht und ob der täg¬ liche Telex von seiner Residenz schon eingetroffen sei. Das war mehr Ritual als echte Frage, angewöhnt während jahrzehntelanger Füh¬ rungstätigkeit im Konzern, denn inzwischen galt es nur noch persönli¬ ches Vermögen zu verwalten. Der Telex kam erst später am Vormittag.
Plötzlich schreckte B. auf. In seine Kabine hatte sich eine Gestalt ge¬ schlichen. Was suchte die hier? B. blieb reglos liegen, um den anderen nicht darauf aufmerksam zu machen, dass er wach war. Er wagte auch nicht den Kopf zu drehen, um den Bewegungen der Gestalt zu folgen. Immerhin war ihm jetzt klar geworden, wo er sich befand. Er war nicht auf dem Schiff, sondern noch immer in seiner Zelle im iranischen Mi¬ litärgefängnis. Die Wochen waren noch länger geworden, seit er auf die Haftentlassung wartete und nur noch sporadisch verhört wurde. Wenigstens fühlte er sich nicht mehr direkt bedroht, wie in den ersten Monaten der Haft. Aber dass nachts einer in seine Zelle schlich, war be¬ unruhigend. Sollte er heimlich abgemurkst werden und das Ereignis später als Selbstmord in der Zelle ausgegeben werden?
B. erwog, den anderen anzusprechen, um zu zeigen, dass er wach war und Widerstand leisten würde, aber das hätte eine Kurzschlussre¬ aktion provozieren können. Die Gestalt schien auch nicht näher zu kommen, sondern etwas zu suchen. B. blieb reglos, an Zellendurchsu¬ chungen war er gewohnt. In den ersten Wochen war er ein paarmal zu diesem Zweck hinausgeführt worden, hatte draussen zu warten und fand nach seiner Rückkehr alles in der Zelle durchwühlt. Später wurde die Zelle während seiner Abwesenheit durchsucht, wie B. testweise feststellte, indem er die Schublade seines Tisches beim Verlassen der Zelle einen Millimeter weit offen liess und sie verschiedentlich nach
50
seiner Rückkehr gänzlich geschlossen vorfand. Aber diese Durchsu¬ chung mitten in der Nacht war ungewohnt. Suchten sie persönliche Notizen? B. stand kurz vor einem Treffen mit dem Botschafter. Unver¬ richteter Dinge verliess die Gestalt seine Zelle so lautlos, wie sie einge¬ treten war.
Die zehn Tage Frist bis zu seiner Freilassung, wie sie ihm der Verhö- rer Mitte Juli in Aussicht gestellt hatte, war verstrichen. Das beunru¬ higte B. nicht sonderlich, er hatte gelernt, Zeitangaben zu übersetzen. Ein Monat hiess hier ein Jahr, vierzehn Tage bedeuteten drei Monate, also würden zehn Tage einige Wochen dauern. An seiner bevor¬ stehenden Freilassung zweifelte B. nicht.
Der Botschaftsbesuch Ende Juli war eine besondere Sache. Das Be¬ suchszimmer im Gebäude der Militärjustiz war mit einem grünen Tischtuch freundlich hergerichtet, auf dem Tisch standen Tee und Kir¬ schen. Der Schweizer Botschafter persönlich hatte seinen Besuch ange¬ sagt. Für einmal durfte das Treffen ganze zwanzig Minuten dauern. Der Botschafter brachte Briefe, Zeitungen und Bücher aus der Schweiz mit. Unter den neuen Briefen von Angehörigen und Freunden war ein erster Brief seiner Firma, unterzeichnet vom Präsidenten des Verwal¬ tungsrates höchstpersönlich! Der Präsident wies darauf hin, dass sich der Verwaltungsrat an seiner letzten Sitzung ausführlich mit B.s Zwangsaufenthalt im Iran befasst habe. Sie würden mit grosser Betrof¬ fenheit Anteil an seinem Schicksal nehmen. Die Firma werde alles un¬ ternehmen, um B.s baldige Freilassung zu erwirken.
«Wir sprechen Ihnen Mut und Kraft zu, um Ihre unverschuldete Notlage zu ertragen und weiterhin durchzuhalten», endete der Brief.
B. war gerührt. Er bat den Botschafter, der Firma seinerseits seine Solidarität zu bekunden. Er habe schon in den ersten Tagen seiner Haft einen Brief an die Firma verfasst, dessen Weiterleitung aber nicht be¬ willigt worden sei. B. bat ausserdem, dass seine Familie von der Eng¬ lischregel ausgenommen würde und ihre Briefe weiterhin auf deutsch schreiben dürfe. Der Botschafter, ein distinguierter Herr, zeigte sich sehr freundlich und besorgt. Er bot B. seinen Tee an, nachdem B.s Tasse leer war und B. auch sämtliche Kirschen gegessen hatte. Ob nicht ein aufbauendes Buch nützlich wäre? Das Gespräch hatte inzwischen län¬ ger als zwanzig Minuten gedauert, aber der «Übersetzer» zeigte sich angesichts des hochrangigen Besuchers feinfühlig und liess den Bot¬ schafter die Zeitlimite überschreiten.
51
Drei Tage später war 1. August, Schweizer Nationalfeiertag. Dieser Tag gewann für B. in der Haft noch mehr Bedeutung als sonst, war ihm wichtiger noch als sein eigener Geburtstag vor drei Wochen. B. war ein guter Schweizer, er stand vorbehaltlos hinter seinem Land. Seit seiner Lehre bei den PTT hatte er sich mit dem weissen Kreuz auf rotem Grund identifiziert. Sein Onkel war Pächter auf dem Rütli, und dort hatte B. als Bub Programme für die 1.- August-Feier verkauft, gut ver¬ kauft, wie er sich erinnerte. Später hatte er als Funker der Schweizer Armee gedient und war zum Gefreiten befördert worden. Danach war B. unter Schweizer Flagge auf hoher See gefahren, hatte Schweizer Er¬ zeugnisse in alle Welt transportiert, war für das Rote Kreuz in Nigeria unterwegs und hatte in Kuwait für Auslandschweizer eine 1. -August- Feier organisiert. Und schliesslich war auch seine Firma eine Schwei¬ zer Firma und versah ihre Geräte deutlich gekennzeichnet mit dem Eti¬ kett «Swiss made». Auf sein Land liess B. nichts kommen.
Der August verlief ruhig. B. erhielt weitere Hafterleichterungen. Er hatte jetzt ein TV-Gerät und einen Kühlschrank in der Zelle. B. bekam auch sein Radio aus der Schweiz. Der Verhörer hatte zunächst gezö¬ gert, ihm das Gerät auszuhändigen, weil es mit einem sieben Meter langen Antennendraht ausgestattet war. Aber auf Anordnung des Ge¬ fängniskommandanten erhielt B. das Radio. Die Kopfhörer allerdings wurden zurückbehalten. B. schloss aus dieser Freizügigkeit, dass die Gefängnisbehörden die Anweisung bekommen hatten, ihm die Haft im Rahmen der Gefängnisordnung so angenehm wie möglich zu ge¬ stalten. B. durfte beim Diplomatenbesuch auch seinen Lieblingskäse aus der Schweiz bestellen, exakt mit Marken-, Gewichts- und Preisan¬ gabe.
Anfang September schien die Haftentlassung unmittelbar bevorzu¬ stehen. B. wies gegenüber einem Diplomaten weitere Bücher zurück. Er müsse in der folgenden Woche noch vor dem Staatsanwalt erschei¬ nen, für Mittwoch rechne er mit seiner Freilassung. B. bat die Botschaft, ihm für Mitte September einen Platz auf einem Flug in die Schweiz zu reservieren und für die Rückgabe seines Passes besorgt zu sein. Ob mit der Freilassung nicht irgendwelche Bedingungen verbunden seien, erkundigte sich der Diplomat. B. antwortete, das schiene ihm sonderbar.
In der folgenden Woche wurde B. wieder ins Militärjustizgebäude gefahren und dem Staatsanwalt vorgeführt. Es ging offenbar um eine
52
Zusammenfassung der Ergebnisse vor Abschluss der Untersuchung. Der Staatsanwalt, ein schwerer Mann mit dünnem Haar und dunklen Augen, unnahbar und verschlossen, schien B. weit mächtiger als der Verhören Er konnte es sich sogar leisten, B. die Augenbinde abnehmen zu lassen, und beobachtete emotionslos jede Regung in B.s Gesicht. Vor sich hatte er die Protokolle des Verhörers und seines Assistenten lie¬ gen, wichtige Stellen in den mehreren hundert Seiten mit der Nummer 2 waren mit eingelegten Papierstreifen gekennzeichnet.
Noch bevor der Staatsanwalt irgendwelche Fragen stellte, legte er B. eine Entlassungsverfügung zur Unterschrift vor. B. hatte demnach zu bestätigen, dass ihm zur Kenntnis gebracht worden sei, er würde frei¬ gelassen - gegen Zahlung einer Kaution von 1 Million Dollar.
Das also war die Bedingung von B.s Freilassung, nach der der Di¬ plomat so unverfänglich gefragt hatte! Deshalb hatte er B.s Anweisung zur Reservation eines Platzes für den Rückflug in die Schweiz so skep¬ tisch quittiert! Hatte der Diplomat gewusst, dass eine Kautionsforde¬ rung im Raum stand? Rätselte er, ob auf irgendwelchen Kanälen eine Zahlung zugesagt oder gar schon erfolgt war? B. war wütend auf den Verhörer, der ihm die Entlassung so sicher in Aussicht gestellt hatte, ohne je etwas von einer Kaution zu erwähnen. Zögernd und niederge¬ schlagen unterschrieb B., dass er von der Entlassungsbedingung Kenntnis genommen habe. Er war von neuem überzeugt, dass diese Geschichte länger dauern würde, denn so locker würde die Firma die Million Dollar nicht hinblättern.
Für eine Komplizierung des Falls sprach auch die Härte im folgen¬ den Verhör durch den Staatsanwalt. Er hatte schon eröffnet, dass er weitere Abklärungen in diesem «Criminal case» zu treffen habe, und Hess sich in der Folge noch einmal detailliert all jene Fälle schildern, die B. schon zehn- oder zwanzigmal beschrieben hatte.
«Warum haben Sie sich in Isfahan erkundigt, wie viele Helikopter welchen Typs im Bestand der iranischen Luftwaffe sind?»
B. wies wie schon gegenüber dem Verhörer darauf hin, dass die Chiffriergeräte für Funkgeräte in den Helikoptern je nach Flugzeugtyp völlig unterschiedlich angeschlossen werden mussten. Als Verkäufer musste er den Flugzeugtyp kennen, andernfalls hätte er nicht die rich¬ tigen Bestellungen aufgeben können.
«Warum haben Sie US-Chiffriergeräte angeboten?»
Das hatte B. nie. Das «US» in den Verhörprotokollen, das dem
53
Staatsanwalt beim Durchlesen der Akten ins Auge gestochen war, war das englische Wort für das deutsche «UNS», und B. hatte weisungs- gemäss eben in Grossbuchstaben geschrieben! B. brauchte eine volle Stunde, um dies dem Staatsanwalt glaubhaft zu machen. Er musste sich von neuem Mühe geben, durfte es mit diesem Mann noch viel we¬ niger verderben als mit dem Verhörer, und so versuchte er sich bei allen aufgebrachten Fragen noch genauer zu erinnern und die Details noch exakter zu beschreiben. Die Tatsache, dass der Staatsanwalt völlig re¬ gungslos dasass, seine Fragen und Verdächtigungen ohne die gering¬ ste Emotion in den Raum stellte, nicht aufstand, schimpfte, drohte oder lobte wie der Verhörer, machte B. noch unsicherer als in den Verhören unter der Augenbinde.
«Ist es recht, wie ich antworte?» fragte B. nach einer Weile, «klärt es Ihre Fragen?»
«Nicht alles», antwortete der Staatsanwalt.
«Was ist nicht recht?» fragte B.
«Das sage ich Ihnen später», antwortete der Staatsanwalt.
Die Einvernahme im Militärjustizgebäude dauerte schliesslich nicht einen Tag wie vorgesehen, sondern drei Tage. Vom Alkoholkonsum war kaum die Rede, von der angeblichen Bestechung vielleicht einen halben Tag, und der ganze Rest der Fragen war der Anklage auf «Espionage» gewidmet - B. wurde also noch immer verdächtigt, Spion zu sein. Die Hoffnung auf eine unmittelbar bevorstehende Haftentlas¬ sung hatte sich als trügerisch erwiesen. Am zweiten Tag hatte der Ver¬ teidiger kurz mit B. sprechen können und ihm mitgeteilt, dass die Firma für seine Freilassung 50 000 Dollar angeboten habe. Das Ange¬ bot sei bei der iranischen Militärjustiz schlecht angekommen, weil viel zu tief. Seiner Meinung nach lasse sich über die Höhe der Kautions¬ summe nicht verhandeln.
Wie kam die Firma auf diesen Betrag von 50 000 Dollar? Wollte sie verhandeln und begann mit einem Zwanzigstel der geforderten Sum¬ me? Oder war ihr der Betrag in Rial übermittelt worden gemäss dem offiziellen Umtauschkurs zum Dollar? Hatte sie errechnet, dass dies zum Strassenkurs bloss eine Summe von 50 000 Dollar ergab? Das würde keinesfalls zu seiner Entlassung reichen, denn bis jetzt waren die Untersuchungsbehörden gegenüber B. von keiner einzigen Forde¬ rung auch nur ein Jota ab gewichen.
Als B. nach dem dritten Einvernahmetag beim Staatsanwalt spät-
54
abends erschöpft ins Gefängnis zurückkam, wurde er vom Verhörer abgefangen und einer neuerlichen Befragung unterzogen. B. ging jetzt seinerseits in die Offensive.
«Warum haben Sie mir meine Haftentlassung in Aussicht gestellt, ohne ein Wort über die geforderte Kaution von 1 Million Dollar zu sagen?»
B. konnte seine Empörung über diese Gemeinheit nur schlecht un¬ terdrücken. Er war zwar nicht eigentlich belogen worden, aber das Wesentliche war ihm vorenthalten worden. Der Verhörer lachte. Wollte ihm B. tatsächlich Vorhaltungen machen?
«Das ist das Gesetz. Darauf habe ich keinen Einfluss.»
Und der Verhörer stellte erneut seine Fragen, wollte weitere Details geklärt haben. Fürchtete er, die Untersuchung stünde vor dem Ab¬ schluss und es könnte ihm etwas entgangen sein? Noch einmal gab B. bereitwillig Auskunft, schrieb die alten Geschichten neu. Erst gegen Mitternacht wurde B. in seine Zelle zurückgeführt - sie war leer. B. er¬ schrak. Er wagte nicht zu hoffen, dass dies die Entlassung bedeutete. Also hiess es Rückführung in die alte Zelle ohne Bett, wie es der Ver¬ hörer immer wieder angedroht hatte? Sie glaubten ihm also noch immer nicht, weitere Peinigungen würden bevorstehen.
«Ein Wasserschaden», sagte der Verhörer, «wir haben deine Sachen in den ersten Stock gebracht.»
Die folgenden Wochen verbrachte B. im ersten Stock des Militärge- fängnisses. Die Zelle war weniger geräumig als seine «Suite» im Par¬ terre, aber wenigstens war ihm nichts abgenommen worden. Von hier aus sah er durch die Öffnung sogar ein Stück iranischen Himmel. Es war Herbst geworden. B. hatte sich mit einem Vogel angefreundet, der jeden Morgen auf einem Baum in der Nähe des Gefängnisses trillerte. Hätte er ihn an einem Tag nicht gehört, es wäre für B. so nieder¬ schmetternd gewesen wie ein unfreundliches «Birun!».
Der September zog sich hin ohne grosse Neuigkeiten. B. vermutete, dass die Abwicklung der Kautionszahlung ihre Zeit brauchte. Womög¬ lich würde die Firma die Zahlung in Form einer Bankgarantie leisten wollen, um sicherzustellen, dass erst nach B.s Ausreise über das Geld verfügt werden konnte. Ähnlich war in der Vergangenheit jeweils die korrekte Erfüllung von Kaufverträgen gesichert worden. Stutzig machten B. indessen das Verhalten seines Verteidigers und die Skepsis der Diplomaten. Der Verteidiger schien über den Verlauf der Ge-
55
schichte höchst unbefriedigt, drohte gar einmal, den Bettel hinzu wer¬ fen, wenn die Firma nicht vorwärts mache. B. erfuhr, dass ein Anwalt der Firma in der Schweiz ein Wiedererwägungsgesuch gegen die Ent¬ lassungsverfügung formuliert hatte und darin 200000 Dollar anbot. Die Firma habe auch einen Treuhänder in Teheran eingeschaltet, um über Höhe und Zahlungsmodus der Kaution zu verhandeln. Das Ver¬ halten der Firma war für B. unerklärlich. Er bat den Diplomaten, die Firma darauf hinzuweisen, dass er eigens eine Versicherung für spe¬ zielle Risiken auf Auslandreisen abgeschlossen habe. Ausserdem sei er bereit, mit seinen persönlichen Ersparnissen zur Kautionszahlung bei¬ zutragen. B. wies auf sein Guthaben bei der Pensionskasse der Firma hin. Er bat den Diplomaten, der Firma auszurichten, dass er schwer de¬ primiert und niedergeschlagen sei.
«Sie sehen, die Firma interessiert sich nicht für Sie», triumphierte der «Übersetzer».
Ende September bat B. eindringlich, einen Brief direkt an die Firma schreiben zu dürfen. Eine Woche später wurde dies gestattet und B.s handschriftlicher Text noch gleichentags an die Firma gefaxt.
«BETRIFFT: MEINE HAFTENTLASSUNG GEGEN KAUTION VON 1 MIO. DOLLAR. ICH MÖCHTE SIE BITTEN, BITTE DIESE KAUTION ZU BE¬ ZAHLEN. ICH HABE EMOTIONELLEN STRESS UND VERSTEHE NICHT, WARUM ES SO LANGE DAUERT. ICH WERDE BIS ZUR GERICHTSVER¬ HANDLUNG IN TEHERAN BLEIBEN. DIE SCHWEIZER BOTSCHAFT HAT MIR ANGEBOTEN, FÜR EINIGE ZEIT DORT WOHNEN ZU KÖN¬ NEN. ES WURDE MIR KLAR GESAGT, DASS DIE KAUTION VON 1 MIO. DOLLAR NICHT REDUZIERT WERDEN KANN UND DASS NUR BAR¬ ZAHLUNG AKZEPTIERT WIRD. ES IST NICHT MÖGLICH, DIE KAUTION ALS BANKGARANTIE ZU LEISTEN, WEIL DAMIT IN ANDEREN FÄLLEN PROBLEME ENTSTANDEN SIND.»
Auch seiner Familie durfte B. eine Mitteilung ähnlichen Wortlauts per Fax zukommen lassen. B. bat sie ausserdem, nicht an die Presse zu gelangen, denn dadurch würde sich seine Situation zweifellos ver¬ schlechtern. Beim nächsten Besuch aus der Schweizer Botschaft im Oktober erhielt B. einen Brief seiner Frau. Sie sei froh, dass sich die Firma nun endlich entschlossen habe, die volle Kaution in Form einer Bankgarantie zu leisten, schrieb sie. Sollte sich auch B. darüber freuen? Die Bankgarantie würde nicht akzeptiert, das wusste er genau. B. er¬ fuhr vom Diplomaten auch, dass sich eine Handelsfirma in Teheran be-
56
reit erklärt hatte, ein Grundstück im Wert von 1 Million Dollar als Kau¬ tion für seine Haftentlassung zu verpfänden. War dies der Ausweg? Womöglich wäre der Staatsanwalt damit einverstanden und seine Firma auch, weil ihr so keine Zinskosten entstanden? Zur Frage der Presseorientierung schrieb seine Frau:
«Glaube mir, es ist bestimmt nicht meine Absicht, gross in den Zei¬ tungen zu erscheinen und über den ganzen Fall Schlagzeilen lesen zu müssen. Es ist reine Notwehr, damit alle wissen, dass ich, sollte Deine Freilassung noch weiter verzögert werden, zu allem bereit sein wer¬ de.»
Notwehr? Wer verzögerte? Wozu war seine Frau bereit? Zeichnete sich hier ein weiterer Konflikt ab? Knüpfte die Firma Bedingungen an die Kautionszahlung? Wurde seine Familie in die Sache mit hineinge¬ zogen? B. erschrak, das war das letzte, was er brauchen konnte. Warum antwortete ihm die Firma nicht? B. bat den Diplomaten, seine Firma um eine Antwort zu ersuchen.
Weitere Wochen vergingen ohne Neuigkeit. Im November vernahm B., dass seine Familie einen eigenen Rechtsanwalt genommen hatte. War dies ein Anzeichen für einen Konflikt mit der Firma? Anfang No¬ vember wurde die Untersuchung abgeschlossen, es gab keine Verhöre mehr. B. vernahm, dass der Generalstaatsanwalt der Militärjustiz An¬ klage erhoben hatte und dass es demnächst zu einer Gerichtsverhand¬ lung kommen werde. Seine Angst nahm zu. Er sass jetzt tagelang in seiner Zelle, das Sitzen wurde nur von den viertelstündigen Spazier¬ gängen im Innenhof und dem Auf- und Abschreiten der Zelle unter¬ brochen. Mehrere Delegationen besuchten ihn, und er wurde aufgefor¬ dert, die Augenbinde abzunehmen. Kein Zweifel, sie wollten sich ein Bild über seinen Gesundheitszustand machen.
B. versuchte jedes Geräusch draussen zu identifizieren. In unmittel¬ barer Hörweite seiner Zelle befand sich ein Wachtturm, von dem aus das Gefängnisgelände kontrolliert wurde. Einmal über Mittag hörte er plötzlich Schüsse aus einem Maschinengewehr, daraufhin ein Wim¬ mern. War ein Fluchtversuch vereitelt worden? B. erschrak und fürch¬ tete erneut um sein Leben. Verschiedentlich hatte Gefängnispersonal seine Zelle verwechselt und statt eines anderen Gefangenen ihn hin¬ ausgeführt. Wenn wieder eine Verwechslung stattfinden würde? Wenn der, welcher den Fluchtversuch gemacht hatte, exekutiert werden sollte und B. an seiner Stelle hinausgeführt worden wäre?
57
Mitte November endlich erreichte B. Post von seiner Firma. Es war eine Weihnachtskarte, ein handgemaltes Bild der Stadt Zug im Schnee¬ treiben, unterschrieben von Geschäftsführer und Personalleiter.
«Seit acht Monaten sind Sie nun schon abwesend und haben in die¬ ser Zeit wenig von uns hören können. Seien Sie aber versichert, dass wir ununterbrochen aktiv sind und mit Ihnen verbunden sind. Sie feh¬ len uns sehr! Besonders in dieser vorweihnachtlichen Zeit richten sich unsere Hoffnungen, Wünsche und Gedanken auf Sie. Wir freuen uns auf den Tag, an dem Sie wieder in der grossen Firmenfamilie vereint sind.»
58
VII
Seit B. in der Zelle im ersten Stock war, reizte es ihn, auf den Tisch zu stehen, um durch die Gitterstäbe die Umgebung des Gefängnisses zu sehen. Nicht, dass er sich vorstellte, dann zu wissen, wo er war. Aber er hätte danach die alltäglichen Geräusche besser zuordnen können, Töne von draussen mit Bildern versehen können. Auch seinen Freund, den Vogel, hätte er gerne gesehen. Ob er ihn sich richtig vorstellte in den leuchtenden Farben oder ob das eine Phantasie vom Vogel Glück aus dem Kinderbuch war?
Wochenlang hatte er sich die Erfüllung dieses Wunsches verwehrt. Dabei beobachtet zu werden hätte ihm als Vorbereitung eines Flucht¬ versuchs ausgelegt werden und zumindest seine erneute Verlegung ins Erdgeschoss bewirken können. Aber gab es in vierundzwanzig Stunden nicht einen unbeaufsichtigten Moment? Sie konnten ihn doch nicht rund um die Uhr durch den Spion in der Zellentüre im Auge be¬ halten. Konnte er es also nicht wagen, auf den Tisch zu stehen? Die Wärter waren in diesen letzten Wochen ausnehmend freundlich zu ihm. Offenkundig war er mit dieser Zellenzuteilung von der Gefäng¬ nisleitung privilegiert worden, vielleicht weil er über Geld oder über gute Beziehungen zu verfügen schien. Es wurde jetzt auch nicht mehr wie früher zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Zellentüre gehebelt, die Wärter öffneten behutsam das Guckloch und informierten B., dass er herauszukommen habe.
«Biruuun.»
Einmal hatte ein Betreuer frühmorgens beim Öffnen des Guckfen¬ sters festgestellt, dass B. noch döste, und daraufhin das Fensterchen so leise wieder geschlossen, als ob B. hier nicht Gefangener, sondern Kur¬ aufenthalter war. B. wurde jeden Morgen mit ausgesuchter Flöflichkeit gefragt, ob er im Innenhof «Luft essen» wolle? Wenn er an einem kal¬ ten Tag verneinte, wurde diese Ablehnung mit grösstem Verständnis respektiert. Hatte er an einem Tag geduscht, so wurde B. schon am nächsten Tag wieder gefragt, ob er nicht duschen wollte. Sie wussten kaum mehr, was sie mit ihm anfangen sollten, seit er keine Verhöre
59
mehr hatte. Ein junger Wärter schien besonderes Vertrauen zu B. ge¬ fasst zu haben und bat ihn, seine Fortschritte in einem Englischkurs zu überprüfen. War die Aussprache korrekt? Die Orthographie konnte B. mit den verbundenen Augen nicht überprüfen.
In einem unbeaufsichtigten Moment wagte es B. endlich, auf den Tisch zu stehen. Kaum stand er oben und sah ein paar Autos auf einem grossen Parkplatz vor dem Gefängnis, wurde an der Zellentüre gehe¬ belt, und ein Gefängniswärter herrschte ihn an herunterzukommen - er war beobachtet worden. Würde darüber Meldung gemacht?
Glücklicherweise erwähnte der Verhörer den Vorfall beim nächsten Treffen nicht. Dieser Mann war für B. jetzt ohnehin unwichtiger ge¬ worden. Er sah ihn nur noch selten, wenn er ihm die Post aushändigte. B. konnte sich kaum mehr vorstellen, dass er einst überzeugt gewesen war, sein Schicksal hänge vom Wohlwollen dieses Mannes ab. Inzwi¬ schen aber war ihm klar, dass auf höherer Ebene über ihn entschieden wurde. Als ihn der Verhörer ein letztes Mal einvernommen hatte, war die Türe auf gegangen, Stimmen hatten getuschelt, und danach war B. angewiesen worden, den Raum zu verlassen. Der Verhörer hatte offen¬ bar Anweisung von oben erhalten, die Verhöre einzustellen.
Auch die Kaution war auf höchster Ebene, vermutlich vom Gene¬ ralstaatsanwalt, verfügt worden - ein «sehr mächtiger Mann», wie B. immer wieder versichert wurde. Deshalb war B. auch klar, dass diese Verfügung unerschütterlich war.
Warum aber tat sich nichts von seiten der Firma? War B. seinem Ar¬ beitgeber diese Million Dollar nicht wert? Inzwischen waren mehr als zwei Monate seit Bekanntgabe der Haftentlassungsbedingung verstri¬ chen. Alle Bemühungen der Firma, den Betrag durch Verhandlungen und Einsprachen zu reduzieren, waren gescheitert. Hatten sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma verschärft, und die Million Dollar war nicht verfügbar? Aber B. hatte auch eigenes Geld angebo- ten, Freunde und Bekannte in der Schweiz hätten zweifellos etwas dazu beigetragen, und eine Handelsfirma in Teheran hatte ein Grund¬ stück als Sicherheit angeboten. Wollte ihn die Firma am Ende gar nicht draussen haben?
B. verwehrte sich diesen Gedanken. Er fühlte sich nach wie vor so¬ lidarisch mit der Firma, hätte am nächsten Tag schon weitergearbeitet, wenn er aus der Haft entlassen worden wäre. Schliesslich warteten ira¬ nische Kunden, dass die begonnenen Geschäfte zu Ende geführt wur-
60
den. Er hatte weitere Vorführungen von Geräten geplant, Feldversuche mit Sprechfunkgeräten und Instruktionskurse für Bediener. Warum liess ihn die Firma nicht Weiterarbeiten? Sie musste doch an raschen Vertragsabschlüssen interessiert sein. Die Million Dollar, die als Kau¬ tion ausgelegt werden musste, hätte B. selber wieder hereingeholt!
Oder misstraute ihm die Firma, dass er am Prozess teilnehmen würde, wenn er erst frei war? Damit wäre die Kaution verfallen. Aber B. hatte nicht die Absicht, dem bevorstehenden Prozess fernzubleiben, das hatte er der Firma ja geschrieben. Er hatte gar keinen Anlass dazu, denn eine Gerichtsverhandlung konnte nur seine Unschuld heraus¬ bringen. Warum also liess man ihn hängen? B.s Verteidiger und die Schweizer Botschaft konnten für das Verhalten der Firma keine befrie¬ digenden Erklärungen geben. B. schloss aus einzelnen Gesten und Blicken, dass Differenzen vorhanden sein mussten. War nicht schon der Botschafter Ende Juli perplex gewesen, als B. seine Solidarität mit der Firma bekundete? Wurde B. etwas verschwiegen? Oder rechnete die Firma ohnehin mit seiner baldigen Freilassung, und war damit die Kautionszahlung hinfällig geworden?
Für Anfang Dezember wurde ein eintägiges «Hearing» vor einem Richter angekündigt - das musste der Gerichtsprozess sein. B.s Vertei¬ diger zeigte sich zuversichtlich. Er durfte mit B. erstmals über den Fall reden und an seiner Seite sitzen. Der «Übersetzer» war stets dabei, ob¬ wohl es nichts zu übersetzen gab. Der Verteidiger hatte inzwischen die Verhörprotokolle einsehen können. Er werde vor dem Richter ein Plä¬ doyer halten, das sei aus den Verhörprotokollen einfach zu machen. Der Anwalt sprach B. Mut zu. Die Ausgangslage schien ihm günstig, B. habe sich in den Verhören nicht belastet. Selbstverständlich habe B. als Verkäufer technische Fragen stellen müssen, daraus könne ihm kein Strick gedreht werden. Alkoholkonsum in einer Privatwohnung sei für einen Ausländer kein schwerwiegendes Delikt. Und die beiden Geld¬ beträge von umgerechnet 20 und 200 Franken, die B. Iranern aus¬ gehändigt hatte, könnten ebenfalls nicht zu einer schweren Belastung werden. Wenn es sich hier um Verfehlungen handle, so seien sie mit den bald neun Monaten Untersuchungshaft längst abgegolten. Aus¬ serdem sei es fraglich, ob B. als Zivilperson überhaupt von einem Mi¬ litärgericht rechtmässig verurteilt werden könne.
Deshalb also bemühte sich die Firma nicht mehr um die Kaution! Wenn keine Strafe drohte oder eine allfällige Strafe durch die Untersu-
61
chungshaft schon abgegolten war, dann gab es auch keinen Grund mehr, eine Kaution zu zahlen. B. nahm die insgeheim gemachten Vor¬ haltungen gegenüber der Firma zurück.
In der zweiten Dezemberwoche wurde B. zum Hearing vor dem Richter ins Gebäude der Militärjustiz gebracht. Man führte ihn diesmal nicht in die erste Etage, wo die Besuchszimmer waren, sondern in den vierten Stock. Im langen Gang sah B. gegen hundert Personen, die of¬ fenbar vom bevorstehenden Gerichtsprozess Kenntnis hatten und ei¬ gens dazu hergekommen waren. Waren dies Schaulustige, die B. ver¬ urteilt sehen wollten? War in der Presse gegen ihn Stimmung gemacht worden? War er der einzige, der vor den Richter geführt wurde, oder waren auch andere vorgeladen worden und diese Leute womöglich Angehörige von anderen Angeklagten? B. schlug nicht direkte Feind¬ seligkeit entgegen, aber es schien ihm, dass überall, wo er in den Ge¬ fängniskleidern entlanggeführt wurde, die Leute zurücklehnten oder gar zurückwichen. Offensichtlich wollte niemand etwas mit ihm zu tun haben, auch die Blicke aus Gesichtern, die er schon gesehen hatte - Angehörige des Vertreters seiner Firma in Teheran - wandten sich von ihm ab und Hessen nicht das geringste Zeichen von Erkennen oder gar Sympathie spüren. Einzelne hatten die Augen angstvoll aufgerissen. B. vermeinte aus den Blicken auch eine Andeutung von Rache herauszu¬ lesen. Sollte er hier zum Sündenbock gemacht werden? War er für die Leute hier ein Spion im Dienste fremder Mächte, der bedrohlich war und aufs Schafott geführt werden musste? Kein Zweifel, die Leute wollten ihn einen Kopf kürzer sehen, wie es in der ersten Woche seiner Haft schon die Soldaten mit ihrem makabren Fussballspiel im Duschraum des Gefängnisses angedeutet hatten!
B.s Zuversicht schwand vollends, als er in den Gerichtssaal geführt wurde. Da sass ein gutes Dutzend Angeklagter auf zwei langen Sitz¬ reihen, drei von ihnen in Gefängniskleidern wie er. B. erkannte die bei¬ den Offiziere und den Vertreter der Firma, alle viel hagerer, als er sie in Erinnerung hatte, von der neunmonatigen Haft gezeichnet. Wie sie da- sassen, ohne ein Wort reden zu dürfen, wagte B. nicht, auch nur ein Er¬ kennungszeichen zu geben, und setzte sich auf einen Platz in der hin¬ teren Reihe, der ihm angewiesen wurde.
Vorne begann der Richter der Reihe nach gemäss der Schwere der Delikte die Anklagepunkte bekanntzugeben. B. war demnach Ange¬ klagter Nummer 4 und hatte sich für unerlaubten Alkoholkonsum, Be-
62
stechung, illegale Kontakte und Spionage zu verantworten. Dem Ton nach zu schliessen, meinte es der Richter gut mit den Angeklagten und gab auch B. neue Hoffnung. Diesen Mann also musste B. von seiner Unschuld überzeugen! Das schien möglich, denn schliesslich waren alle Zeugen anwesend, die B.s Unschuld belegen konnten. Der Richter war ein mächtiger Mann, das war ihm anzusehen, breitschultrig sass er da ohne jeden Firlefanz, er schien weit mächtiger als Verhörer und Staatsanwalt zusammen. Der Staatsanwalt selber war während des Prozesses nicht anwesend, tauchte nur einmal kurz auf und schien B. neben dem Richter winzig klein, ja bedeutungslos. Und B. hatte einst gedacht, wenn er den Staatsanwalt überzeugen könnte, wäre er frei!
Zunächst ging es um unbedeutendere Anklagepunkte. Beschuldi¬ gungen gegenüber Angeklagten, deren Fälle nur am Rande mit der ganzen Sache zu tun hatten, sollten zuerst erledigt werden, damit die Beteiligten nach Hause geschickt werden konnten. Aber schon diese Befragungen waren endlos. Immer wieder wurden Aussagen aus den Protokollen widerrufen - weil sie «unter besonderen Umständen» zu¬ stande gekommen waren. Was waren besondere Umstände? B. ver¬ suchte mit einem Handzeichen gegenüber einem Angeklagten heraus¬ zufinden, ob der andere geschlagen worden war? Das Handzeichen des anderen bestätigte B.s Vermutung.
B. beeindruckte die Korrektheit des iranischen Militärgerichts. Der Richter ging jedem Widerspruch exakt nach. Ein Angeklagter bestritt, B. die für den Anschluss der Chiffriergeräte nötigen technischen Infor¬ mationen geliefert zu haben. B. beharrte darauf. Danach wurde ein Ko¬ ranbuch geholt, und der Angeklagte hätte seine Beteuerung mit der Hand auf dem heiligen Gesetz wiederholen müssen. Er brach weinend zusammen - B.s Aussage war bestätigt. Ein Offizier wollte B. nur zwei¬ mal in einer Privatwohnung getroffen haben. B. war überzeugt, dass es vier- oder fünfmal gewesen war. Der Verteidiger des Offiziers ging B. ruppig an, um seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Da sehe man, was B.s Aussagen wert seien, er könne sich ja offensichtlich nicht genau erinnern!
«Vier- oder fünfmal habe ich diesen Offizier in der Privatwohnung getroffen, in den vergangenen zehn Jahren war es vielleicht sogar sechsmal», sagte B.
Als immer neue Widersprüche, Widerrufe und Ergänzungen zu den Verhörprotokollen erfolgten, zeigte sich der Richter zunehmend unge-
63
halten. Nach vier Tagen drohte er mit dem Abbruch des Prozesses und der Vertagung, bis sich die Angeklagten auf die Wahrheit besonnen hätten. Einzig mit B., der bis anhin keine Aussage aus den Verhören widerrufen hatte, war der Richter zufrieden.
«Lügen, alles Lügen! Der einzige, der immer die Wahrheit gesagt hat, ist B., und der ist ein Christ!»
B.s Verteidiger gelang es, den Richter umzustimmen und zur Fort¬ setzung des Prozesses zu bewegen. Eine Vertagung wäre für alle An¬ geklagten schlimm gewesen, speziell für B., der bis zu einer Neuanset¬ zung für weitere Wochen in Untersuchungshaft hätte bleiben müssen.
Gegen Ende der zweiten Prozesswoche waren nur noch die vier Hauptangeklagten anwesend. B. war mit jedem Prozesstag ruhiger ge¬ worden. Es musste ihm gelingen, den Richter sachlich zu überzeugen. Wie in Verkaufsverhandlungen musste er einfach bleiben und das We¬ sentliche betonen. Nur positives Denken konnte ihm helfen! Er durfte nicht zuviel selber reden, sondern musste den andern reden lassen und danach kurz und konzise antworten. Nicht selber die Preisermässi- gung vorschlagen, sondern fragen: Wieviel Rabatt müssen Sie haben? Und dann diesen Rabatt nicht als Preisermässigung anbieten, sondern dafür zusätzliche Geräte gratis abgeben. Wenn ihn der Richter für den unerlaubten Alkoholkonsum verurteilen wollte, dann sollte er diese Verurteilung haben. Was den Bestechungsvorwurf betraf, so konnte dieser bei Beträgen von umgerechnet 20 und 200 Franken nicht ins Ge¬ wicht fallen, wenn anderen Personen und Firmen Bestechung in der Höhe von Tausenden von Dollar angelastet wurde. B. bereitete nachts in der Zelle seine Verteidigungsrede vor.
Die Rede dürfe nicht zu lang sein, zehn Minuten seien die obere Grenze, hatte der Verteidiger B. geraten. Er solle dabei nicht zu ener¬ gisch auftreten, das würde beim Richter schlecht ankommen. Ge¬ schätzt würde hingegen echte Reue. Verschiedene Angeklagte hatten ihre Verteidigungsrede theatralisch mit lautem Weinen abgebrochen, aber das hatte den Richter nicht sonderlich beeindruckt, diesen Trick schien er zu kennen.
«Hör auf mit dem Theater. Du bist Commander in der iranischen Armee, und jetzt heulst du wie ein Kind.»
Danach war die Reihe an B.s Verteidiger. Auch er hatte sein Plä¬ doyer auf zehn Minuten zu beschränken, hatte dem Richter indessen bereits eine 25seitige Verteidigungsschrift eingereicht.
64
«Ergebenst, unter Bezugnahme auf die Anschuldigungen, die Herrn B. gemacht werden, halte ich es für wichtig, die folgenden Punkte zu¬ handen des ehrbaren Gerichtshofes zur Kenntnis zu bringen, und bitte um einen gerechten Urteilsspruch durch dieses Gericht», begann der Verteidiger formgerecht.
Es folgten bildhafte Gleichnisse zum Beweis von B.s Unschuld. Ein Mann habe von Freunden einen Fasan erhalten, mit dem Auftrag, den Vogel zu verbergen. Der Fasan war nicht gestohlen, aber Resultat ver¬ botener Jagd. Nun habe ein Gericht diesen Mann freigesprochen, da er nicht die Absicht gehabt habe, die verbotene Jagd zu verbergen, son¬ dern nur den Fasan. Es fehle hier an einer gemeinsamen Absicht mit seinen Auftraggebern. Der Mann, der den Fasan versteckt habe, könne folglich nicht als Stellvertreter jener angesehen werden, die den Fasan verbotenerweise gejagt hätten.
Es folgte ein weiteres Gleichnis. Ali und Hassan hätten Streit. Has¬ san drohe, Ali mit einem Stock den Kopf einzuschlagen. Ali sage, das würde er nicht wagen, und drücke ihm zum Beweis gleich einen Stock in die Hand. Wenn Hassan jetzt Ali mit dem Stock den Kopf ein¬ schlage, könne Ali doch nicht als Stellvertreter dieses Verbrechens an¬ gesehen werden. Auch hier fehle die gemeinsame Absicht mit dem Täter.
B. war nicht gänzlich klar, was diese Vergleiche mit seinem Fall zu tun hatten, aber es war vor Gericht offenbar Gepflogenheit, die Vertei¬ digung mit Gleichnissen zu führen, und das schien beim Richter auch gut anzukommen. Jetzt war die Reihe an B. selber.
B. begann seine Verteidigungsrede ruhig und gemäss den Gepflo¬ genheiten des Fandes.
«Das folgende ist meine persönliche Verteidigung gegen die Ankla¬ gepunkte, welche gegen mich von diesem Gericht am 18. Azar 1371 er¬ hoben wurden.»
B. ging auf die verschiedenen Anklagepunkte ein, wies darauf hin, wie er sich für iranische Kunden eingesetzt hatte, und hob seine Wert¬ schätzung für das iranische Volk hervor. Er entschuldigte sich, dass er mit dem Alkoholkonsum gegen die Fandessitte verstossen habe. Auch die beiden kleinen Geldbeträge für Taxifahrt und Medikamente be¬ reute B., aber ein Spion sei er nie und nimmer. Er habe bereits neun Mo¬ nate in Einzelhaft verbracht und bitte, dass er nun zu seiner Familie zurückdürfe.
65
«Ich erwarte Ihr Urteil, Euer Ehren», schloss B. an die Adresse des Richters und war zum Abschluss seiner Rede nun doch so stark erregt, dass ihm die Tränen kamen.
Nach zehn Tagen war der Prozess vorbei, ohne dass ein Urteil ver¬ kündet wurde. Das Gericht wollte zunächst weitere Sachverhalte klären und weitere Zeugen einvernehmen. Der hauptangeklagte Offi¬ zier hatte sich vor Gericht darauf berufen, dass er B. auf Anweisung von oben überall hingeführt habe. Nun sollte zur Überprüfung dieser Aussage der verantwortliche General gesucht werden.
B. wurde ins Gefängnis zurückgebracht. Auf allen Fahrten wurden ihm noch immer die Augen verbunden. Im Transportwagen war jedes Wort verboten. Neben Fahrer und Beifahrer sass ein dritter Betreuer, der das Wageninnere überwachte, in der Führerkabine. B. wusste nicht, wer noch mit ihm im Transportwagen sass. Als er beim Ausstei¬ gen leicht den Kopf hob, schlug ihm der Betreuer mit einem harten Schlag den Kopf nach unten. War dies der Anfang zu neuen Peinigun¬ gen? Hatte der Prozess seine Unschuld nicht bewiesen?
«Boru!» - Die Aufforderung zum Gehen schien ihm an diesem Abend unfreundlicher als sonst. Waren die Betreuer angewiesen wor¬ den, ihn mit neuer Härte zu behandeln? B. war verzweifelt. Kurz vor Weihnachten erschien ihm eine Freilassung weiter entfernt denn je.
Für den 23. Dezember war ein neuer Botschaftsbesuch angesagt. B. bat den «Übersetzer» um ein spezielles Weihnachtsgeschenk.
«Weihnachten steht bevor, die Geburtsfeier des Propheten Jesus. Bei uns ist es üblich, dass an diesem Tag Geschenke verteilt werden. Darf ich mir aus diesem Anlass wünschen, mit dem Diplomaten in unserer Sprache zu sprechen?»
Der «Übersetzer» zeigte sich grosszügig und stimmte zu. Die Er¬ mittlungen waren weitgehend abgeschlossen, der Prozess vorbei und damit auch die Verdunkelungsgefahr. B. schilderte dem Diplomaten in der Folge auf Schweizerdeutsch seine Beunruhigung in allen Einzel¬ heiten. Er könne nicht verstehen, warum die Kaution nicht gestellt werde. Seit bald vier Monaten sei bekannt, dass er gegen 1 Million Dollar auf freien Fuss gesetzt werde. Er habe den Prozess durchge¬ standen, nur das Urteil stehe noch aus. Wenn er im Gefängnis gelassen werde, drohe ihm weitere Gefahr. Es müsse jetzt rasch gehandelt wer¬ den, er sei am Ende seiner Kräfte.
Vier Tage später zeigte ihm der Verteidiger einen per Telefax über-
66
mittelten Brief der Firma aus der Schweiz. Die Firma erklärte darin ihre Bereitschaft, die Kautionszahlung unter gewissen Bedingungen zu lei¬ sten. B. müsse sich verpflichten, zu allen Zeiten den Anzeigen und Vor¬ ladungen jeder iranischen Behörde im Zusammenhang mit seinem Fall Folge zu leisten. Vor seiner Rückkehr in die Schweiz müsse er sich aus¬ serdem verpflichten, den Geschäftsführer der Firma und seinen Bera¬ ter in Istanbul zu treffen. Im übrigen stellte die Firma klar, dass die Kautionszahlung aus rein humanitären Überlegungen geleistet werde und in keiner Weise eine Anerkennung der rechtlichen Verantwortung für B.s Fall bedeute.
B. war erfreut und beunruhigt zugleich. Die Kaution würde von der Firma also endlich gestellt, und das gab Aussicht auf eine bevorste¬ hende Haftentlassung. Warum aber musste er sich verpflichten, nach Istanbul zu reisen? Und was bedeutete der Verweis auf humanitäre Überlegungen?
Am andern Tag überraschte der Verteidiger B. mit einem neuen An¬ gebot. Er habe Kenntnis erhalten, dass das Urteil im Januar gesprochen würde und für B. «milde» ausfallen werde. B. würde danach unver¬ züglich auf freien Fuss gesetzt. Damit erübrige sich die Kautionszah¬ lung. B. würde 200000 Dollar erhalten, wenn er sich verpflichte, das Urteil im Gefängnis abzuwarten.
B. war perplex über diese neue Wendung. Woher hatte der Verteidi¬ ger die Gewissheit eines milden Urteils? Und wer bot ihm 200 000 Dollar an?
«Der Vorschlag kommt von einem Treuhänder in Teheran», sagte der Verteidiger.
«Und wer zahlt die 200000 Dollar?» fragte B. misstrauisch.
«Vermutlich der Direktor der Firma in der Schweiz», antwortete der Verteidiger.
Auf diesen Kuhhandel wollte sich B. nicht einlassen. Die Aussicht auf ein mildes Urteil schien ihm zu ungewiss, um auf die Kautions¬ zahlung zu verzichten. Wenn er erst eingewilligt hatte, im Gefängnis zu bleiben, konnten sie alles mit ihm machen. B. war deshalb fest ent¬ schlossen, auf der Kautionszahlung zu beharren.
«Richten Sie dem Direktor aus, dass mit einem Menschenleben nicht gespielt werden kann», sagte B.
Der Verteidiger schien mit der Ablehnung des neuen Angebots ge¬ rechnet zu haben. Er zog ein vorbereitetes Dokument aus der Mappe,
67
worauf sich B. gemäss dem tags zuvor gezeigten Brief der Firma zu verpflichten hatte, in einer Weise zu handeln, dass die Firma jederzeit in der Lage sein würde, die bezahlte Kaution von den iranischen Behörden zurückzuverlangen. Ausserdem musste sich B. verpflichten, über Istanbul heimzureisen und der Presse keine Angaben aus dem Diskretionsbereich der Firma zu machen.
«Unterschreiben Sie», empfahl der Verteidiger, «Sie können Ihre Einwilligung später jederzeit widerrufen, weil Sie in Gefängnisklei¬ dern unter Druck unterschreiben.»
B. unterschrieb. Am 4. Januar öffnete sich für B. die Gefängnistüre.
«Azadi!» sagte ein Wärter emotionslos.
Das Farsi-Wort für Freiheit musste B. keiner übersetzen. Der Gene¬ ralstaatsanwalt hatte seine Haftentlassung unterzeichnet, das Geld war offenbar überwiesen worden. Ein letztes Mal wurde B. über den Innenhof des «Stockalperpalasts» geführt, durfte dann die Augen¬ binde ablegen und seine persönlichen Sachen in Empfang nehmen. Ein Diplomat der Schweizer Botschaft holte ihn ab und fuhr mit ihm gleich in die Residenz. Für die folgende Nacht war bereits sein Abflug aus Te¬ heran via Frankfurt nach Zürich gebucht.
«Sie verlassen das Land mit dem nächsten Flugzeug», sagte der Bot¬ schafter, «in der Schweiz werden Sie nicht darum herumkommen, sich den Fragen der Presse zu stellen.»
B. ass den ganzen Nachmittag in der Residenz des Diplomaten. Es gab Züri-Geschnetzeltes mit Nudeln - B. fühlte sich wie im Paradies. An seine Freilassung mochte er noch nicht richtig glauben, zu oft war ihm in den vergangenen Monaten die Freiheit versprochen worden. Es konnte sich hier ebensogut um einen weiteren Zermürbungstrick der iranischen Behörden handeln.
B. hatte ein Ausreisevisum mit einem Tag Gültigkeit erhalten, aber er hätte sich nicht gewundert, wenn ihn bei der Ausreise ein Beamter auf die Seite genommen und neue Bedingungen gestellt hätte. B. hatte sämtliche persönlichen Effekten aus dem Hotel zurückbekommen, ein¬ zig ein Radio, der Führerausweis und 3 500 Franken wurden zurück¬ behalten. Er durfte auch alle Briefe, die er während der Gefängniszeit erhalten hatte, mitnehmen, nicht aber die Briefumschläge, auf denen die Untersuchungsbeamten wohl eigene Fingerabdrücke befürchteten.
In der Nacht ging es zum Flugplatz. B. passierte Abfertigung und Passkontrolle reibungslos. Als er im Flugzeug sass und die Triebwerke
68
nicht starten konnten, weil das Flugzeug erst enteist werden musste, fürchtete B., dass die Kabine geöffnet und er zum Aussteigen aufge¬ fordert würde. Noch auf dem Rollfeld fürchtete B., dass der Pilot vom Funkturm aus zurückbeordert werden konnte. Aber dann donnerte die Lufthansa-Maschine über die Piste; noch nie hatte B. einen bewe¬ genderen Abflug erlebt.
Nach einer Stunde im Flugzeug wurde er ruhig, und langsam kam die Euphorie, als die anderen Passagiere unter Wolldecken schon ein¬ genickt waren und in ihren Sitzen so gekrümmt lagen wie B. in seiner ersten Zelle. Er war frei, dem iranischen Himmel entronnen! In der Jackentasche befühlte er eine 5-Rial-Münze - der Gegenwert von einem halben Rappen war von der Bank als Differenz nach der Um¬ rechnung der Kautionszahlung zurückerstattet worden. Dieses Geld¬ stück würde B. zeitlebens als Erinnerung an seine 25. Reise in den Iran behalten!
Das Schweizer Aussenministerium und die Firma hatten sich in¬ zwischen auf ein gemeinsames Pressecommunique geeinigt.
«Schweizer Geschäftsmann ist nach langer Haft aus dem Iran zurückgekehrt. Wir sind froh, dass diese Episode ein gutes Ende ge¬ funden hat.»
69
VIII
Die Medien waren zahlreich aufmarschiert an diesem nebligen Januar¬ morgen auf dem Flughafen Kloten. Im VIP-Raum wurde eine Medien¬ konferenz improvisiert. Damit sie nicht zu lange dauerte, wurden die bereits aufgestellten Stühle wieder abgeräumt. Geschäftsführer und Vertriebsdirektor der Firma tigerten hinten im Raum auf und ab, wie B. vor wenigen Tagen noch in seiner Zelle. Auf, wenden, ab, wenden, der Geschäftsführer voran, der Vertriebsdirektor hintendrein.
«Gibt es irgendwelche Instruktionen?» hatte B. den Vertriebsdirek¬ tor vor der Medienkonferenz gefragt.
«Machen Sie es kurz», hatte die Anweisung gelautet.
B. war mit der deutschen Fluggesellschaft über Frankfurt nach Zürich geflogen. In Frankfurt war er von einem Reporter der Schwei¬ zer Sensationspresse empfangen worden. Die Zeitung hatte regelmäs¬ sig über B.s Schicksal berichtet und dabei auch an nationale Reflexe appelliert.
«Schweizer schmort in Iran-Kerker, Iraner wird bei uns verwöhnt!»
Der Reporter war am Vorabend nach Frankfurt geflogen und hatte B. mit diesem Trick schon beim Zwischenhalt vor allen andern Medien¬ vertretern abfangen können. B. hatte gefragt, ob eine Erlaubnis der Firma für das Interview vorläge. Der Reporter hatte bejaht, daraufhin hatte B. unter der Bedingung, dass der Text vor Abdruck seiner Firma gezeigt werde, Auskunft gegeben. Der Reporter hatte B. seine Telefon¬ karte angeboten, um in die Schweiz zu telefonieren. B. hatte seine Frau angerufen.
«Hast du seit deiner Haftentlassung etwas unterschrieben?» hatte Frau B. am Telefon gefragt.
B. hatte verneint, war aber aus dieser Frage nicht ganz klug gewor¬ den.
Der Empfang in Zürich war überaus herzlich. B. wurde von den Familienangehörigen mit unbeschreiblicher Freude umarmt. Mutter, Frau, Tochter, Schwester, Bruder und deren Kinder schlossen ihn in die Arme. B. war gerührt, weinte wie oft in den vergangenen Monaten,
70
aber diesmal aus Freude. Von den Firmenvertretern wurde er mit einem nüchternen Händedruck und einem sachlich abgefassten Will¬ kommensbrief in die Alltagsrealität zurückgeholt.
«Wir freuen uns. Sie zu Ihrer Rückkehr in die Schweiz willkommen zu heissen und zu beglückwünschen. Zum Ersten möchten Sie sich jetzt sicher etwas ausruhen», stand im Brief der Firma.
Danach hatte sich B. den Medien zu stellen. Sie waren vorab an sei¬ nen Haftbedingungen interessiert, ausserdem auch an der Stichhaltig¬ keit der Vorwürfe.
Ob er gefoltert worden sei?
«Im wahrsten Sinne des Wortes bin ich physisch nicht gefoltert wor¬ den», sagte B. ehrlich und diplomatisch zugleich.
Und B. verteilte symbolisch Medaillen als Anerkennung der für ihn geleisteten Arbeit während seiner Haft. Gold sprach er dem Schweizer Aussenministerium zu, das nichts unterlassen hatte, um seine Haftbe¬ dingungen zu verbessern. Silber liess er zur Überraschung der Medien der iranischen Militärjustiz zukommen, die ihm gegenüber von allem Anfang an auf korrekten Umgang bedacht gewesen war, im Untersu¬ chungsverfahren einen roten Faden habe erkennen lassen und ihn des¬ halb auf ein faires Urteil hoffen lasse.
Bronze vergab B. vorderhand nicht. Das Verhalten der Firma war ihm während der Haft zu undurchsichtig geblieben. Trotzdem hatte er als Zeichen seiner ungebrochenen Loyalität die rote Firmenkrawatte umgebunden; alle sollten sehen, dass er die Firma nach wie vor mit Stolz vertrat. Den Bestechungsvorwurf nahm er vor den Medien hun¬ dertprozentig auf sich. Wie schon unzählige Male gegenüber den ira¬ nischen Militärbehörden schilderte B. erneut in allen Details, wie er einem Iraner für eine Taxifahrt den Gegenwert von zwanzig Franken ausgehändigt habe, einem andern umgerechnet 200 Franken für den Kauf von Medikamenten. Der Vorwurf des Alkoholkonsums beruhe auf einem Missverständnis der Wortbedeutung des englischen «Drink».
Obwohl von der langen Haft gezeichnet, stand B. den Medien Rede und Antwort, solange Fragen gestellt wurden. Die Medienvertreter waren befriedigt, der Fall B. war für sie vorläufig abgeschlossen.
Es folgten zu Hause zwei Tage und Nächte nahezu ohne Schlaf. B. erzählte den Familienangehörigen über seine Erfahrungen während der Haftzeit. Frau und Tochter legten sich zwischendurch für ein paar Stunden aufs Sofa zum Schlafen und berichteten danach ihrerseits über
71
die Spannungen mit der Firma. Sie habe der Firma, speziell dem Kri¬ senstab, bestehend aus Geschäftsführer, Vertriebsdirektor und B.s di¬ rektem Vorgesetzten, lange Zeit vertraut, berichtete Frau B. Misstrau¬ isch sei sie erst geworden, als der Firmenanwalt Anfang September mitten in der Nacht telefoniert und von ihr 50 000 Dollar verlangt habe, ausserdem die Steuerveranlagungen von B. und allen Familienan¬ gehörigen. Dabei habe sich der Anwalt um eine klare Antwort ge¬ drückt, wofür dieses Geld bestimmt war. Sollte die Familie die An¬ waltskosten bezahlen? Oder einen Teil der Kaution stellen? Sie habe am folgenden Tag das EDA in Bern kontaktiert, und auch dort konnte man sich das Ansinnen des Firmenanwalts nicht erklären. Der Beamte riet Frau B., einen eigenen Anwalt zu nehmen.
B. war überzeugt, dass es sich hier um ein Missverständnis zwi¬ schen der Familie und seiner Firma handeln musste. Das sollte beim bevorstehenden Treffen mit den Firmenverantwortlichen geklärt wer¬ den. Der Geschäftsführer hatte nach B.s Ankunft in Kloten gegenüber den Medien kurz auf die stillen Bemühungen der Firma während B.s Haft hingewiesen und jede weitere Auskunft mit dem Hinweis auf die «umfangreiche, komplexe Untersuchung» verweigert. Sobald sich B. erholt habe, würden die Umstände seiner Verhaftung im Iran geklärt.
Schon zwei Tage später traf B. den Geschäftsführer und den Ver¬ triebsdirektor der Firma im Sitzungsraum eines Zürcher Restaurants. B. hatte gute Erinnerungen an diesen Raum, hier war ihm einst das Telegrafistendiplom nach der erfolgreich abgeschlossenen PTT-Lehre ausgehändigt worden. Während er dem Geschäftsführer die Hand gab, sah er den Lehrlingschef wieder vor sich, der ihm vor dreissig Jah¬ ren mit derselben Verbindlichkeit die Hand gedrückt hatte, als habe er vorausgesehen, was auf B. in seinem Berufsleben zukommt. B. hatte damals den Händedruck erwidert wie heute, höflich, aber nicht unter¬ würfig, er hatte die Hand gedrückt wie jene des Verhörers beim Ab¬ schied, nicht zu hart und nicht zu weich, nicht zu kurz und nicht zu lang.
Geschäftsführer und Vertriebsdirektor zeigten sich wenig erfreut, dass B.s Lebenspartnerin zu diesem Gespräch mitgekommen war. Sie baten die Frau, die drei Männer während des Gesprächs allein zu las¬ sen; hier würden Firmenangelegenheiten besprochen, die Aussen- stehende nichts angingen. B. war nicht einverstanden. Seine Lebens¬ partnerin hatte die neuneinhalb Monate gelitten wie niemand sonst, es
72
durfte in dieser Sache ihr gegenüber keine Geheimnisse geben. Aus¬ serdem sei er nicht bereit, nach so langer Einzelhaft alleine irgendwo hinzugehen. Diesem Argument konnten die Firmenverantwortlichen die Berechtigung nicht absprechen und mussten die Anwesenheit von Frau B. akzeptieren, ob sie wollten oder nicht.
«Haben Sie für eine Waffenfabrik in Mexiko gearbeitet?» fragte der Geschäftsführer.
B.s Zuversicht schwand. Die Firma schien Bruchstücke aus den ira¬ nischen Verhören erfahren und neu zusammengesetzt zu haben. Damit würde sich die Verhörsituation hier in Zürich wiederholen. Trotzdem war Geduld angesagt, und B. wiederholte, was er schon dem Verhörer gesagt hatte. Die Firma selber habe ihn, als er in Mexiko war, angewie¬ sen, Informationen über die Fieferungen der Konkurrenz im Iran ein¬ zuholen. Was also sollte diese Frage?
«Nur so», sagte der Geschäftsführer, «das ist schon in Ordnung.»
Danach legte der Vertriebsdirektor B. ein vorgefasstes Schreiben zur Unterschrift vor. B. sollte mit seiner Unterschrift den iranischen Vertei¬ diger bevollmächtigen, alle Dokumente und Informationen zu seinem Fall an die Firma weiterzuleiten. B. zögerte. Was bezweckte die Firma mit dieser Unterschrift? Er hatte im Gefängnis nie daran gezweifelt, dass der iranische Anwalt die Firma stets über alles orientierte, er hatte auch nichts dagegen einzuwenden, dass dies weiterhin so sein sollte - warum dann musste er eine neue Vollmacht unterschreiben? Frau B. schlug zum sichtlichen Unwillen des Geschäftsführers vor, den Text erst dem Anwalt der Familie vorzulegen, soviel Zeit hätte diese Ange¬ legenheit wohl.
Nach dem Mittagessen war die Stimmung zunehmend gereizt. Frau B. hatte den Geschäftsführer auf die verlangten 50000 Dollar ange¬ sprochen und darauf hingewiesen, dass dem EDA nichts von einer ent¬ sprechenden Forderung iranischer Behörden bekannt gewesen sei. Da müsse doch eine Partei nicht mit offenen Karten gespielt haben. Der Geschäftsführer war daraufhin aufgestanden, hatte den Mantel geholt und wollte das Treffen abbrechen. Solche Vorwürfe lasse er sich nicht bieten!
B. eilte ihm nach und konnte ihn erst mit der Zusicherung zur Rück¬ kehr bewegen, dass seine Frau am Nachmittag nicht mehr im Sit¬ zungsraum anwesend sein werde. Danach führten die Männer die Aussprache zu dritt weiter. Frau B. ging nervös auf der Strasse unter
73
dem Fenster des Sitzungszimmers auf und ab. Sie sah ihren Mann mit dem Rücken zum Fenster. Wenn er sich bewegte, war es für sie ein gutes Zeichen - das hiess, dass er redete. Und B. bewegte sich meist, er schien den beiden Firmenvertretern detailliert über seine Erlebnisse während der Haft und der Verhöre zu berichten.
In der folgenden Woche hatte die Firma für B. einen «Willkommens- Apero» im Werk in Steinhausen organisiert. Der zeitliche Rahmen war so exakt fixiert wie einst an den Aperos auf der Luxusjacht des deut¬ schen Kaufmanns, wo B. als Schiffsfunker angestellt war: 17.00-18.30 Uhr. B. wurde vom Firmenchauffeur zu Hause abgeholt und pünktlich zu Aperobeginn nach Steinhausen gefahren. Er war überwältigt von der Sympathie, die ihm die Arbeitskolleginnen und -kollegen im gros¬ sen Saal der Firma entgegenbrachten. Auf unzähligen Karten wurden ihm Anteilnahme während der Haftzeit und Freude über seine Rück¬ kehr versichert.
«Wir aus dem Prüffeld freuen uns auf einen baldigen Treff. Unser Chef wird eine Flasche Wein öffnen», schrieben die Beschäftigten in der Warenendabnahme.
«Ohne Dich war es langweilig», schrieben die von der Telefonzen¬ trale.
«Vive les hommes libres!» schrieb ein Produktebereichsleiter.
«Einladung zum Fitness-Turnen, jeweils Dienstagnachmittag, 17.45 Uhr», teilte die Firmenturngruppe mit.
«Nach Deiner Rückkehr wirst Du auf der Suche nach Deiner alten Identität sein», schrieb der Lehrlingschef, «mein Haus an der Sonne in Spanien steht Dir dazu zur Verfügung.»
In einer kurzen Willkommensrede wies der Geschäftsführer auf die schwere Zeit hin, die B. im Iran durchgemacht habe. Danach trat B. ans Rednerpult. Er war gut gelaunt, humorig wie eh und je, dankte für den wunderschönen Empfang und versicherte, dass er für die Firma Wei¬ terarbeiten werde. Wenn er nicht mehr im Verkauf tätig sein könne, werde er notfalls Lötarbeiten machen. Gelächter und riesiger Applaus begleiteten seine Rede. Kein Zweifel, er war der alte - die lange Einzel¬ haft hatte ihn nicht brechen können!
Danach wurde B. von allen Seiten zugeprostet. Exakt um 18.30 Uhr wies der Geschäftsführer darauf hin, dass aus Respekt vor B.s gerade wieder erlangter Freiheit und den sichtbaren Strapazen während der Haftzeit der Anlass zeitlich begrenzt worden sei. Er überreichte B. ein
74
übriggebliebenes Partybrot, rund einen Meter lang, mit der Aufschrift: «Willkommen, Hans B.!»
B. war über den abrupten Abbruch seiner Willkommensfeier nicht sonderlich begeistert. Er versuchte beim Firmenchauffeur zu sondieren, ob eine spätere Rückfahrt möglich wäre, damit er mit den Kollegen noch irgendwo ein Bier trinken könnte. Der Chauffeur verneinte, er habe klare Instruktion, B. jetzt nach Hause zu fahren. Mit dem langen Partybrot war B. immobil geworden, und es wäre zweifellos ungehörig gewesen, den Chauffeur mit dem Brot allein auf die Rückfahrt zu schicken. B. kapitulierte, nahm beim Abschied von den Kollegen eben¬ falls ein Bedauern über das rasche Ende des Wiedersehens wahr und Hess sich von Geschäftsführer, Vertriebsdirektor und Verkaufschef zum Firmenwagen komplimentieren.
In der folgenden Woche erreichte B. ein Schreiben des Firmenan¬ walts. Der Anwalt wies darin eindringlich' auf die Kosten hin, die der Firma aufgrund von B.s Fall bis anhin entstanden waren. Zur Verteidi¬ gung im Iran habe die Firma bisher Anwaltskosten von 20 000 Dollar auf freiwilliger Basis finanziert, ein Treuhänder in Teheran, der sich um die Modalitäten der Kaution kümmerte, habe 137 Arbeitsstunden ä 200 Dollar verrechnet, und auch er selber könne nicht gänzlich ohne Rech¬ nungsstellung auskommen. Damit sei klar, dass die Firma in der ganzen Sache als Geschädigte zu betrachten sei und ein legitimes In¬ teresse an sämtlichen Informationen habe. B. wurde auf gef ordert, die Ermächtigung des iranischen Verteidigers zur vollumfänglichen Infor¬ mierung der Firma innert fünf Tagen zu unterzeichnen. Ausserdem wurde er verbindlich dazu verpflichtet, keinen Kontakt mit Geschäfts¬ partnern oder Kunden der Firma aufzunehmen. Auch vor weiteren Kontakten zu Mitarbeitern der Firma wurde ihm abgeraten.
B. erschienen diese Ansinnen seltsam. Warum war eine neue Voll¬ macht für den iranischen Verteidiger so dringlich? Dieser hatte ihm telefonisch versichert, dass dazu keine Notwendigkeit bestehe. Selbst¬ verständlich werde er die Firma laufend über Neuigkeiten orientieren. Wollte die Firma B. durch eine neue Mandatserklärung nach der Frei¬ lassung aus dem Gefängnis für die Anwaltskosten persönlich haftbar machen? Und mit den Kollegen aus der Firma keinen Kontakt haben? B. hätte unhöflich sein müssen, hätte telefonische und briefliche Soli¬ daritätsversicherungen nicht mehr beantworten dürfen.
In der letzten Januarwoche ging B. zurück zur Arbeit. Er fühlte sich
75
von den Strapazen der Haft soweit erholt, dass er die Reisekostenab¬ rechnung und den Reisebericht über den Iran- Aufenthalt nicht länger aufschieben wollte. Der Werkschutz begrüsste B. und stellte ihm einen Tagespass aus. Wer B. unterwegs begegnete, zeigte Freude. Ihr Kollege von der Verkaufsfront war zurück an der Arbeit - das konnte nur gut sein für die Auftragslage! Die Nachricht von B.s Rückkehr zur Arbeit verbreitete sich rasch.
B. sass noch keine fünf Minuten an seinem Schreibtisch, als er vom Vorgesetzten aufgefordert wurde, unverzüglich ins Büro des Vertriebs¬ direktors mitzukommen. Auch der Geschäftsführer war anwesend. B. wurden Vorhaltungen gemacht. Man sei in der Firmenleitung schwer enttäuscht über sein Verhalten nach der Rückkehr. Während soeben das EDA für den Einsatz zu B.s Freilassung gedankt habe, habe B. sich noch nicht einmal für die anstandslose Lohnfortzahlung während sei¬ ner Haftzeit bedankt.
«Tut mir leid», sagte B. «ich bedanke mich jetzt.»
B. war über die kleinliche Vorrechnerei der Geldzahlungen durch die Firma während seiner Haftzeit wenig begeistert.
«Vielleicht sagen Sie jetzt auch, wieviel mein Leben der Firma ei¬ gentlich wert war», sagte B. und ging nun erstmals seinerseits in die Offensive, «jene 20 000 Dollar, die der Vertriebsdirektor dem iranischen Verteidiger zur Abgeltung aller Ansprüche angeboten hat? Oder 50 000 Dollar, laut meinem iranischen Verteidiger das erste Gegenangebot der Firma zur Kautionszahlung, das bei den iranischen Behörden so schlecht ankam? Oder 200000 Dollar, wie sie im Wiedererwägungs¬ gesuch des Firmenanwalts gegen die Haftentlassungsverfügung er¬ wähnt werden? Oder 250 000 Dollar, wie sie der iranische Verteidiger am dritten Tag der Verhöre durch den Staatsanwalt offerierte? Oder doch eine halbe Million Dollar, was der iranische Anwalt später als Verhandlungsbasis bezeichnete? Oder durfte es sogar ein bisschen mehr sein?»
Auf die Frage nach dem Marktwert seines Lebens für die Firma er¬ hielt B. keine Antwort. Der einstige Krisenstab seiner Firma schien die Strategie während seiner Haftzeit auch ihm gegenüber nach wie vor als vertraulich anzusehen. Statt dessen wurde ihm erneut der vorge¬ fasste Text zur Bevollmächtigung des iranischen Anwalts zur Informa¬ tion der Firma zum Unterschreiben vorgelegt.
«Ich werde den iranischen Anwalt zur vollständigen Information
76
der Firma ermächtigen», sagte B., «der Brief liegt beim Anwalt meiner Frau bereit.»
«Die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwaltes können Sie sich schenken, das verursacht nur unnötige Kosten», sagte der Geschäfts¬ führer.
B. wollte dies zuerst mit seiner Frau besprechen, schliesslich hatte sie das Mandat während seiner Haft begründet. Er solle sich dies nicht von seiner Frau vorschreiben lassen, wurde ihm daraufhin gesagt. Was ihm eigentlich wichtiger sei - die berufliche Arbeit oder familiäre An¬ gelegenheiten? B. sei mit dieser Frau schliesslich nicht einmal verhei¬ ratet. Ob er ihr verfallen sei?
Verfallen? Hatte die Firma diesen Schluss aus seinen Briefen aus der Haft gezogen? Der Firmenanwalt hatte gleich die ersten Briefe B.s aus dem Gefängnis im Original von der Frau verlangt, um ein graphologi¬ sches Gutachten über B. erstellen zu lassen. B. hatte in den Briefen seine Lebenspartnerin seiner bedingungslosen und ewigen Hingabe versichert: «Ich liebe Dich, Vreni. Für immer. Dein Hans. Dein Schatz.» Hatten sie daraus ein Persönlichkeitsprofil erstellen lassen, das ihm jetzt zum Nachteil werden sollte?
B. solle sich endlich richtig erholen und nicht in den Fall versteifen, sagte der Vertriebsdirektor. Eigene Aktivitäten würden eine rasche Be¬ wältigung des Falles nur gefährden. Auch die Weiterarbeit in der Firma sei im Augenblick gänzlich unnötig, er solle die Reisekostenab¬ rechnung zu Hause machen. Allfällige weitere Korrespondenz mit der Firma sei an seinen direkten Vorgesetzten mit dem Vermerk «persön¬ lich» zu adressieren. Auf die Notwendigkeit eines Reiseberichts über die Zeit im Iran wurde nicht eingetreten.
«Wie stellen Sie sich das zukünftige Arbeitsverhältnis vor?» fragte der Vertriebsdirektor.
«Wie früher», sagte B., «business as usual.»
«Dies wird nicht so einfach sein.»
B. wurde nochmals aufgefordert, niemanden von der Firma zu kon¬ taktieren, weder mit Geschäftspartnern noch mit Kunden zu reden, und auch von einer eigenen Kontaktaufnahme mit dem iranischen Ver¬ teidiger und dem Treuhänder in Teheran wurde dringend abgeraten. Solche Telefonate seien gefährlich, sie könnten abgehört werden. Und jede weitere Öffentlichkeit über seinen Fall sei für die Firma und ihn selber gleichermassen schädlich. Bereits sei ein Auftrag eines ausländi-
77
sehen Kunden zurückgezogen worden. Die Bezahlung der Kaution für B.s provisorische Haftentlassung habe schon fünfzehn Arbeitsplätze in der Firma gekostet, das reiche. B. war bekannt, dass die Firma ange¬ sichts der wirtschaftlich schwierigen Zeit in den vergangenen zwei Jahren rund 100 Arbeitsplätze abgebaut hatte.
«Jetzt fahren Sie mal richtig in den Urlaub!» forderte der Geschäfts¬ führer B. abschliessend auf.
Einen Tag später traf B. in einem Zürcher Hotel einen hohen Diplo¬ maten des Iran. Das Treffen war ausgesprochen freundlich und dauerte fünf Stunden. Es ging dem Diplomaten in erster Linie darum zu er¬ kunden, ob B.s Haft und der Prozess unangenehme Gefühle bei ihm gegen die iranische Justiz hinterlassen hatten. B. verneinte. Der Diplo¬ mat betonte ausserdem, wie gross sein Einsatz zur Erreichung von Be¬ suchsterminen und zur Verbesserung von B.s Haftbedingungen gewe¬ sen sei. Dieser Erfolg hatte offensichtlich viele Väter. Nach der Firma, dem EDA, dem Verteidiger und dem Treuhänder in Teheran, nach zwei zusätzlich eingeschalteten Juristen in Zürich und Stuttgart mit bekannt guten Iran-Kontakten, war die iranische Botschaft in Bern nun schon die siebte Wohltäterin, der B. die Erleichterung der Haftbedingungen nach drei Monaten zu verdanken hatte. Der Diplomat versicherte, er selber habe geholfen, das Treffen zwischen dem Aussenminister des Iran und einem Schweizer Staatssekretär vom vergangenen Sommer in Crans-Montana zu arrangieren und dafür gesorgt, dass B.s Fall dabei zur Sprache kam. Ausserdem lag ihm viel daran, dem Missverständnis entgegenzutreten, B.s Verhaftung habe in irgendeinem Zusammen¬ hang mit der drohenden Auslieferung des iranischen Staatsbürgers Abedin Sarhadi nach Frankreich gestanden.
Das Verhältnis zwischen dem Iran und der Schweiz hatte sich seit dem Spätsommer wieder normalisiert.
78
IX
Winterferien in Graubünden! Schnee, Berge und blauer Himmel - es war das wiedergefundene Glück! Der Geschäftsführer hatte recht ge¬ habt, Erholung brauchte er! Auf der Sonnenterrasse, mit der Würstchen¬ suppe und dem Veltliner, waren die Hafterlebnisse, die Verhörtricks, das Gerangel um Kaution und Anwaltskosten, die Unterstellungen und schwer nachvollziehbaren Anliegen der Firma seit seiner Rück¬ kehr unendlich weit weg. Auch die Tatsache, dass das ursprünglich für Januar in Aussicht gestellte Urteil der iranischen Militärjustiz noch nicht gesprochen war, beunruhigte B. hier oben nicht. Womöglich dauerten die zusätzlichen Abklärungen, die der Richter angeordnet hatte, einfach länger als erwartet.
Vielleicht meinte es die Firma doch gut mit ihm? B. würde auf ei¬ gene Initiativen vorderhand verzichten, wie ihm der Geschäftsführer geraten hatte. Er hatte den Verteidiger in Teheran mit einem eigenen, vom Familienanwalt verfassten Text bevollmächtigt, die Firma weiter¬ hin direkt über sein Verfahren zu orientieren und ihn mit einer Kopie an die Privatadresse auf dem laufenden zu halten. Der Firmenanwalt war mit dieser Textversion zufrieden gewesen, nicht aber die Verant¬ wortlichen der Firma.
Der Firmenanwalt hatte ausserdem darauf bestanden, dass B. schriftlich bestätigte, dass sein Strafprozess in Teheran weder direkt noch indirekt Handlungen betraf, die er auf Veranlassung der Firma getätigt hatte. Das konnte B. beim besten Willen nicht tun. Von allen untersuchten Handlungen hatte einzig der irrtümliche Alkoholkon¬ sum nichts mit der Tätigkeit der Firma im Iran zu tun. Gleichzeitig wurde gegenüber dem Familienanwalt bekräftigt, dass B. der Firma alle Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Strafverfahren schulde. Die Firma müsse sich im Einflussbereich des iranischen Staa¬ tes völlig neu organisieren.
Offensichtlich war die Firma daran, ihre Beziehungen zum Iran zu normalisieren. Diese Normalisierung hatte drei grosse Hindernisse: B.s Fall, damit verbunden die Million Dollar auf einem Konto der irani-
79
sehen Militärjustiz und ein Bankdepot der Firma als Sicherheit für kor¬ rekte Vertragsabwicklungen bei Verkäufen, das der iranische Staat blockiert hatte. Schlüssel zur Normalisierung der Beziehungen war ein mildes Urteil gegen B. Wenn er zu weniger als neun Monaten Gefäng¬ nis verurteilt würde, wäre die Strafe durch die Untersuchungshaft ab¬ gegolten. B. müsste nicht mehr zur Strafverbüssung in den Iran zurückkehren, die geleistete Kaution würde zurückbezahlt. Allen Be¬ teiligten war klar, dass ein solch günstiger Abschluss des Falles seinen Preis hatte und Entschädigungen auf anderen Wegen bedingen würde. B. hatte erfahren, dass in London von der Firma 4 bis 5 Millionen Dollar für ein «mildes Urteil» in seinem Fall verlangt worden waren. Soviel war er seiner Firma nicht wert, aber B. war überzeugt, dass die¬ ser Betrag nach unten verhandelbar war. Solche Verhandlungen waren heikel für die Firma, deshalb hatte sich der Geschäftsführer nicht sel¬ ber an diesen Kontakten beteiligt. Ausserdem stand die Drohung im Raum, dass ein «Unfall» passieren könnte, wenn «etwas in falsche Kanäle komme». Die Schweizer Bundespolizei war über diese Dro¬ hung orientiert worden.
Unfall? B. war zunächst erschrocken, als er von dieser Drohung hörte. Kaum ein Geheimdienst war so gut organisiert wie der irani¬ sche.
B. hatte gelesen, dass der Sohn des Firmengründers, Boris Hagelin junior, 1970 ums Leben gekommen war. Es war vermutet worden, dass sich jemand am 41jährigen Generalagenten der Firma für Nord- und Südamerika gerächt hatte. Seit der Gründung der National Security Agency (NSA) war über Verbindungen dieses geheimsten aller US- Nachrichtendienste mit der Firma gemunkelt worden. Boris Hagelin senior hatte die Chiffriertechnik in den zwanziger Jahren im Auftrag der Nobel-Dynastie in Schweden kommerziell nutzbar gemacht. Er gründete dann eine eigene Firma, die A. B. Cryptoteknik. In den Kriegsjahren fand Hagelin in den USA einen neuen Kunden für seine Chiffriergeräte und brachte es dort angesichts des Nachfragebooms zu Ruhm und Reichtum. In jener Zeit entstand seine Freundschaft mit dem US-Kryptologen William F. Friedman. Nach der Rückkehr Hage- lins nach Schweden scheiterte ein Ausbau der Firma in Schweden daran, dass militärisch nutzbare Erfindungen erst dem Staat angebo- ten werden mussten. Hagelin ging erneut ins Ausland, diesmal in die Schweiz, wo keinerlei staatliche Auflagen bestanden. Die Chiffrier-
80
gerätefirma wurde ab 1952 in Zug neu auf gebaut, 1966 erfolgte der Umzug nach Steinhausen. Der scheinbar ungeklärte Tod seines Sohnes nährte neue Spekulationen über Beziehungen zu den westlichen Nach¬ richtendiensten. Ohne Aussicht auf einen Nachfolger verkaufte Hage¬ lin unmittelbar danach die Firma. An wen? In der Belegschaft wurde gemunkelt, Siemens habe die Aktienmehrheit übernommen. Die Ge¬ schäftsleitung bestätigte nicht und dementierte nicht.
Unfall? Hier oben in der verschneiten Bergwelt kümmerte B. das nicht. Er war froh, wenn er sich beim Skifahren kein Bein brach. Und zwei Tage vor Abschluss der Ferien galt es den Geburtstag seiner Frau zu feiern! B. begab sich in die Hotelhalle, um einen Tisch für ein festli¬ ches Nachtessen zu reservieren. Noch als er an der Reception stand, wurde ihm ein Brief ausgehändigt, der in Steinhausen express und ein¬ geschrieben aufgegeben worden war, auf dem Umschlag das rote Logo seiner Firma mit dem stilisierten «H» für die Gründerfamilie Hagelin. B. raste die Treppe hoch, endlich würde sich seine Geschichte zum Guten wenden! Ihm war dringliche Post nachgesandt worden, das hiess, dass die Firma an seiner Weiterarbeit interessiert war! Ab Mon¬ tag würde er wieder arbeiten! Im Hotelzimmer bat B. seine Frau vor¬ zulesen - diese Mitteilung würde auch für sie ein schönes Geburts¬ tagsgeschenk sein! Frau B. las.
«Herrn B., z. Zt. Posthotel Arosa, Zimmer No. 112.
Sehr geehrter Herr B.
In der Beilage übersenden wir Ihnen Kopie des von unserem Herrn Rechtsanwalt an Ihren Herrn Rechtsanwalt übermittelten Schreibens. Diesem entnehmen Sie, dass wir das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und uns unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Monaten, zum 30. 06. 1993 auflösen.
Wir würden gerne unseren Entscheid bei Gelegenheit mit Ihnen erörtern.»
Im beigelegten Schreiben wies die Firma darauf hin, dass B. auf¬ grund der Bemühungen der Firma «abseits jeglichen iranischen Rechtspflegegebrauchs ab Sommer 1992 auch nach schweizerischen Massstäben ausnehmend gute Haftbedingungen hatte». Die Firma habe sich für B. eingesetzt, obwohl dessen Verhaftung in keinerlei Zu¬ sammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Firma gestanden habe. Seit seiner Rückkehr weigere sich B. nun, seinen iranischen Anwalt zu ermächtigen, über neue Entwicklungen im Verfahren laufend zu orien-
81
tieren. Umgekehrt beharre er auf vollständiger Einsicht in das Firmen¬ dossier zu seinem Fall. Durch dieses Verhalten sei das Vertrauensver¬ hältnis schwer gestört.
Eine Weiterbeschäftigung im Verkauf sei selbstverständlich zum vorneherein nicht möglich, man denke nur an die Publizität des Falles, leider gerade auch mit und nach der Rückkehr B.s in die Schweiz. Für eine interne Weiterbeschäftigung bestehe kein Bedarf, und auch diesbe¬ züglich sei das nötige Vertrauen nicht mehr gegeben. Für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses sei B. freigestellt. Das Schreiben endete mit dem Ausdruck «vorzüglicher kollegialer Hochachtung».
Entgeistert setzte sich B. ans Telefon. Wenn ihn die Firmenverant¬ wortlichen Knall auf Fall entlassen wollten, musste dies der Verwal¬ tungsrat wissen! Vermutlich war die Kündigung sogar ohne Wissen des Verwaltungsrates erfolgt. B. erreichte den Verwaltungsratspräsidenten zu Hause in Walchwil. Er hatte Kenntnis von der Kündigung, äusserte Bedauern, wies aber darauf hin, dass die wiederholte Weigerung, den Anwalt im Iran zur Information der Firma zu ermächtigen, zu keinem anderen Schluss habe führen können.
«Ich habe den Anwalt zur Information der Firma bevollmächtigt», sagte B., «das kann nicht der Kündigungsgrund sein!»
Davon hatte der Verwaltungsratspräsident keine Kenntnis. Er ver¬ sprach, mit dem Geschäftsführer darüber zu reden. B. zitterte am ganzen Leib wie nach der Verhaftung. Wieder ruhiger geworden, tele¬ fonierte er dem Siemens- Vertreter im Aufsichtsrat, wobei er diesmal diplomatisch einleitete.
«Ich möchte Ihnen danken, dass sich auch die Firma Siemens an der Finanzierung meiner Kaution beteiligt hat.»
«Schon recht», sagte der Siemens- Verantwortliche.
«Bei der Gelegenheit möchte ich mich von Ihnen verabschieden, die Firma hat mich entlassen.»
Der Siemens-Mann zeigte sich überrascht, das schien ihm nicht be¬ kannt. Als Aufsichtsrat habe er eben nicht direkt mit der Geschäftstä¬ tigkeit der Firma zu tun. B. orientierte daraufhin auch den langjährigen früheren Direktor der Firma, mit dem er stets ein gutes Verhältnis gehabt hatte. Sie waren auch schon zusammen auf Geschäftsreise gewesen. Dieser Mann musste seine Situation verstehen! Er war vor vier Jahren im «gegenseitigen Einvernehmen» aus der Firma ausgeschieden. Kurz zuvor hatte er in einem Gespräch mit einem Schweizer Wirtschaftsma-
82
gazin die Einschätzung des Journalisten nicht dementiert, dass Siemens bei der Firma das Sagen habe und die Firma faktisch eine geheime Sie¬ mens-Tochter sei. Blauäugig hatte er Siemens gelobt, dass sie der Firma «grosse Freiheit» gewähre. Der frühere Direktor hatte keine Kenntnis von B.s Entlassung, versprach aber, sich über die Kündigungsgründe «in München» umzuhören.
Die Nachricht von B.s Entlassung weckte auch das Interesse der Me¬ dien neu. Warum hatte die Firma ihren erfolgreichen Verkäufer fallen¬ gelassen wie eine heisse Kartoffel? War ihr dieser Mann, der zuvor er¬ mächtigt war, Vertragsverhandlungen und Abschlüsse bis zu zehn Millionen Franken selbständig zu tätigen, die Million Dollar Kaution nicht wert? Was bedeutete der Hinweis auf die selber verursachte Haft? Die Lokalpresse sprach von einem «zweiten Trauma» B.s nach der Gefängniszeit im Iran.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Firma sahen sich danach zu einer Erklärung für die Belegschaft am Anschlagbrett veranlasst. Darin wurde erneut auf den Firmeneinsatz für B. während der irani¬ schen Haftzeit hingewiesen. Das menschliche Schicksal sei stets über geschäftspolitische Interessen gestellt worden. Grund der Kündigung sei indessen B.s mehrfache Weigerung, der Firma umfassenden Ein¬ blick in das hängige Strafverfahren zu ermöglichen, was zu einem Ver¬ trauensbruch geführt habe. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben habe die Geschäftsleitung Herrn B. schriftlich ihre Gesprächsbereit¬ schaft angeboten. Zu ihrem Bedauern habe B. bis anhin keine Zeit für dieses Gespräch gefunden, endete die Erklärung am Anschlagbrett, wiewohl bereits ein Termin für dieses Gespräch in der folgenden Woche vereinbart worden war.
Gleichentags traf B. in einer Wirtsstube in der Region vier Mitglie¬ der der Personalvertretung der Firma. Das Gremium war von der Ge¬ schäftsleitung einst geschaffen worden, um die Interessen der Beschäf¬ tigten wahrzunehmen. Die Personalvertreter waren ungehalten darü¬ ber, dass B.s Lebenspartnerin zu diesem Treffen mitgekommen war. Das sei eine Sache zwischen B. und der Personalvertretung allein. B. liess sich nicht beirren, schilderte seine Entlassung von der Firma in allen Einzelheiten, dokumentierte seine Sicht mit Presseausschnitten und Korrespondenzen. Die vier Personalvertreter schienen beein¬ druckt, B. meinte einen Augenblick gar, sie seien blass geworden, aber das mochte mit der stickigen Luft in der Wirtsstube Zusammenhängen.
83
«Wir können für dich nichts machen, diese Entscheidung ist Sache der Geschäftsleitung», sagte der Obmann der Personalvertretung schliesslich - die eigene Haut war den vieren näher als B.s Kragen. B. hegte keinen Groll gegen seine Kollegen. Sie hatten Familie und woll¬ ten ihren Arbeitsplatz behalten.
In der folgenden Woche fand das Gespräch zwischen B. und den Fir¬ menverantwortlichen statt. B. wurde vom Werkschutz mit einem Be¬ sucherbadge und dem Vermerk «NUR MIT BEGLEITUNG» ins Werk¬ gelände eingelassen. Er wurde vom Verwaltungsratspräsidenten, dem Geschäftsführer und dem Vertriebsdirektor empfangen. Der Verwal¬ tungsratspräsident moderierte und betonte gleich einleitend, wie wichtig es sei, sich auf Zurückhaltung gegenüber den Medien zu eini¬ gen. B. hatte während seiner Tätigkeit für die Firma nur wenige Male Vertreter des Verwaltungsrats zu Gesicht bekommen. Einmal war er an die vierteljährlich stattfindende Verwaltungsratssitzung gerufen wor¬ den, um den Herren nach dem Essen eine kleine Präsentation der neuesten Geräte zu bieten.
B. hatte die ganze Produktepalette der Firma vorgeführt, hatte kurze Exkurse in die Geschichte der Chiffriertechnik eingeflochten, beim «Code Cäsar» angefangen und bei der durch komplizierteste Algorithmen geschützten modernen Digitaltechnik der Verschlüsse¬ lung aufgehört. Prunkstück der Vorführung war ein portables Text- Handchiffriergerät der Firma, das mit grösseren Fernschreibchiffrier¬ geräten kompatibel war.
Mit seiner unverkennbaren humorigen und anschaulichen Art war B. damals gut angekommen. Doch jetzt hatte der Verwaltungsratsprä¬ sident die Stirne in Falten gelegt. Er sei lange in der Politik gewesen, sagte der einstige Zuger Stadtpräsident. Publizität schade in einer sol¬ chen Sache nur, totale Zurückhaltung gegenüber den Medien sei die richtige Strategie!
B. war nicht dieser Meinung. Von sich aus werde er nicht an die Me¬ dien gelangen, sehe aber nicht ein, warum er keine Auskunft geben sollte, wenn Medienvertreter der Sache nachgehen würden. Die Firma selber habe mit ihrem Verhalten das Medieninteresse neu geweckt. Der Hinweis auf die von B. selber verursachte Haft sei bewusste Irre¬ führung. B. legte jetzt jede Zurückhaltung ab. Er hatte sich im Gefäng¬ nis unter der Augenbinde nicht unterkriegen lassen, war vor dem Ver- hörer nicht gekrochen, vor dem Staatsanwalt nicht und vor dem Rich-
84
ter nicht. Nun sollte er sich als freier Mann von diesen drei Firmenver¬ antwortlichen abkanzeln und zum Schweigen verpflichten lassen?
Zunächst übergab er dem Verwaltungsratspräsidenten eine Kopie seiner Bevollmächtigung des iranischen Verteidigers. Der ehemalige Stadtpräsident überflog das Dokument kurz und legte es danach ohne inhaltliche Stellungnahme beiseite. Er könne zuwenig gut Englisch, um zu beurteilen, ob dieser Wortlaut zur vollumfänglichen Ermächti¬ gung des Verteidigers ausreiche.
Danach wandte sich B. an den Vertriebsdirektor. Dieser Mann schien ihm direkt verantwortlich für die Firmenstrategie in seinem Fall.
«Was sollte der Hinweis im Fax vom 27. Dezember an den irani¬ schen Verteidiger, dass die Kaution ausschliesslich aus humanitären Gründen geleistet werde, und die Aufforderung an mich, allen Anwei¬ sungen der Behörden im Iran Folge zu leisten?»
«Wir wollten gegenüber den iranischen Behörden ein kooperatives Zeichen setzen», sagte der Geschäftsführer.
«Und warum hätte ich nach der Freilassung über Istanbul heimrei- sen müssen?»
«Wir hätten Ihnen dort Instruktionen über Ihr Verhalten nach der Rückkehr in die Schweiz gegeben.»
«Was habe ich nach meiner Rückkehr falsch gemacht?»
«Zuviel Publizität», antwortete der Vertriebsdirektor, «es hätte ge¬ reicht zu sagen: Ich bin glücklich, wieder zu Hause zu sein. Jetzt muss ich mich erst ein paar Tage erholen.»
Bis anhin war B. ruhig geblieben, doch jetzt platzte ihm der Kragen. Die Firmenverantwortlichen drückten sich um eine klare Stellung¬ nahme! Der eine wollte kein Englisch verstehen, der andere hatte ein Zeichen gegenüber der iranischen Justiz setzen wollen, und der dritte hatte die Medienvertreter in Kloten mit zwei Sätzen heimschicken wol¬ len! Eine Frechheit war das von allen dreien, eine Gemeinheit sonder¬ gleichen!
B. schritt vor dem Konferenztisch auf und ab, dann fixierte er den Geschäftsführer als eigentlichen Verantwortlichen.
«Waren Sie Soldat?»
«Nein», sagte der Geschäftsführer.
«Also», sagte B. wieder gefasst und begann einen eindringlichen Monolog, «dann muss ich etwas weiter ausholen. Sie werden nicht
85
wissen, was es heisst, wochenlang auf einem Steinboden zu liegen. Die Knochen bohren sich in deinen Körper, du beginnst die Stunden zu zählen, dann die Minuten, schliesslich die Sekunden, erst nachts, dann auch tagsüber. Dein Magen ist zugeschnürt durch die Angst und Un¬ gewissheit. Du hast schliesslich einen solchen Hunger, dass du eine Ka- kerlake fressen würdest, aber sie kann sich in ein Loch retten. Es geht ihr besser als dir, du hast kein solches Loch! Tag und Nacht wirst du durch das Judasloch in der Zelle beobachtet! Sogar beim Scheissen wirst du beobachtet, und du hast kein Papier, du musst dir die Scheisse mit dem Finger vom Arsch wegputzen, dann die Finger waschen mit dem einzigen Trinkwasser, das du hast. Du hast danach kein Trink¬ wasser mehr den ganzen Tag, verstehen Sie, auch wenn es draussen schwül ist und dir die Zunge am Gaumen klebt, keinen Schluck Was¬ ser!»
«Genug», unterbrach der Verwaltungsratspräsident, «so kommen wir nicht weiter.»
«Zum Heulen kannst du dich nur unter die Wolldecke verkriechen, aber auch dort können sie dich jederzeit hervorzerren und dann: Birun! - sie holen dich hinaus zu den Verhören! Du weisst nicht, welch neuen Trick sie jetzt gegen dich versuchen. Du bist geschwächt, hast nichts Krummes gemacht, dich für deine Firma stets hundertprozentig einge¬ setzt, hundertfünzig Prozent sogar, und dafür lässt du dich auch auf eine Bettstatt schnallen, hörst den Luftzug der Geissei, und nur durch Zufall landet sie nicht auf deinem entblössten Rücken. Das hilft dir wenig, die Todesangst hast du gehabt. Und dann weisst du, dass du herauskommen könntest, es braucht dazu eine Million Dollar. Was ist Geld im Vergleich zu dieser Situation? Nichts, Papier! Du bietest eige¬ nes Geld an, hast eine Reiseversicherung, welche dir der frühere Finanz¬ direktor der Firma speziell für den Iran zum Abschluss empfohlen hat. Eine Zeitung will zu einer Spendenkampagne aufrufen, es wird abge¬ blockt, obwohl es die Firma keinen Rappen kosten würde! Und was passiert statt dessen? Nichts, kein Zeichen, kein Brief, sie lassen dich noch einmal vier Monate schmoren, du musst deinen Überlebens¬ kampf alleine weiterführen. Tag für Tag, Stunde für Stunde, könntest verrecken in diesem Knast oder verrückt werden, wenn du nicht schon verrückt geworden bist!»
«Hören Sie auf!» schrie der Direktor.
«Es geht um Leben und Tod, das werden Sie verstehen, auch wenn
86
Sie nie Soldat waren! Du weisst nicht, ob du diesen Tag noch schaffst, vielleicht noch einen, aber den nächsten nicht mehr, dann ist fertig - es ist der höchste Einsatz, den irgendwer von dir verlangen kann. Und dann hörst du von der Firma, du seiest undankbar gewesen, dir sei schliesslich in dieser Zeit der Lohn ausbezahlt worden. Ja, ich danke jetzt! Und nach diesen Erfahrungen hättest du bloss zwei Sätze sagen sollen. Ich bin glücklich, wieder hier zu sein. Ich will mich erst ein paar Tage erholen. Ja, weiss Gott, aber nicht so!»
«Eiören Sie auf, ich will das nicht mehr hören!» sagte der Direktor.
87
X
Warum war ihm gekündigt worden? Das Begründungsgespräch bei der Firma hatte keine Klarheit gebracht. Inzwischen war B. ein Bespre¬ chungsprotokoll dieser Sitzung zugestellt worden. Es brachte die Hal- tung der Firma in dieser Frage auf einen einfachen Nenner: Es bestehe keine Notwendigkeit zu Begründungen, stand hier deutlich abgesetzt.
B. begann in der Folge, in den Presseverlautbarungen der Firmen¬ verantwortlichen nach Hinweisen auf Kündigungsgründe zu suchen. Die Gründe für die Kündigung seien dermassen triftig, dass eine an¬ dere Verhaltensweise für die Firma unmöglich wurde, sagte der Ver¬ triebsdirektor gegenüber dem Reporter einer Sonntagszeitung. Man wolle aber diese Gründe nicht in den Medien ausbreiten. Es bestehe kein Interesse, B. zu schaden.
Dermassen triftig! Ausbreiten! Ihm schaden!
«Was?» notierte B. am Rand dieser Zeitung.
Dann begann der Vertriebsdirektor die Gründe in den Medien doch auszubreiten. B. habe im Iran klaren Weisungen der Firma zuwiderge¬ handelt. B. sei lange genug im Iran gewesen, um zu wissen, dass Alko¬ holgenuss gegen die Landesvorschriften verstosse. B. erstaunte dieser Vorwurf. Als er 1983 mit dem Vertriebsdirektor im Iran war, hatte die¬ ser Mann selber in einem Restaurant die Frage, ob er einen Schuss Whisky ins Cola wolle, bejaht. Und jetzt wurde B. allen Ernstes vorge¬ worfen, dass er ungefragt in privaten Räumen Alkohol getrunken hatte?
B. hätte sich ausserdem nicht in Privatwohnungen mit Militärs tref¬ fen dürfen. Wiederum war B. erstaunt. Es war weltweit Usanz, dass sich Verkäufer mit Kunden auch ausserhalb der Bürozeit trafen, sei es zu einem Essen oder zu Besprechungen. Der Vertriebsdirektor selber war während seines Iran- Aufenthalts mit dem gleichen Kunden in der¬ selben Wohnung eingeladen gewesen, in der B. verhaftet wurde. Dar¬ aus wollten sie ihm mit gutem Gewissen einen Strick drehen?
Und B. hätte nicht soviel Bargeld in den Iran mitnehmen sollen! Es sei klar, dass im Iran Provisionen für Verkaufsabschlüsse zu bezahlen
88
seien, aber B. habe einfach überrissen, kein Mass gehabt, wurde einem Medienvertreter «off the record» zugesteckt. Der Verwaltungsratsprä¬ sident behauptete gar, B. habe versucht, Geld aus der Firma herauszu¬ tricksen.
B. hatte 3500 Franken Bargeld zur Begleichung der Flotelrechnung in den Iran mitgenommen. Internationale Kreditkarten wurden nicht akzeptiert, auch dies wusste der Vertriebsdirektor von seiner letzten Reise mit B. Ausserdem brachte B. mit Kenntnis von seinem direkten Vorgesetzten Bargeld für die iranische Vertretung der Firma in den Iran - ein Teil des Guthabens aus dem Provisionskonto. Einen grösseren Betrag hatte man B. in Form eines Checks zwei Stunden vor der Ab¬ reise auf den Flughafen Kloten gebracht - die Checkbestellung bei der Bank war vom Vertriebsdirektor selber unterzeichnet worden!
Der Vertriebsdirektor ging in seinen Belastungen noch einen Schritt weiter. B. habe im Grunde gar keinen konkreten Auftrag für ein Ge¬ schäft der Firma im Iran gehabt, sagte er gegenüber derselben Zeitung. Keinen konkreten Auftrag? Dann war er privat dort gewesen, eigenen Geschäften nachgegangen? Oder war gar in den Ferien gewesen? Das passte schlecht zu B.s Erinnerungen, wonach der zweiwöchige Iran- Aufenthalt vollgepackt war mit technischen Erklärungen und Ver¬ kaufsverhandlungen. Er war verschiedentlich erst gegen Mitternacht ins Flotel zurückgekommen und hatte danach noch bis tief in die Nacht gearbeitet. Sein Firmenkollege, dessen Hotelzimmer unmittelbar angrenzte, konnte das bezeugen. Er war für spezifische technische Erklärungen die ganze erste Woche mit B. zusammen gewesen und danach in die Schweiz zurückgekehrt. Das alles hatte sich nicht auf spontane Initiative hin ergeben, sondern war in der Reiseplanung vor dem Abflug mit den Vorgesetzten exakt festgelegt worden. Die Reise¬ planung war vom Vertriebsdirektor per Visum genehmigt worden - jeder einzelne in Frage stehende Auftrag im Iran musste diesem Mann folglich bekannt sein!
Der Vertriebsdirektor hatte offenbar die Rolle des Scharfrichters für die Firma übernommen. Es war ein harter, karrierebewusster Elektro¬ ingenieur, ein «Chrampfer», der auch am Wochenende oft Arbeit mit nach Hause nahm. In den zwanzig Jahren seit seinem Eintritt in die Firma hatte er viele Verdienste erworben. Doch der Mann war auch dafür bekannt, dass er auf Empfindsamkeiten von Mitarbeitern keiner¬ lei Rücksichten nahm. Bestandene Verkäufer hatten sein Büro schon
89
wie geschlagene Hunde verlassen, nachdem er sie zusammenge¬ staucht hatte. Einzelne Mitarbeiter hatten dieses Klima nicht mehr aus¬ gehalten und gekündigt. Auch B. war vom Vertriebsdirektor schon zur Rede gestellt worden, zum Beispiel, als er nach einem Abend mit Kun¬ den in Zürich eine Spesenrechnung geltend machte. Er führte auslän¬ dische Kunden meist ins ehemalige Folklorerestaurant «Kindli», liess dabei auch Champagner auffahren - was waren diese Spesen im Ver¬ gleich zu den möglichen Verkaufsabschlüssen, wenn diese Kunden in Zürich einen unvergesslichen Abend verbracht hatten? B. hatte ge¬ zeigt, dass er hinter der Tradition seines Landes stand, man hatte sich besser kennengelernt und Vertrauen geschaffen.
«Ich verbiete Ihnen, inskünftig mit Kunden ins 'Kindli' zu gehen!» hatte der Vertriebsdirektor angeordnet.
Als Beweis für B.s Masslosigkeit behauptete der Geschäftsführer nach der Kündigung, B. habe italienischen Kunden kurz vor der Iran- Reise ein Nachtessen für 8 000 Franken spendiert! Tatsache war, dass er für eine Präsentation verschiedener Chiffriergeräte vor hochrangigen Kunden verschiedener Regierungsstellen die Villa Valadier oberhalb der Spanischen Treppe gemietet hatte und dass sich die Gesamtkosten dafür auf 7188 Franken beliefen. Der italienische Vertreter der Firma hatte die nötigen Vorbereitungen getroffen, als B. mit zwei Ingenieuren der Firma und 400 Kilogramm Präsentationsmaterial in Rom eintraf.
Der Vertriebsdirektor hatte zwar einen Weiterbildungskurs für Führungskräfte besucht, aber jetzt war er offenbar wieder als Mann fürs Grobe auserkoren. Ähnlich wie der iranische Chefverhörer und sein Assistent schienen sich Vertriebsdirektor und Geschäftsführer nach der Kündigung gegenüber B. auf eine Art Arbeitsteilung geeinigt zu haben. Wenn der Vertriebsdirektor hart ausgeteilt hatte und B. ob der unberechtigten Vorwürfe empört war, im Wasser bubbeite und kaum mehr Luft bekam, dann war der Geschäftsführer rettender Anker. Und wenn B. erzürnt anrief, um sich zu beschweren, wie die Firma darauf komme zu behaupten, er habe keinen konkreten Auftrag im Iran gehabt, dann beschwichtigte der Geschäftsführer B. umge¬ hend.
«Natürlich haben Sie einen konkreten Auftrag im Iran gehabt, das steht ausser Frage!»
Der Geschäftsführer gab sich zunehmend besorgt um B.s Gesund¬ heitszustand. Schon bei der Rückkehr in die Schweiz hatte der Verwal-
90
tungsratspräsident nicht verstanden, dass sich B. nach den traumati¬ schen Erlebnissen im iranischen Gefängnis nicht hatte krank schreiben lassen. B. hatte sich unverzüglich zu einer Konsultation bei seinem Hausarzt begeben. Ein allgemeiner Check-up hatte jedoch keinerlei beunruhigende Ergebnisse zutage gebracht.
«75 kg schwerer, 190 cm grosser Patient in gutem Allgemeinzu¬ stand. Objektiv durch die Haft gezeichnet, schilderte der Patient die Ereignisse in beeindruckender Weise, war in den Gedankengängen ge¬ ordnet, sehr differenziert und wirkte nie depressiv. Blutdruck 110/80, Puls 69, auskultatorisch normale Herztöne, keine Geräusche. Norma¬ les Vesiculäratmen über beiden Lungenfeldern. Abdomen weich. Leber 2 QF unter dem Rippenbogen, indolent, Nierenlogen frei, übri¬ ger Allgemeinstatus bis auf leicht abgeschwächte A. dorsalis pedis re unauffällig.»
Das Ergebnis eines HIV-Tests, der aufgrund der verschiedenen In¬ jektionen während der Haftzeit vorgenommen wurde, war negativ. Nachhaltige Wirkungen allfälliger während der Haft verabreichter Drogen konnten nicht festgestellt werden.
Nach der Kündigung wandte sich der Geschäftsführer wegen B.s Gesundheit eindringlich an die Schwester in Basel. Er dankte ihr für die kritische, aber auch von Vertrauen getragene Haltung gegenüber der Firma während B.s Haftzeit. Nun habe er den Eindruck, dass B. dringend fachmännische Hilfe benötige, um die während der langen Haftzeit entstandenen Störungen aufzuarbeiten. Die Firma sei gerne bereit, hierzu Hilfestellung zu leisten und auch die Kosten zu über¬ nehmen.
«Vielleicht gelingt es Ihnen, eine solche Botschaft erfolgreich an Ihren Bruder weiterzuleiten.»
Nachdem B. diese Botschaft erhalten hatte, begab er sich erneut zu seinem Hausarzt und wurde zur Begutachtung einem Professor der psychiatrischen Universitätsklinik überwiesen. Während zweier Besu¬ che in der Sprechstunde des Professors schilderte B. seinen Fall und händigte dem Professor eine umfangreiche Dokumentation aus. Der Professor erstellte danach ein Gutachten. B. habe ihm seine Lebens¬ situation in eindrücklicher und gedanklich geordneter Weise geschil¬ dert. Er suche die durchgemachte Haft und die Entlassung aus seiner Firma mit erstaunlicher Kraft zu verarbeiten.
«Angesichts seiner aktuellen Anamnese ist es nicht verwunderlich.
91
dass Herr B. die Zeichen einer posttraumatischen Belastungsreaktion zeigt, inbesondere
- die sich aufdrängenden Erinnerungen an die Haft und die Entlas¬ sung aus dem Geschäft,
- damit zusammenhängende sich wiederholende Träume,
- das Gefühl, das traumatische Ereignis der Verhaftung könne sich wiederholen,
- Durchschlafstörungen,
- eine stark gesteigerte Anspannung im Sinne der Hypervigilanz und
- physiologische Reaktionen bei Konfrontationen mit Ereignissen, die ihn an das traumatische Ereignis erinnern.»
Aufgrund der Tatsache, dass B. das Erlebte selbständig und aus eige¬ ner Kraft verarbeite, sah der Professor keine Notwendigkeit einer The¬ rapie. Er schlug einzig vor, mit medikamentöser Hilfe den Schlaf zu verlängern.
Angesichts der andauernden Verunglimpfungen durch die Firma setzte B. in der Folge alles daran, wenigstens den Verwaltungsrat und seine ehemaligen Kollegen von seiner Unschuld zu überzeugen. Er versandte eine Dokumentation, bestehend aus Presseausschnitten und detaillierten eigenen Stellungnahmen zu jeder Anschuldigung, an ver¬ schiedene Mitarbeiter, die sein Fall interessieren würde. Besonders die Verkäufer mussten wissen, dass sie jederzeit in eine ähnliche Situation kommen konnten. B. versuchte ausserdem, einzelne Mitarbeiter telefo¬ nisch zu kontaktieren. Die Telefonistinnen in der Firma erhielten dar¬ aufhin Anweisungen, B. nicht mehr weiterzuverbinden. Solche Telefo¬ nate brachten bloss Unruhe in die Firma.
Danach wurde auch B.s Reisekostenabrechnung von der Firma zurückgewiesen. B. solle die Ausgabenbelege als Originale und nicht als Fotokopien beilegen. Ausserdem hatte er sich bei einer Kursum¬ rechnung um rund zwanzig Franken getäuscht. Nicht einsichtig sei auch, warum B.s Reisekostenabrechnung mit «vorläufig» überschrie¬ ben sei. Die Auslagen während der Iran-Reise könnten erst zurücker¬ stattet werden, wenn die Abrechnung in allen Punkten den internen Weisungen entspräche.
Mitte Mai erhielt B. morgens um 7 Uhr einen Telefonanruf seines iranischen Verteidigers. Eben habe er aus der Presse erfahren, dass B. vom Teheraner Militärgericht zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden sei. Er werde das Urteil samt Begründung noch gleichentags bei der
92
Militärjustiz abholen. Für die Einreichung eines Rekurses bestände eine Frist von zehn Tagen. Nach Ablauf dieser Frist werde das Urteil rechtskräftig. B. bat den Verteidiger, vorsorglich einen Rekurs zu de¬ ponieren.
Einige Stunden später hatte der Verteidiger die Details von B.s Ver¬ urteilung in Erfahrung gebracht. B. wurden illegale Kontakte zu Militär¬ personen sowie die Beschaffung und Weitergabe geheimer Informa¬ tionen mit vollem Vorsatz angelastet. Wegen Alkoholkonsums wurde er nicht verurteilt, da er Christ war. Die beiden beteiligten Offiziere der Armee und der lokale Vertreter waren ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Geld, das vom Gericht als Bestechungszahlung ge¬ wertet wurde, wurde konfisziert.
Die Firma zeigte sich befremdet, dass B. Rekurs eingereicht hatte. Der Geschäftsführer meinte, er hätte auf dieses Rechtsmittel verzichtet, es werde ohnehin nichts herauskommen. Die Firmenverantwortlichen pochten ausserdem darauf, dass es B. endlich unterliess, laufend die Medien über die Entwicklung in seinem Fall in Kenntnis zu setzen. Ein neu eingeschaltetes Anwaltsbüro in Zug drohte Anfang Juni gar mit zivil- und strafrechtlichen Folgen, falls B. weiterfahre, «wahllos» Do¬ kumentationen über seinen Fall zu versenden. Mitarbeiter baten ihn brieflich, seine Auseinandersetzung nicht mehr in der Öffentlichkeit fortzuführen. Die Firma bestehe nicht bloss aus Vertriebsdirektor und Geschäftsführer, dahinter stünden 270 Mitarbeiter mit Familien, wel¬ che B. in Schwierigkeiten bringen könne.
Auch der Personalleiter, oberster Verantwortlicher für das Wohlbe¬ finden der 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wandte sich brieflich an B. und sandte die Dokumentation zu seiner Entlastung zurück. Als Personalvertreter könne er nicht sachlich-rechtlich Stellung nehmen, wohl aber menschlich: Wenn B. die Mitarbeiter der Firma nicht gleich¬ gültig seien, solle er fortan auf firmenschädigende Veröffentlichungen verzichten. Dies werde auch einer möglichen positiven Lösung förder¬ lich sein.
«Im übrigen bin ich nach wie vor gerne bereit, im persönlichen Bereich mit der Förderung positiver Denkart und Kräfte-Entwicklung behilflich zu sein», endete das Schreiben des Personalleiters.
B. solle unter die ganze Geschichte endlich einen dicken Strich zie¬ hen, empfahl auch jener Jurist, der von der Firma aufgrund seiner vor¬ züglichen Beziehungen zum Iran eingeschaltet worden war. Der Mann
93
schien im ständigen Kontakt mit iranischen Vertrauensleuten zu ste¬ hen und berichtete, dass B.s Äusserungen nach der Rückkehr in die Schweiz ganz schlecht im Iran angekommen seien. Einzelne Aussagen gegenüber dem Schweizer Fernsehen hätten geradezu an Gottesläste¬ rung gegrenzt! Der Jurist hatte schon früher behauptet, B. habe seiner Firma nicht immer redlich rapportiert. Damit habe B. seine missliche Lage hundertprozentig selbst verschuldet. Er habe schon einen Rie¬ senfehler gemacht, dass er während seiner iranischen Haft eine Presse¬ kampagne forciert habe.
Jetzt war B. endgültig perplex. Er, der bei Verkaufsabschlüssen stets jedes Detail zuhanden seiner Vorgesetzten rapportierte, sollte seine Firma nicht redlich informiert haben? Umgekehrt sollte er für Presse¬ berichte während seiner Haft verantwortlich gemacht werden, wo er vollständig von Aussenkontakten abgeschirmt war? Er hatte damals einzig Kontakte mit der Schweizer Botschaft. Wohl hatte er einzelne Briefe an seine Angehörigen schreiben dürfen, aber stets hatte er dar¬ auf hingewiesen, dass es ihm den Umständen entsprechend «gut» gehe. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz hatte er es bewusst ver¬ mieden, dem iranischen Staat an den Karren zu fahren. Im Gegenteil, er hatte zur Verwunderung der Schweizer Medien sogar auf die Kor¬ rektheit der iranischen Militärjustiz hingewiesen und den Untersu¬ chungsbehörden die «Silbermedaille» verliehen.
Je mehr sich die Vorwürfe seitens der Firma häuften, je weniger war B. gewillt, einen dicken Strich unter die Sache zu ziehen. Schliesslich schuldete er der Firma formell auch noch die Million Dollar, die sie «aus humanitären Gründen» für seine Haftentlassung vorgeschossen hatte. Die Firma hatte sich abgesichert, indem sie dem Anwalt der Fa¬ milie vor der Zahlung mitgeteilt hatte, dass B. den Kautionsbetrag der Firma einredelos schulde. Auf diese offene Forderung der Firma war anlässlich der Kündigung erneut ausdrücklich hingewiesen worden. Um nicht als Unmensch dazustehen, hatte der Vertriebsdirektor diese Härte gegenüber der Lokalpresse gemildert. B.s Schuld sei als Hypo¬ thek anzusehen.
«Wer ein Haus kauft und von der Bank eine Hypothek erhält, muss dafür einen Schuldbrief unterzeichnen. In diesem Brief steht, dass je¬ mand der Bank zum Beispiel 500 000 Franken schuldet. Genauso schul¬ det B. der Firma die Gelder für die Kaution und für andere Kosten. Das heisst aber noch nicht, dass er die Schuld zurückbezahlen muss.»
94
Auch ein ehemaliger hoher Schweizer Diplomat im Iran, der inzwi¬ schen in die Schweiz zurückgekehrt war, griff zu einem Vergleich aus dem Wirtschaftsleben: B. solle diese ganze Geschichte wie einen Kon¬ kurs ansehen, wie einen Einschnitt im Berufsleben, danach sei pro¬ blemlos ein Neubeginn möglich.
Dicker Strich? Hypothek? Konkurs? Verstand denn keiner B.s Er¬ schütterung? Das EDA wollte die Akte B. schliessen, die Firmenver¬ antwortlichen diffamierten ihn, die Kollegen mit Familie zitterten um ihre eigene Haut. Der Verkaufskollege, der mit ihm im Iran gewesen war und der jetzt ebensogut wie B. eine «Hypothek» hätte haben kön¬ nen oder gar «Konkurs» gemacht haben könnte, wollte entgegen den Firmengepflogenheiten über die Iran-Reise keinen Reisebericht ge¬ schrieben haben.
«Für einen Aussenstehenden wie mich ist das ein grosser Dschun¬ gel, und man kommt sich vor wie ein Kind, das die Hausaufgaben nicht mehr versteht», hatte er B. während einer Verkaufsreise aus Südamerika geschrieben.
Ende Juni fand die jährliche Vertriebstagung statt. Geschäftsleiter und Vertriebsdirektor nahmen die Gelegenheit wahr, in der ersten hal¬ ben Stunde die aus aller Welt angereisten und aufgrund der Pressebe¬ richte beunruhigten Verkaufsingenieure über B.s Fall zu orientieren. Um die Kündigung ins richtige Licht zu rücken, wurde zunächst das Dankesschreiben des Schweizer Aussendepartements an die Firma zi¬ tiert. Der unterzeichnende Diplomat anerkannte darin ausdrücklich, dass in erster Linie der Firma das Verdienst für B.s Freilassung zu¬ komme.
Leider habe B. selber wenig Dankbarkeit erkennen lassen, betonte der Vertriebsdirektor danach. B. habe jegliche Bemühungen der Firma, den Fall gütlich beizulegen, hintertrieben. Nicht einmal die Bevoll¬ mächtigung des Verteidigers in Teheran zur vollumfänglichen Infor¬ mierung der Firma habe er unterschreiben wollen. Und warum hatte B. seinen Verkaufskollegen auf der Iran-Reise nach einer Woche heimge¬ schickt? Warum hatte der erfahrene Verkäufer klaren Weisungen der Firma zuwidergehandelt? Was machte er überhaupt im Iran, wenn er keinen konkreten Auftrag der Firma hatte? Waren dies etwa nicht genügend Indizien, dass B. seine Haft vollumfänglich selber verschul¬ det hatte? Deshalb wollte er nicht, dass die Firma vollständig über die Hintergründe orientiert wurde!
95
B. war empört, als ihm diese Darstellung der Firmenverantwortli¬ chen zu Ohren kam. Eine Gemeinheit sondergleichen war das! Ruf¬ mord! Er hatte Beweise, dass diese Darstellung nicht richtig war! B. telefonierte allen ihm bekannten Verkaufsingenieuren und lud für eine Klarstellung zu einer Grillparty bei sich zu Flause ein.
Bis auf zwei kamen alle. B. rechtfertigte sich. Es habe eine detail¬ lierte Planung der Iran-Reise gegeben, die vom Vertriebsdirektor selber visiert worden sei. Dort sei auch nachzulesen, dass die vorzeitige Ab¬ reise seines Kollegen absolut planmässig erfolgt sei, weil sich dieser Mann nur mit einem einzelnen möglichen Verkaufsabschluss befasst habe. B. habe sich danach mit hundertfünfzigprozentigem Einsatz für das Zustandekommen der übrigen pendenten Geschäfte eingesetzt, so wie sie ihn wohl noch in Erinnerung hätten und wie er auch an frühe¬ ren Vertriebstagungen gelobt worden war! Ob sie sich nicht erinnerten, wie der Vertriebsdirektor vor Jahren schon eine Folie gezeigt habe, wo nachzulesen war, dass B. auch schwierige Geschäfte in Nato-Ländern, die stets Nato-Technologie gekauft hatten, zu einem erfolgreichen Ab¬ schluss für die Firma gebracht hatte? Wie es ihm stets gelungen war, den Kunden das hohe Preisniveau, das die Firma für ihre Qualitätspro¬ duktion braucht, verständlich zu machen? Sicherheit habe nie einen zu hohen Preis! Ob sie sich erinnerten, wie er Polizeistellen seinerzeit neue Faxgeräte mit integriertem Chiffriermodul habe verkaufen kön¬ nen, mehrfach teurer, als wenn man von der Konkurrenz Black-Boxes zu den bestehenden Faxgeräten dazugekauft hätte? Seine Argumente hätten diesem Kunden eingeleuchtet! Er hätte auch die iranischen Kunden von der Vorteilhaftigkeit der offen gebliebenen Vertragsab¬ schlüsse überzeugt, wenn man ihn aus der Haft herausgeholt hätte, aber die Firma habe ihn schmoren lassen!
Die angereisten Kollegen schienen B. zu glauben, und doch wollten sie sich seine Geschichte nicht zu nahe kommen lassen. Es war klar, dass der Geschäftsführer und der Vertriebsdirektor nun darauf aus waren. Getreue um sich zu scharen, und keine abweichende Meinung duldeten. Ein Mitarbeiter wurde gewarnt, dass sich die Beziehung zu ihm trüben könnte, wenn er nicht mehr Solidarität gegenüber der Firma zeige. Ob den Mitarbeitern nicht aufgefallen sei, dass sich Frau B. stets in die Unterhaltung einmische und zu belegen versuche, dass die Firma einen undurchsichtigen Zickzackkurs gefahren und B.s Frei¬ lassung laufend verzögert habe? Sie sei eben eine Aussenstehende,
96
habe gegen die Firma Ressentiments und würde im Hintergrund die Fäden ziehen. Sie habe es letztlich verunmöglicht, mit B. zu einer güt¬ lichen Einigung zu kommen.
B. war enttäuscht, dass er die Kollegen nicht nachhaltiger überzeu¬ gen konnte. Er musste Beweise beibringen! In seinem Arbeitstisch in der Firma lagen Dokumente, die die Kollegen überzeugen würden! B. wandte sich an die Firma, um jene Unterlagen aus seinem Arbeitstisch herauszubekommen, die ihn persönlich betrafen. Bei seinem Besuch in der Firma hatte er zusammen mit seinem Vorgesetzten festgestellt, dass sein Pult mehr oder weniger unberührt geliehen war. Wohl waren inzwischen fünf Monate vergangen, aber die Firma hätte ihn zweifel¬ los kontaktiert, wenn private Unterlagen ausgeschieden worden wä¬ ren.
Nach einigen Tagen erhielt B. Bescheid, dass er seine persönlichen Unterlagen in der Firma abholen könne. Er bekam Bücher, Prospekte und Korrespondenz. Alle Schreiben, in denen der Vertriebsdirektor ihn nach langwierigen und anspruchsvollen Verkäufen beglückwünscht hatte, fehlten.
97
XI
B. stand um fünf Uhr früh auf. Er hatte nur vier Stunden geschlafen, aber das reichte. Zu mehr Schlaf hatte er gar keine Zeit. Er musste jetzt mit aller Kraft dieser Sache nachgehen. Warum hatte ihn die Firma fal¬ lengelassen? Warum diffamierte sie ihn dermassen? Er fühlte sich elend, geschunden wie während der Haftzeit im Iran. Aber damals waren ihm die Hände gebunden gewesen, damals hatte er nichts un¬ ternehmen können. Zwar hatte er sich schon im Gefängnis gefragt, warum die Firma mit der Kautionszahlung so lange gezögert hatte und weshalb ihm schliesslich 200000 Dollar angeboten worden waren, wenn er auf die Kautionszahlung verzichtet hätte. Doch er hatte der Sache nicht nachgehen können.
Jetzt konnte er. Ab fünf Uhr morgens sass er am Schreibtisch in sei¬ nem Funkzimmer im Oerlikoner Haus. Draussen in den Gärten began¬ nen sich die ersten Vögel zu regen wie damals vor dem Militärgefäng¬ nis in Teheran. Und B. schrieb erneut alle Details seiner Geschichte auf, Seite um Seite, rechtfertigte sich für jede Zahlung, die er getätigt hatte, und führte nochmals alle seine Kontakte auf, die er im Zusammenhang mit den Iran-Geschäften hatte. Erinnerungen erhielten plötzlich neue Bedeutung, wurden überdacht, tausendmal hin- und hergewendet. Wie er in Funkzentralen geführt und darauf hingewiesen wurde, dass die iranischen Behörden den französischen Chiffriergeräten nicht trau¬ ten und sie durch Geräte seiner Firma ersetzen wollten. War den fran¬ zösischen Chiffriergeräten tatsächlich nicht zu trauen? War dieses Misstrauen des Iran gegenüber Frankreich allenfalls ein Hinweis auf einen Zusammenhang seines Falles mit der Auslieferung Sarhadis? B. verwarf diesen Gedanken, nahm ihn wieder auf, verwarf ihn von neuem.
B. las seine Dossiers immer wieder, schrieb Seite um Seite dazu wie während der Verhöre. Die Dossiers wurden immer umfangreicher. Um halb sieben Uhr machte er eine Pause, duschte, bevor seine Frau und seine Tochter aufstanden. Nach dem gemeinsamen Frühstück kam die Post. B. hatte Bücher in der Militärbibliothek in Bern bestellt. Er wollte
98
alles lesen, was unter den Stichworten Spionage und Geiseln erhältlich war.
Spionage! Bis anhin kannte er nur die Fiktion, Sean Connery und James Bond, nicht aber die Wirklichkeit. Er musste sich in diese Welt, in der er angeklagt war, einfühlen können, nur so würde er eine Chance haben, seinen Fall zu verstehen. Die iranische Justiz und seine Firma hatten ihn konsequent so behandelt, wie Spione behandelt werden. Die Untersuchungsbehörden hatten ihn auszuquetschen und umzudrehen versucht. Die Firma hatte ihn fallengelassen und verleumdet. Enttarnte Spione haben keine Unterstützung und keine Auftraggeber. Das war klassisch! In dieser Beweiskette fehlte nur ein einziges Glied: Er hätte tatsächlich Spion sein müssen.
Dann doch eher Geisel? B. setzte sich mit der Strategie von Lösegeld¬ erpressungen auseinander. Ein historischer Abriss aus der Militärbi¬ bliothek setzte bezahlte Lösegelder in einen direkten Zusammenhang mit dem militärischen Rang einer Geisel. Für den Freikauf eines Solda¬ ten wurde im Altertum ein Silberling bezahlt, für einen General muss¬ ten 10 000 Silberlinge ausgelegt werden. Je höher der Wert einer Geisel, um so pfleglicher wurde sie behandelt. B. verglich seinen Wert mit den Werten anderer Geiseln in der jüngsten Vergangenheit. 16 Millionen Dollar waren 1991 für die Befreiung eines Siemens-Technikers nach sie¬ ben Monaten Gefangenschaft im Libanon bezahlt worden. 40 Millio¬ nen Dollar gar sollen 1992 für einen Hoechst-Manager hingeblättert worden sein, der von einer libanesischen Miliz während zwanzig Mo¬ naten gefangengehalten wurde. Wenn das Generäle waren, dann war er mit seiner Million Dollar Kaution etwa Leutnant, zehnfach mehr wert als ein Soldat, zehnmal weniger als ein hoher Offizier. Für die bei¬ den verschleppten Schweizer IKRK-Mitarbeiter im Libanon hatte sich das 1991 auf Umwegen bezahlte Lösegeld in einer ähnlichen Grössen¬ ordnung bewegt. Die beiden waren folglich etwa Korporale. Zwei Kor¬ porale gleich ein Leutnant.
B.s Wert wurde dadurch erhöht, dass mit seiner Freilassung mögli¬ cherweise eine Naturalforderung verbunden war, der Verzicht der Schweiz auf die Auslieferung des Iraners Abedin Sarhadi an Frank¬ reich. Ende 1991 lag das Auslieferungsgesuch Frankreichs wegen an¬ geblicher Beihilfe Sarhadis im Pariser Mordfall Bachtiar in Bern vor. Sarhadi hatte keinen Diplomatenpass, sein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz war abgelaufen. Seine Anstellung als Hilfskraft an der
99
iranischen Botschaft in Bern war indessen durch einen Notenwechsel zwischen dem iranischen Aussenministerium und der Schweizer Bot¬ schaft in Teheran abgesegnet.
Ende Februar entsprach das Bundesamt für Polizeiwesen Frank¬ reichs Auslieferungsgesuch, drei Monate später auch das Bundesge¬ richt als Rekursinstanz. Sarhadi war insgesamt fünf Monate lang in der Schweiz inhaftiert. In dieser Zeit waren die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Iran gespannt. Die Ausgangsrayons der Diplomaten wurden eingeschränkt, die Schweizer IKRK-Mission im Iran wurde vorübergehend gar des Fandes verwiesen. Ein Schweizer Diplomat be¬ richtete B., sie hätten Anfang 1992 einen Hinweis erhalten, dass dem¬ nächst ein Schweizer im Iran verhaftet würde. Strich für die Sarhadi- These.
Die Firma hatte gleich nach B.s Verhaftung eine Fährte Richtung Sarhadi gelegt. Der Vertriebsdirektor hatte gegenüber der Schweizeri¬ schen Depeschenagentur jeden Zusammenhang mit der Tätigkeit ihres Verkaufsingenieurs im Iran bestritten und statt dessen die Verantwor¬ tung dem EDA zugeschoben. B.s Verhaftung sei eine Reaktion auf den Fall Sarhadi, wurde der Vertriebsdirektor zitiert. Hatte er diesbezüg¬ lich irgendwelche Hinweise? Oder war es einfach die bequemste Deu¬ tung für die Firma, die aufgrund unbefriedigender geschäftlicher Be¬ ziehungen auf das Aussendepartement ohnehin nicht sonderlich gut zu sprechen war? Nachdem sich ein welscher Journalist anlässlich des Prozesses gegen B. an die Aussage des Vertriebsdirektors erinnerte, distanzierte sich die Firma jedenfalls umgehend davon, je eine solche Aussage gemacht zu haben.
«Wir bitten Sie, diese Berichtigung raschmöglichst in Ihrer nächsten Ausgabe erscheinen zu lassen», übermittelte der Vertriebsdirektor der Zeitung per Fax.
Ähnlich dementierte der Vertriebsdirektor später die ihm zuge¬ schriebenen Vorwürfe an B.s Adresse in der lokalen Presse. Journali¬ sten würden stets schreiben, was sie wollten, sagte der Vertriebsdirek¬ tor, dafür könne man ihn nicht verantwortlich machen.
B. drehte und wendete die These eines Zusammenhangs seines Falls mit der Verhaftung und Auslieferung Sarhadis hundertfach, hielt sie am einen Tag für richtig und am nächsten Tag für falsch. Wenn seine Verhaftung Druck auf die Schweiz hätte ausüben sollen, dann hatte sie das Ziel nicht erreicht und war ausserdem auch zu spät erfolgt. Politi-
100
scher Druck auf die Schweiz hätte nur bis zum Entscheid des Bundes¬ amtes für Polizeiwesen am 24. Februar Sinn gemacht. Nach dessen Ent¬ scheid lag die Beurteilung über eine Auslieferung Sarhadis in der Kompetenz des Bundesgerichts - und damit ausserhalb des direkten politischen Einflussbereichs. B. wurde indessen erst drei Wochen nach dem Entscheid des Bundesamts für Polizeiwesen verhaftet. Strich gegen die Sarhadi-These.
Das EDA hatte einen «direkten Zusammenhang» von B.s Verhaf¬ tung mit dem Fall Sarhadi stets verneint. Es war auch nicht einsichtig, warum der Iran eine Auslieferung Sarhadis nach Frankreich um jeden Preis hätte verhindern wollen. Frankreich hatte Khomeini während seiner Verfolgung durch das Schah-Regime Asyl gewährt, hatte freund¬ schaftliche Beziehungen zum islamischen Staat und war dafür be¬ kannt, in solchen Fällen stets pragmatische Lösungen zu suchen. Ali Vakili Rad, ein erster iranischer Beschuldigter im Morfall Bachtiar, hatte nach der Verhaftung in der Schweiz seiner Auslieferung nach Frankreich im August 1991 sogar freiwillig zugestimmt. Sharif Esfa- hani Mohsen und Taheri Ahmad, zwei iranische Staatsangehörige, die in Lausanne wegen Beteiligung an der Ermordung des iranischen Re¬ gimegegners Kazem Radjavi vor Gericht gestellt werden sollten, liess Frankreich Ende 1993 in den Iran abreisen.
Sarhadi war ihnen gegenüber nur ein kleiner Fisch; er wurde nicht des Mordes, sondern nur der Unterstützung im Hintergrund beschul¬ digt. Gemäss den französischen Untersuchungsbehörden soll Sarhadi an der Vorbereitung beteiligt und nach dem Mordfall den Attentätern bei der Flucht behilflich gewesen sein, namentlich soll er in Genf Hotel¬ zimmer reserviert haben. Unerklärlich blieb in diesem Fall, warum er sich danach nicht in den Iran abgesetzt hatte, sondern im Berner Bot¬ schaftsviertel spazierenging. Nach Einschätzung des Schweizer Vertei¬ digers von Sarhadi handelte es sich um eine Personenverwechslung der französischen Untersuchungsbehörden. Sarhadi war Einkäufer im iranischen Aussenministerium. Er hätte belegen können, dass er während der Tatzeit in Teheran war, seine Beweise wurden aber bei der Beurteilung des Auslieferungsgesuchs weder vom Bundesamt für Po¬ lizeiwesen noch vom Bundesgericht zugelassen.
Für B. war ausserdem nicht einsehbar, warum ihn die iranische Militärjustiz bis an die Grenze der physischen Folter auszuquetschen versucht hatte, wenn er ein simples Pfand zur Verhinderung einer Aus-
101
lieferung dieses Nebenangeklagten mit guter Aussicht auf einen Frei¬ spruch, Austausch oder milde Strafe in Frankreich war. Auch das Ver¬ halten der Firma nach B.s Rückkehr blieb mit dieser These gänzlich unerklärt. Zur Geisel für Sarhadi hätte B. der Schweizerpass und nicht die Firmenzugehörigkeit gemacht. Die Firma wäre in diesem Fall aus der Schusslinie gewesen und hätte B. ruhigen Gewissens weiterbe¬ schäftigen können.
Er musste weiterrecherchieren. Ab acht Uhr morgens konnte er tele¬ fonieren, jetzt waren die Büros in der Schweiz besetzt. B. telefonierte allen Personen, die je mit seinem Fall zu tun gehabt hatten. Er hatte sich inzwischen mittels Büchern und Unterlagen der Militärbibliothek auch über Verhörtechnik informiert. Die Fachliteratur aus verschiedenen Ländern war sich uneins. US-Experten plädierten für eine harte Ver¬ hörtechnik, ohne aber durch physische Peinigungen die Zurechnungs¬ fähigkeit des Verhörten herabzusetzen, was zu Beweiszwecken für ein späteres Gerichtsverfahren hinderlich gewesen wäre - das war die Technik seines Verhörers im Iran. Die englische Fachliteratur war für einen freundlichen Umgangston während Verhören, wie unter «Gentle- men» üblich - das war die Technik des Verhörassistenten im Iran. Die schweizerische Literatur plädierte für Korrektheit, nie dürfe einem Verhörten eine Aussage in den Mund gelegt werden - war dies die Ein¬ vernahmetechnik der Schweizer Polizei ihm und der Firma gegen¬ über? Die Bundespolizei hatte B. nämlich gleich nach der Rückkehr kontaktiert und mit ihm «informative Gespräche» geführt, wie die of¬ fizielle Sprachregelung lautete.
Ob er einen Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst und Ab¬ wehr (UNA) der Schweizer Armee gehabt habe, war B. gefragt worden. Das hatte ihn schon der iranische Verhörer gefragt, damals allerdings in der Version der Unterstellung. Die Frage des Bundespolizei-Kom¬ missärs schien ihm demgegenüber sehr korrekt. Sie sollte wohl die Trennung von Bundespolizei und militärischem Nachrichtendienst be¬ legen, wie sie 1991 nach der Reorganisation des Schweizer Staats¬ schutzes in Aussicht gestellt worden war. B. hatte damals auch seine Fiche angefordert. Darin hatte der Nachrichtendienst der Zuger Polizei B.s Firmenzugehörigkeit nach Bern gemeldet, ausserdem aber Wert darauf gelegt, dass B. in keiner Weise nachrichtendienstlich angegan¬ gen worden war. Als B. später von einem Kollegen in der Firma gefragt wurde, ob er wieder Militärdienst leisten möchte, mit dem Hinweis,
102